Zitat:
Zitat von Mirko
Das siehst zum Glück nur du so und weder die Polizei noch ein Gericht scheint dir zuzustimmen. ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand eine Strafe bekommen hätte weil er 80 anstatt 100 gefahren ist.
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Ich schon. Zweispurige Autobahn (A1 an einem Freitag Nachmittag zwischen Osnabrück und Bremen) mit Überholverbot für LKW. Hobbyweltverbesserer fährt auf der rechten Spur mit 60km/h. In folge dessen verursacht er natürlich einen derben Stau auf der rechten Spur, da sich ein paar LKW Fahrer dann doch eher an der Überholverbot gehalten haben.
Der junge Mann war höchst uneinsichtig, dass die A1 bei einer sehr großen Verkehrsdichte der falsche Ort für eine Sightseeingtour sei und entgegnete, dass es ja nicht sein Problem sei, wenn andere wegen ihm langsam fahren müssten. Wir haben ihn aufgefordert zumindest 85 km/h zu fahren, da er einen Stau verursache, welcher eine Gefahr darstelle, welches uns wiederum dazu bemächtige im Sinne der Gefahrenabwehr und Verhältnismäßigkeit ihm die Weiterfahrt bei dieser Verkehrsdichte zu untersagen und ihm zur Durchsetzung dieser den Schlüssel abnehmen könnten. Seine äußerst patzige Reaktion führte dazu, dass wir über dies ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet haben. Die vorgesehenen 20 Euro Verwarngeld wollte der junge Herr natürlich auch nicht zahlen, so dass er gerichtlich durch zwei Instanzen verlor und entsprechende Kosten verursacht hat, die er allerdings selber tragen musste.
Im Zivilrecht gibt es Urteile, die bei nichtigem Langsamfahren in kausalen Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (zB Auffahrunfälle) die Betriebsgefahr des Fahrzeugs auf bis zu 50% hochstufen, so dass man trotzdem, dass einem einer hinten Aufgefahren ist, 50% des entstandenen Schadens zu tragen hat.
Strafrechtlich kommt man schnell in den Bereich der Nötigung, welche allerdings sehr strikte subjektive Tatbestandsmerkmale bedingt, so dass spätestens nach einem Gespräch mit einem Anwalt der Nötigungsvorwurf nicht mehr erhalten bleiben kann.