Zitat:
Zitat von Rhing
Der BGH meint dazu:
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50cm
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Mitschuld
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Ist ja schön und gut.
Für meine Autotür würden 50cm definitiv nicht reichen. Auf dem Radweg, der vor unserem Haus lang führt, kann man keine 50cm Abstand zu den parkenden Autos einhalten. Dann müsste man auf dem BürgerInnen-Steig fahren. Auf jeden Fall reicht meine Autotür über den gesamten Radweg hinweg, wenn sie auf ist.
Aus Sicht der Autoinsassen ist das ja toll. Wenn ein anderer eventuell Mitschuld hat, kann ich das in Kauf nehmen? Wohl nicht. Ich persönlich will ja als Autoinsasse auch den anderen Teil der Schuld nicht haben.
Also bleibt, wenn man sorgfältig ist, nur übrig sich besonders zu vergewissern, ob einer kommt. Wenn das auf einem der Plätze nicht geht, darf dort halt nicht die Tür auf gemacht werden.
Das hilft natürlich niemandem.
An sich ist es fahrlässig, überhaupt auf so einem Radweg zu fahren.
Auf der Fahrbahn sieht das natürlich anders aus. Diese ist ja breit genug. Jedoch zieht man sich bei konsequenter Umsetzung an manchen Stellen den Zorn der hinterherfahrendn PKW-Lenker zu.
Dann kannst du zwischen knapp überholt werden oder knapp an parkenden PKW herfahren wählen, oder beides gleichzeitig.
Gut wenn die dann blinken, wenn ne Tür auf geht...