Zitat:
Zitat von Willi
Ich kenne M-O, Barion u.ä. persönlich nur oberflächlich von wenigen Gesprächen bei Wettkämpfen, Verbandstagen u.ä..
Dude, es gibt seit vergangenem Wochenende ein neues Präsidium, und ich hoffe, dass die Frage der Rechtmässigkeit bald geklärt ist. Ich bin der Auffassung, dass es dem Triathlon mehr bringen würde, wenn Ruhe einkehrt und die jetzt gewählten Leute ihre Kreativität einbringen - als wenn ein mit Schlamm beworfener M-O kurzfristig fünfzig- oder hunderttausend Euro von seinem Privatkonto auf das Konto der DTU transferiert.
Und von einem Juristen wie Cengiz würde ich mir mehr Bedacht bei seinen Ankündigungen erwarten.
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Wir sind doch weitgehend einer Meinung.
Was die Rechtmäßigkeit des neuen Präsidiums betrifft, so bin ich als Jurist zu 100 % davon überzeugt, dass das neue Präsidium rechtmäßig zustande gekommen ist. Die Satzung der DTU ist eindeutig und kann auch in diesem Punkt auch von jedem Nichtjuristen verstanden werden.
Hier § 20 der Satzung:
1. Das Präsidium kann aus wichtigen Grund einen außerordentlichen Verbandstag einberufen.
Der außerordentliche Verbandstag muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Landesverbände Anträge auf Einberufung in gleicher Sache stellen.
2.Tagesordnungspunkte eines außerordentlichen Verbandstages können nur solche sein, die seiner Einberufung geführt haben. Ein ordnungsgemäß beantragter außerordentlicher Verbandstag muss spätestens sechs Wochen nach Einreichung der Anträge stattfinden. Für die Berechnung dieser Frist ist der Tag maßgebend, an dem durch Eingang auf der DTU-Geschäftsstelle die Zahl der zur Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages erforderlichen Antragsteller erreicht ist. Die Tagesordnung mit Anträgen ist den Mitgliedern mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen mitzuteilen. Für die Beschlussfähigkeit gelten § 16 Abs. 1 und 2.
Ich nehme an, dass auf der Tagesordnung auch Personalfragen standen. Dann wurden die Formalien eingehalten. Ich habe auch noch an keiner Stelle gehört, gegen welche Vorschrift verstoßen worden sein soll. Eine Schriftform für die Ladung ist nicht vorgeschrieben, ergo kann sie auch per E-Mail erfolgen. Wenn nun ein Gericht feststellen sollte, dass die Wahl nicht ordnungsgemäß war, werde ich wohl nie mehr einen Mandanten bekommen;-)
Willi, wir sind einer Meinung. Es wäre am besten, wenn Ruhe eingekehrt und der Verband seine Arbeit machen kann. Mir stellt sich aber nun die Frage, warum Müller-Ott plötzlich klagen möchte. Er hat doch selbst angekündigt, dass er für den Fall, dass die Landesverbände die Verlegung des Geschäftssitzes nach Hamburg nicht mitmachen, zurücktritt. Es ist nicht nur so, dass die Verlegung des Geschäftssitzes nach Hamburg abgeblasen wurde, sondern die Landesverbände Teile des Präsidiums mit dem Präsidenten abgewählt haben. Daraus kann man doch nicht den Umkehrschluss ziehen und an seinem Posten festhalten, wenn die vorangehende Aussage ernst gemeint war.
Cengiz
P.S. In einem Punkt unterscheiden wir uns aber doch wirklich, 50.000 oder 100.000 € (keine Ahnung wie du auf die Zahlen kommst ;-) sind ein Betrag, den ich so schnell wie möglich auf dem Konto der DTU sehen möchte, wenn er denn da hingehört!