Ohne Vertrag geht gar nichts. Einerseits schützt er den Verkäufer weil hier alles was zugesichert wurde dokumentiert ist und auch der Käufer braucht den im Zweifelsfall als Eigentumsnachweis ( Diebstahl ). Mit Vertrag und originaler Rechnung haben die Käufer was in der Hand. Ich als Verkäufer habe auch ein Dokument welches alle Bedingungen beschreibt.
Aus Erfahrung kann ich sagen das letztendlich die Käufer immer dankbar waren ein solches Dokument zu bekommen.
Es gibt genug Vorlagen, ich nutze immer die vom ADFC.
Ich würde im Leben nicht ohne schriftlichen Vertrag VERkaufen, alleine schon um einen Nachweis des gültigen Gewährleistungsausschlusses beim Privatverkauf zu haben.
Ausweisnummer ist kein Fehler, vor allem wenn sich später das Rad doch als Hehlerware herausstellen sollte. Eine Möglichkeit irgendwo die Nummer zu prüfen wie beim KFZ hat es beim Fahrrad ja leider nicht. Ist dann aber IMHO auch eine Preisfrage, beim alten Schätzchen für einen kleinen 3stelligen Betrag würde ich noch keinen riesen Aufwand treiben, kaufe ich im hohen 4stelligen Bereich würde ich das schon alles sauber dokumentieren wollen.
Gute Frage, ich bin davon ausgegangen dass sich da ein paar Leute bei den Musterkaufverträgen Gedanken darum gemacht haben warum das Feld "Ausweisnummer" dort immer enthalten ist.
Gute Frage, ich bin davon ausgegangen dass sich da ein paar Leute bei den Musterkaufverträgen Gedanken darum gemacht haben warum das Feld "Ausweisnummer" dort immer enthalten ist.
Interessant.
Was mir noch eingefallen ist: Unabhängig vom Kaufvertrag, der gegebenenfalls schon durch den vorangegangenen Schriftwechsel zustande gekommen ist, würde ich auf jeden Fall die Übergabe in vertragsgemäßem/vereinbartem Zustand bestätigen bzw. die Zahlung quittieren lassen. Rechtlich sind das zwei Baustellen.
Ist auch so in dem ADAC-Muster: Erst Unterschrift für den Vertrag, dann für die Übergabe/Zahlung.
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