Ich bin in Hamburg mit einer Trinkblase im Einteiler gestartet (diese hier:
https://21run.com/inov-8-reservoir-1l-000161-clbk-02?gclid=CjwKCAjwm4ukBhAuEiwA0zQxk1k2RVlX2Uldm_RR2 J0CLMRI2bejmfBS6Ujsyv-iEN8SfDytVl4RAhoC-60QAvD_BwE.
Ich fands mega gut. Hatte meine komplettes Gel da drin und somit auch gut verdünnt und angenehm trinkbar (und man kann sie vor allem nicht verlieren
). Gestört hat sie mich gar nicht, da das Gewicht ja nach unten hängt und der Bauch in Aeroposition ja auch nach unten zeigt. Schlauch habe ich auf die passende Länge zurecht geschnitten und nach jedem Nuckeln wieder oben in den Anzug zurückgeschoben... würde es aber natürlich empfehlen vorher im Training auszuprobieren.
Mich würde jetzt interessieren auf welcher Grundlage der Sportordnung das verboten sein sollte?
Ich finde dazu nur zwei passende Abschnitte:
"§ 7 Abs. 13 Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Einsatzleiters ungenehmigt."
"§23 Abs. 2 Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt."
Meines Erachtens ist das aber schon sehr kleinlich eine Trinkblase als außergewöhnlich zu bezeichnen oder gar als Windabweiser oder Verkleidung (zumal sie im Anzug steckt und nicht außerhalb).
Falls jemand etwas genaueres weiß dazu - gerne her damit.