Die Burg gehört dem Sohn bzw. einer Stiftung, eine Schenkung vom Prügelprinz.
Der Prügelprinz möchte die Schenkung wieder rückgängig machen, wegen grobem Undank.
Tschau
Ja und klagt jetzt gegen den eigenen Sohn. Da sag nochmal einer Triathleten wären peinlich
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Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Ich bin juristischer Laie, wäre aber extra vorsichtig, wenn das Schloss selbst seine markante Silhouette als Logo verwendet, was es in diesem Fall wohl tut s. hier oben links
Ich bin juristischer Laie, wäre aber extra vorsichtig, wenn das Schloss selbst seine markante Silhouette als Logo verwendet, was es in diesem Fall wohl tut s. hier oben links
Probleme könnten sich meines Erachtens erst ergeben, wenn sich die Schlossabbildung des Vereins nicht erkennbar von der Grafik des Stiftungslogos unterscheidet.
Der Eintrag von Wikipedia zum Schloss Marienburg enthält übrigens alte Stiche und Aquarelle, die dort alle als "gemeinfrei", public domain charakterisiert sind, weil die Urheberrechtsfrist abgelaufen ist.
Der Verweis auf das Markenrecht ist gut. Das könnte eher greifen als das Urheberrecht (das schon verjährt sein dürfte).
Eine Anfrage bei der Stiftung kann vielleicht etwas Klärung bringen, aber keine absolute Sicherheit. Geg. ist die Marke nicht auf die Stiftung eingetragen oder es gibt weitere Marken, von denen die Stiftung gar nichts weiß.
Allerdings: Das Markenrecht greift meines Wissens nur bei geweblicher Nutzung. Was ist denn das für ein Jubiläumstrikot? Nur für den Verein/Lauftreff? Oder für eine offizielle Veranstaltung?
Der Verweis auf das Markenrecht ist gut. Das könnte eher greifen als das Urheberrecht (das schon verjährt sein dürfte).
Eine Anfrage bei der Stiftung kann vielleicht etwas Klärung bringen, aber keine absolute Sicherheit. Geg. ist die Marke nicht auf die Stiftung eingetragen oder es gibt weitere Marken, von denen die Stiftung gar nichts weiß.
Allerdings: Das Markenrecht greift meines Wissens nur bei geweblicher Nutzung. Was ist denn das für ein Jubiläumstrikot? Nur für den Verein/Lauftreff? Oder für eine offizielle Veranstaltung?
Womit du nur die Unionsmarken erwischt hast, aber nicht die nationalen Marken. Die Recherche, vor allem bei Bildmarken, kann deutlich aufwändiger sein.
Aber wie schon geschrieben: Wenn das Trikot nur privat genutzt wird, kann man sich das ganze sparen. Ansonsten würde ich mal einen Anwalt anfragen, der darauf spezialisiert ist. Vielleicht gibt es auch eine kostenfreie oder kostengünstig Erstberatung, in der geklärt werden kann, ob man sich zuviele unnötige Gedanken macht.
Womit du nur die Unionsmarken erwischt hast, aber nicht die nationalen Marken. Die Recherche, vor allem bei Bildmarken, kann deutlich aufwändiger sein.
Aber wie schon geschrieben: Wenn das Trikot nur privat genutzt wird, kann man sich das ganze sparen. Ansonsten würde ich mal einen Anwalt anfragen, der darauf spezialisiert ist. Vielleicht gibt es auch eine kostenfreie oder kostengünstig Erstberatung, in der geklärt werden kann, ob man sich zuviele unnötige Gedanken macht.