@Thorsten: mangelnder Sicherheitsabend hat die Polizei auch erst bemängelnd. Aufgrund unser Bremspuren auf dem Asphalt konnte man aber ganz genau erkennen, dass wir nicht zum Zeitpunkt der Bremsung nicht hintereinander gefahren sind. Naja...habe alles mal fotografisch festgehalten.
Was nur beweist, daß ihr trotz Bremsung immer noch zu schnell wart.
Dein Kumpel hat dann offensichtlich die Spur gewechselt ohne Schulterblick und Du hast ihm in der Situation nicht genügend Platz gelassen.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Würde auch befürchten, dass es auf eine Teilschuld rausläuft, falls man es auf die juristische Tour ankommen ließe.
Sehe ich auch so. Da du aber einen Rechtsschutz hast würde ich auch mal nachfragen.
Ich wurde letztes Jahr von einem Autofahrer abgeräumt. Ich wurde verletzt und das Rad war auch beschädigt, trotzdem haben wir die ganze Sache aber ohne Anwälte usw abgehandelt. Seine Versicherung hat alles was ich als Schaden beziffert habe beglichen und noch ein Schmerzensgeld drauf gelegt.
Es ist also auch möglich so etwas ganz ohne Anwälte zu machen, dafür muss aber die Gesprächsbasis und die Schuldanerkennung auf beiden Seiten passen. In deinem Fall wird das halt evt problematisch da die Schuldfrage z.B. nicht ganz so eindeutig ist.
Es ist also auch möglich so etwas ganz ohne Anwälte zu machen, dafür muss aber die Gesprächsbasis und die Schuldanerkennung auf beiden Seiten passen.
... und keine Kfz-Haftpflichtversicherung beteiligt sein. Die pieksen grundsätzlich mit hier und da eher grundlos gekürzten 20 - 100 € (Kleinteile, Gutachter zu teuer, ...). Dann müssen sie halt von Anfang an die 500 € für den Anwalt noch dazu bezahlen. Bin ansonsten aber auch für die pragmatische Vorgehensweise.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Sehe ich auch so. Da du aber einen Rechtsschutz hast würde ich auch mal nachfragen.
Ich wurde letztes Jahr von einem Autofahrer abgeräumt. Ich wurde verletzt und das Rad war auch beschädigt, trotzdem haben wir die ganze Sache aber ohne Anwälte usw abgehandelt. Seine Versicherung hat alles was ich als Schaden beziffert habe beglichen und noch ein Schmerzensgeld drauf gelegt.
Es ist also auch möglich so etwas ganz ohne Anwälte zu machen, dafür muss aber die Gesprächsbasis und die Schuldanerkennung auf beiden Seiten passen. In deinem Fall wird das halt evt problematisch da die Schuldfrage z.B. nicht ganz so eindeutig ist.
Der Unterschied ist, dass ein PKW immer haftpflichtversichert ist. Wenn der Autofahrer schuld ist, bekommst du dein Schadenersatz und evlt. Schmerzensgeld.
Dazu zahlt die Gegenseite immer auch den Anwalt. von daher würde ich das nicht machen wie du, auch wenn es gut gegangen ist. Immer zum Anwalt, wenn man selber nicht schuld ist.
Ob die Schuldanerkenntnis passt, kann ich als Laie gar nicht beurteilen.
Der Unterschied ist, dass ein PKW immer haftpflichtversichert ist. Wenn der Autofahrer schuld ist, bekommst du dein Schadenersatz und evlt. Schmerzensgeld.
Dazu zahlt die Gegenseite immer auch den Anwalt. von daher würde ich das nicht machen wie du, auch wenn es gut gegangen ist. Immer zum Anwalt, wenn man selber nicht schuld ist.
Ob die Schuldanerkenntnis passt, kann ich als Laie gar nicht beurteilen.
Wie gesagt, würde ich im hier geschilderten Fall, wenn ich schon Ansprüche stellen möchte, erst einmal zur Rechtsberatung gehen da die Unfallschuld nicht eindeutig ist
Ich weiß das mein Fall anders war, aber wozu hätte ich einen Anwalt gebraucht?!
Die Schäden am Rad konnte ich selbst beziffern. Dann hat es mich noch 5min Internetrecherche gekostet wie hoch das Schmerzensgeld sein könnte. Da die gegnerische Versicherung das ganze transparent, schnell und unbürokratisch erledigt hat sah ich keinen Bedarf für einen Anwalt. Wenn dem nicht so gewesen wäre hätte ich ja immer noch einen einschalten können.
Ich will damit nur sagen das es nicht immer angemessen ist gleich zum Anwalt zu rennen und erst einmal das Gespräch mit dem Unfallgegner suchen sollte. Man kann auch so zu einer guten Lösung kommen.
Man muss halt immer abwiegen, hätte ich Verletzungen mit möglichen Langzeitschäden gehabt hätte ich z.B. auch ohne Umwege einen Anwalt eingeschalten weil dann ja viel mehr (Verdienstentgang......) berücksichtigt werden muss.
... blieb dann einfach mittig auf dem Radweg stehen.
Ich fuhr rechts versetzt mit etwas Abstand hinter/seitlich meinem Kollegen. Er bremste, ich bremste. Er kam ohne Ausweichbewegung links an ihr vorbei, ich musste nach links ausweichen (sonst Frontalzusammenstoß) und bin dann rechts hinten meinem
Kollegen rein und kam zu Fall. ...
Du hattest also einen selbst verschuldeten Unfall, bei dem du einem Kumpel reingefahren bist und eine stehende Radfahrerin erschreckt hast. Habe ich das richtig verstanden?
Und was willst du jetzt mit einer Rechtschutzversicherung und einem Anwalt?
Sei froh, dass dir körperlich nichts passiert ist, zahl deinem Kumpel seinen Schaden (wenn er einen hatte) und pass beim nächsten Mal besser auf!
Du hattest also einen selbst verschuldeten Unfall, bei dem du einem Kumpel reingefahren bist und eine stehende Radfahrerin erschreckt hast. Habe ich das richtig verstanden?
Und was willst du jetzt mit einer Rechtschutzversicherung und einem Anwalt?
Sei froh, dass dir körperlich nichts passiert ist, zahl deinem Kumpel seinen Schaden (wenn er einen hatte) und pass beim nächsten Mal besser auf!
Gruß Matthias
Wir waren nicht dabei, so dass wir das kaum zweifelsfrei beurteilen können.
Aber nach meinem Verständnis hatte die Unfallgegnerin als Linksabbiegerin die Vorfahrt der Entgegenkommenden zu beachten. Das hat sie anscheinend nicht getan, da sie erst glaubte, noch vor ihnen abbiegen zu können und sich zu spät und inkonsequent umentschieden hat.
Ob/wann die beiden das hätten erkennen können oder müssen und ob sie den Unfall hätten verhindern können, weiß ich nicht.
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