Endlich wieder so ein österreichisches Kasperltheater. Es reicht also nicht, dass wir uns bei der Fußball-EM blamieren, nicht mal richtig wählen können wir !
Das Thema hat eine Eigendynamik bekommen, die dem Verfassungsgerichtshof offenbar keine andere Möglichkeit gegeben hat, als die Wahl aufzuheben. Ich will mir eine komplette Analyse ersparen, aber einige Aspekte sind schon interessant.
Die jetzt beanstandeten Formalfehler sind selbstverständlich schon bei vielen anderen Wahlen genauso passiert. Da war´s halt erstens nicht so knapp. Und zweitens war keine Partei im Entscheidungs-Spiel, die grundsätzlich alles tut, um das Vertrauen in die Demokratie zu zerstören.
Diese Formalfehler haben offenbar keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt, sie hätten aber Einfluss haben können, sagt der Verfassungsgerichtshof selbst. Damit hält er sich eigentlich nicht an die geltenden Gesetze, die nämlich sagen, dass eine Wahlanfechtung nur dann gilt, wenn das Ergebnis durch Fehler, Manipulationen etc. entscheidend verändert wird. Das wird allgemein unter Juristen so verstanden, dass dann bei einer Stichwahl der andere gewinnen würde.
Davon kann aber keine Rede sein. Denn in keiner Zeugenaussage vor dem VfGH hat sich ein Hinweis darauf ergeben, dass irgendetwas manipuliert worden wäre. Selbst die Beisitzer der Partei des unterlegenen Kandidaten haben das nicht behauptet. Somit sind bei der Wahl abgesehen von den Formalfehlern insgesamt etwa 10 (!) Stimmen bekannt, die nicht korrekt gewertet wurden. Bei einem Abstand von ca. 31.000 Stimmen zwischen den Kandidaten kann also keine Rede davon sein, dass das Ergebnis entscheidend verändert würde.
Natürlich ist es aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar, dass der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung so getroffen hat. Und der (typisch österreichische?) Schlendrian bei bürokratischen Vorschriften darf natürlich nicht sein! Aber lassen wir die Kirche im Dorf: ein schlechter Wahlverlierer mit darüber weit hinausreichender politischer Agenda hat es geschafft, das politische System für sich auszunützen und zu diskreditieren.
Da brauchen wir aber auch nicht gleich so tun, als wäre Österreich tatsächlich eine Bananenrepublik. Das Stimmenzählen ist ja bekanntermaßen nicht immer eindeutig. Ich habe selbst als Wahlbeisitzer (bei früheren Wahlen) leidvolle Erfahrungen damit gemacht. Denn die Vorschrift lautet: der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein. Wenn jetzt jemand einen :-) bei seinem Kandidaten hinzeichnet, kann man das ja noch gelten lassen. Aber was mach ich mit einem :-( ? Hat der dann den anderen gewählt? Wir haben wirklich lange gestritten damals in der Wahlkommission, bis wir uns geeinigt haben. Aber selbstverständlich konnte man im Einzelfall auch anderer Meinung sein.
Auch das simple Auszählen von Stimmen ist manchmal keine exakte Wissenschaft ...
Von rechts wird jetzt ein Öxit als Wahlkampfthema ins Gespräch gebracht. Mal sehen, wie die Eindrücke aus UK sich dabei auswirken.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Endlich wieder so ein österreichisches Kasperltheater. Es reicht also nicht, dass wir uns bei der Fußball-EM blamieren, nicht mal richtig wählen können wir !
Das Thema hat eine Eigendynamik bekommen, die dem Verfassungsgerichtshof offenbar keine andere Möglichkeit gegeben hat, als die Wahl aufzuheben. Ich will mir eine komplette Analyse ersparen, aber einige Aspekte sind schon interessant.
Die jetzt beanstandeten Formalfehler sind selbstverständlich schon bei vielen anderen Wahlen genauso passiert. Da war´s halt erstens nicht so knapp. Und zweitens war keine Partei im Entscheidungs-Spiel, die grundsätzlich alles tut, um das Vertrauen in die Demokratie zu zerstören.
Diese Formalfehler haben offenbar keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt, sie hätten aber Einfluss haben können, sagt der Verfassungsgerichtshof selbst. Damit hält er sich eigentlich nicht an die geltenden Gesetze, die nämlich sagen, dass eine Wahlanfechtung nur dann gilt, wenn das Ergebnis durch Fehler, Manipulationen etc. entscheidend verändert wird. Das wird allgemein unter Juristen so verstanden, dass dann bei einer Stichwahl der andere gewinnen würde.
Davon kann aber keine Rede sein. Denn in keiner Zeugenaussage vor dem VfGH hat sich ein Hinweis darauf ergeben, dass irgendetwas manipuliert worden wäre. Selbst die Beisitzer der Partei des unterlegenen Kandidaten haben das nicht behauptet. Somit sind bei der Wahl abgesehen von den Formalfehlern insgesamt etwa 10 (!) Stimmen bekannt, die nicht korrekt gewertet wurden. Bei einem Abstand von ca. 31.000 Stimmen zwischen den Kandidaten kann also keine Rede davon sein, dass das Ergebnis entscheidend verändert würde.
Natürlich ist es aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar, dass der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung so getroffen hat. Und der (typisch österreichische?) Schlendrian bei bürokratischen Vorschriften darf natürlich nicht sein! Aber lassen wir die Kirche im Dorf: ein schlechter Wahlverlierer mit darüber weit hinausreichender politischer Agenda hat es geschafft, das politische System für sich auszunützen und zu diskreditieren.
Da brauchen wir aber auch nicht gleich so tun, als wäre Österreich tatsächlich eine Bananenrepublik. Das Stimmenzählen ist ja bekanntermaßen nicht immer eindeutig. Ich habe selbst als Wahlbeisitzer (bei früheren Wahlen) leidvolle Erfahrungen damit gemacht. Denn die Vorschrift lautet: der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein. Wenn jetzt jemand einen :-) bei seinem Kandidaten hinzeichnet, kann man das ja noch gelten lassen. Aber was mach ich mit einem :-( ? Hat der dann den anderen gewählt? Wir haben wirklich lange gestritten damals in der Wahlkommission, bis wir uns geeinigt haben. Aber selbstverständlich konnte man im Einzelfall auch anderer Meinung sein.
Auch das simple Auszählen von Stimmen ist manchmal keine exakte Wissenschaft ...
Ich kann den Frust und die Auslegung von Dir gut nachvollziehen.
Dennoch bleibe ich dabei: Dass auch früher geschludert wurde, darf ebenso wenig ein Argument sein, wie, dass es früher kein Interesse an einem Check der Schludereien gab - auch wenn dass jetzt eine durchsichtige Motivation hat.
Soweit ich das gehört und gelesen habe, haben aber auch alle Beteiligten der FPÖ jeweils mit Unterschrift bestätigt, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist, obwohl dem offenbar nicht der Fall war.
Ja, dem war so. Gehörte scheinbar zu der von oben angeordneteten Taktik. Strache hat ja auch schon vor der Wahl diverse Verschwörungen ins Spiel gebracht.
a) ich hoffe das VdB bestätigt wird
b) die Wiederholung war das einzige richtige, ansonsten hätte die FPÖ das bis und in der nächsten nationalratswahl breit getreten und sich noch mehr in die Opferrolle gestellt
Diese Formalfehler haben offenbar keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt, sie hätten aber Einfluss haben können, sagt der Verfassungsgerichtshof selbst. Damit hält er sich eigentlich nicht an die geltenden Gesetze, die nämlich sagen, dass eine Wahlanfechtung nur dann gilt, wenn das Ergebnis durch Fehler, Manipulationen etc. entscheidend verändert wird. Das wird allgemein unter Juristen so verstanden, dass dann bei einer Stichwahl der andere gewinnen würde.
Welches sind denn die Gesetze, an die sich der Verfassungsgerichtshof Deiner Meinung nach nicht hält?
Doch bestimmt, aber die haben dann wieder einen eigenen Namen, unter denen sie sonst keiner kennt .
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.