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Alt 10.08.2015, 19:42   #9
carolinchen
Szenekenner
 
Benutzerbild von carolinchen
 
Registriert seit: 11.08.2008
Ort: eppele
Beiträge: 4.945
Zitat:
Zitat von finisher05 Beitrag anzeigen
Gute Besserung (für deinen Mann)

1. Erfahrenen Anwalt kontaktieren.
2. Beim Material am besten einen Gutachter beurteilen lassen.

Falls ihr blauäugig Kaufbelege vorlegt freuen sich die Versicherungen( schadhaftes Material wird in der Regel zum "Gebrauchswert" abgerechnet).
Wenn die Sachen natürlich flammneu waren dann wird ein Kaufbeleg ausreichen.
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert....
carolinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2015, 19:59   #10
Walfanggegner
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von finisher05 Beitrag anzeigen
(...)
2. Beim Material am besten einen Gutachter beurteilen lassen.

Falls ihr blauäugig Kaufbelege vorlegt freuen sich die Versicherungen( schadhaftes Material wird in der Regel zum "Gebrauchswert" abgerechnet).
Wenn die Sachen natürlich flammneu waren dann wird ein Kaufbeleg ausreichen.
Selbständig einen Sachverständigen beauftragen würde ich zunächst mal sein lassen. Erst zum Anwalt und diesen dann entscheiden lassen, ob ein Sachverständiger benötigt wird und wer diesen beauftragt.
Als allerallererstes wirklich mit dem Anwalt besprechen, dort die Vollmacht unterschreiben und die Schweigepflichtentbindungserklärung zur Anforderung von Attesten.

Und wenn alles von Anfang an über den Anwalt läuft entfällt auch automatisch das erwähnte blauäugige Einreichen von Belegen.

Zitat:
Zitat von carolinchen Beitrag anzeigen
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert....
Schadenbedingte Reparaturkosen werden ersetzt oder im Falle des Totalschaden der Zeitwert abzgl. evtl. Restwert.
Ich würde erst die Info des RA abwarten, dass die gegenerische Versicherung die Kostenübernahme dem Grunde nach eingestanden hat bevor ich auch nur einen einzigen Euro in Neubeschaffung investiere. Auch wäre eine Bezifferung des Schadens zunächst hilfreich. Man will ja wissen, wieviel vom Betrag X man ggfs. selbst drauflegt.
Entweder wird der RA den Neuwert zur ersten Bezifferung des Schadens ansetzen, Restwert Null und dann prozentual einen Abzug vornehmen und schauen ob die gegnerische Versicherung es "schluckt". Vielleicht werden diese daraufhin einen Sachverständigen beauftragen. Vielleicht werdet ihr das nach Rücksprache mit dem RA selbst machen.
Im Moment vieles denkbar.
Erster Schritt aber sollte der zum RA sein und dort alles weitere abstimmen.
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Alt 10.08.2015, 20:28   #11
crimefight
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 848
Die Versicherung rechnet eh selbstständig-ob mit oder ohne Belege ist völlig egal. Porblem nur: Teile noch in der Garantiezeit aber angeblich keinen Belege...

Wichtig ist, dass die defekten Teile greifbar bleiben.
Außerdem beauftragt die Vesicherung auch bei Bedarf selbstständig einen Gutachter / Sachverständigen. Der schaut sich die vor Ort an.

Erst wenn ihr mit eurem Anwalt nicht mit der Abrechnung zuufrieden seit, gehts weiter.

ZUm Thema Schmerzensgeld: Nur Arbeitsunfähigkeit bringts.

Gute Genesung!!
crimefight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2015, 21:23   #12
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.502
Oje, das Gefühl kenne ich nur zu gut, ist bei mir ja nur 3,5 Jahe her. Gute Besserung!

Aus meiner Erfahrung: Zeitwert wurde nach Gutachten ersetzt incl. Gutachtenkosten (netter Vereinskollege BA mit Fahrradlagen hat es ausgestellt); bis zur Schadensregulierung Fahrrad nicht mehr anfassen. Alle anderen Teile (Kleidung, Rucksack, ... wurden ohne Beleg ersetzt (Neubeschaffungswert habe ich im Internet recherchiert). Alle Fahrten zu Arzt, Therapie, etc. dokumentieren (ich brauchte sogar Mietwagen für eine Zeit, solange ich nicht arbeiten konnte) - wird alles ersetzt, wie auch die Kosten für schon bezahlte Wettkämpfe, die ich nicht antreten konnte.

Das meiste war aber das Schmerzensgeld - und das ist wie beim Teppichhandel. Arbeitsunfähig war ich keine zwei Wochen, Büroarbeit ging recht bald. Aber man kann auch z.B. ausgefallene Hausarbeit, bei mir auch Pflege von behindertem Kind, etc. in die Waage werfen; ich habe mir (das war Monate nach dem Unfall) eine Prognose für eventuelle bleibende Schädigungen, später mögliche Einschränkungen von einem Orthopäden eingeholt, etc.
Laßt Euch auf keinen Fall zu früh auf irgendeine Schnellregulierung ein; lieber warten, bis klar ist, wie alles verheilt, um dann konkretere Verhandlungsmasse zu haben. Wenn die Versicherung einmal bezahlt hat, geht meistens kein "Nachschlag" mehr, wenn ein Gesundheitsproblem bleibt. Bei mir wurde eines der Wirbelbrüche auch erst nach drei Monate festgestellt - und der hinterließ auch die deutlichste bleibende Schädigung.
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2015, 21:38   #13
Cruiser
Szenekenner
 
Benutzerbild von Cruiser
 
Registriert seit: 29.11.2014
Beiträge: 631
Caro: Gute Besserung an deinen Mann!
Cruiser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2015, 22:13   #14
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.502
Zitat:
Zitat von carolinchen Beitrag anzeigen
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert....
Der Zeitwert ist so schlecht auch nicht; mein Rad war 7 Jahre alt, und es gab noch gut 60 % des Kaufpreises als Zeitwert (laut Gutachten). Bei 2 Jahren wird wohl deutlich mehr sein. Ich habe mir aber die Neuanschaffung durch das Schmerzensgeld mehr als ergänzen können.
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2015, 23:16   #15
Moeppes
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.02.2007
Beiträge: 101
gute Besserung

ein Beispiel
Schaden am Rad und Radklamotten wurden bei
meinem Schaden im letzten Jahr (Schuld war eindeutig beim Autofahrer)
folgendermaßen abgerechnet

die Versicherung(DEVK) überwies einen Betrag
mit dem ich mich auf Anraten meines Anwaltes
einverstanden erklärte.( Schmerzensgeld, Nutzungsausfall ist
eine andere Geschichte)

Rad
meine Angaben:
Rad 2 Jahre alt, mit Rechnung 2350 EUR
Laufräder 3 Jahre alt mit Rechnung 340 EUR

Versicherung zahlte:
Rad, 1800 EUR
Laufräder 240 EUR


Radklamotten
meine Angaben:
Helm,Brille,Trikot,Hose,Schuhe,Handschuhe
da habe ich keine Rechnungen beigelegt sondern die Preise
verlinkt, die ich momentan im I-Net für vergleichbare Sachen zahlen müßte
Fotos, der beschädigten Sachen, und das Alter mußte ich beifügen
Alles zusammen ergab eine Summe ca 750 EUR

Versicherung zahlt:
für Sachen aus 2014 wurde nichts abgezogen
für Sachen aus 2013 ca 10% vom Neuwert abgezogen
für Sachen aus 2012 ca 20% vom Neuwert abgezogen
insgesamt wurden so ca 600 EUR von der Versicherung veranschlagt

dadurch, das ich bei den Radsachen etwas gemogelt habe und
neuwertige Sachen(SSV) günstiger bekommen kann
komme ich unterm Strich also mit +- 0 aus der Sache heraus
Moeppes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2015, 00:40   #16
Raimund
Szenekenner
 
Benutzerbild von Raimund
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 6.963
Zeugen, Zeugen, Zeugen!!!

Den Rest bekommen die Anwälte schon hin.

Gute Besserung!
Raimund ist offline   Mit Zitat antworten
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