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Es ist keineswegs unmoralisch oder verboten, rezeptpflichtige Arzneimittel anzubieten oder zu verschicken, sonst gäbe es keine Versandapotheken.
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz. Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden
(3) Auf Verschreibung dürfen Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 nur von Apotheken abgegeben werden.
.....und ich dachte, ich tu jemanden einen Gefallen.
Naja, dank des Klimawandels haben wir ja inzwei Jahren auch hier Malariagebiete und ich bin froh die Tabletten zu haben.
Sowas kann dir echt nur in Deutschland passieren.
Mach Dir nichts draus. Oberlehrer gibt es überall, halt auch hier im Forum. Hättest Du es mir 2011 vor meinem Mali-Urlaub angeboten, hätte ich es gekauft.
Ich möchte nicht wissen, was in Spanien im TL alles gekauft wird, auch wenn es in Deutschland verschreibungspflichtig ist.