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Alt 01.01.2015, 22:22   #9
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von MatthiasR Beitrag anzeigen
.....
Davon abgesehen sind auch jetzt schon in der Startgebühr 50 Cent Verbandsabgabe enthalten[*], das ist also nichts wirklich Neues.
......................[*] Oder ist das nur in BaWü so?
Ich habe nur das gefunden:
https://www.leichtathletik.de/filead...22.02.2014.pdf
"
1.4 Erhebung der Genehmigungsgebühren
1.4.1 Die Genehmigungsgebühren für alle Straßenläufe nach § 6 Nr.6.3 DLO in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer werden ausschließlich durch die LV erhoben. Berechnungsbasis ist die Anzahl der Finisher laut Ergebnisliste.
1.4.2 Der dem DLV zustehende Gebührenanteil in Höhe von 12,5 Cent pro Teilnehmer wird diesem von den LV bis spätestens zum 15.12. jeden Jahres überwiesen.
1.4.3 Sind Straßenläufe als "gemischte Läufe" (Straßen- und Volkslauf) ausgeschrieben, und ist eine Unterscheidung zwischen Straßen- und Volksläufern in den Melde- bzw. Ergebnislisten möglich, wird die nach Nummer 2 fällige Gebühr in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer nur auf die "Straßenläufer"
(vereinsgebunden mit oder ohne Start-pass) beschränkt. Die Gebühr für die Volksläufer (nicht vereinsgebunden)wird nach den geltenden LV-Regelungen erhoben. Ist eine Unterscheidung nicht möglich, sind die 25 Cent für alle Finisher zu berechnen."
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Alt 01.01.2015, 22:51   #10
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.184
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Ich habe nur das gefunden:
https://www.leichtathletik.de/filead...22.02.2014.pdf
"
1.4 Erhebung der Genehmigungsgebühren
1.4.1 Die Genehmigungsgebühren für alle Straßenläufe nach § 6 Nr.6.3 DLO in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer werden ausschließlich durch die LV erhoben. Berechnungsbasis ist die Anzahl der Finisher laut Ergebnisliste.
1.4.2 Der dem DLV zustehende Gebührenanteil in Höhe von 12,5 Cent pro Teilnehmer wird diesem von den LV bis spätestens zum 15.12. jeden Jahres überwiesen.
1.4.3 Sind Straßenläufe als "gemischte Läufe" (Straßen- und Volkslauf) ausgeschrieben, und ist eine Unterscheidung zwischen Straßen- und Volksläufern in den Melde- bzw. Ergebnislisten möglich, wird die nach Nummer 2 fällige Gebühr in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer nur auf die "Straßenläufer"
(vereinsgebunden mit oder ohne Start-pass) beschränkt. Die Gebühr für die Volksläufer (nicht vereinsgebunden)wird nach den geltenden LV-Regelungen erhoben. Ist eine Unterscheidung nicht möglich, sind die 25 Cent für alle Finisher zu berechnen."
Das war gestern noch gültig und ist es heute nicht mehr. Wen es wirklich interessiert, sollte sich auf den Läuferseiten (z.B. www.laufreport.de) rumtreiben und nicht hier rumgerüchten
__________________
Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
kullerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2015, 07:56   #11
Stefan
 
Beiträge: n/a
Lieber Kullerich,
es ging doch um die Vergangenheit. Lies Dir nochmal durch, was ich von MatthiasR zitiert hatte.
Genau dazu habe ich die Grundlage gesucht.

FYI: Mich interessiert sowas "wirklich". Für uns als Veranstalter spielt es nämlich durchaus eine Rolle, wieviel Geld wohin fliesst.
http://www.teba-radweglauf.de
Grüsse
Stefan


Zitat:
Zitat von kullerich Beitrag anzeigen
Das war gestern noch gültig und ist es heute nicht mehr. Wen es wirklich interessiert, sollte sich auf den Läuferseiten (z.B. www.laufreport.de) rumtreiben und nicht hier rumgerüchten
Zitat:
Zitat von MatthiasR Beitrag anzeigen
.....
Davon abgesehen sind auch jetzt schon in der Startgebühr 50 Cent Verbandsabgabe enthalten[*], das ist also nichts wirklich Neues.
......................[*] Oder ist das nur in BaWü so?
  Mit Zitat antworten
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