In meinem fall ist es so, dass ich Freiberufler bin(Kein Gewerbe).
Es kommt nur alle Jubel Jahre vor, dass ich was aus dem Ausland kaufe. In diesem Fall gibt es den Artikel nur in GB(also zumindest innerhalb Europas).
Egal ob Freiberuf oder Gewerbe, alles was die USt betrifft, ist da das gleiche, sobald man sich gegen den berühmten "Kleinunternehmer" entschieden hat (hast Du, sonst würdest Du keine UStVA machen).
(Buchhaltungsdetails mit Grenzen zwischen EÜR und Bilanzierungspflicht, was Dich nie treffen wird, wenn Du stets sauber freiberuflich bleibst, Soll- und Istversteuerung etc. mal abgesehen)
lG Matthias
PS.: Artikel von außerhalb Europas importieren ist fast einfacher.
Mit etwas Glück zahlst Du (unter bestimmten Grenzen, die ich jetzt nicht auswendig weiß) gar keine Einfuhrumsatzsteuer und/oder keinen Zoll. Wenn doch, (beides dürfte Dich entweder der Spediteur, der UPS o.ä. abkassieren, oder Du zahlst es selber beim Zoll, wenn Du die Ware dort abholen mußt), ist der Zoll eine stinknormale Betriebsausgabe und die Einfuhrumsatzsteuer kommt in die Zeile 58 von der UStVA. Das ist dann kein Nullsummenspiel wie bei innergemeinschaftlichem Erwerb, die Einfuhrumsatzsteuer hast Du ja real gezahlt, aber die bekommst Du dann wie die normale deutsche MWSt. wieder raus.
Na besser so als entweder tatsächlich gekaperte KK-daten und ein echter Betrüger einerseits (Bank zu lax) oder aber Du stehst im Ausland, brauchst am Samstag Abend Geld oder willst Dein Essen bezahlen und die Karte ist schwuppdiwupp gesperrt.... (zu streng)
Ich weiss nicht, ob die 200Öre aus der Luft gegriffen sind, aber wegen den 38Öcken würd ich mir das Geschixx nicht antun.
Am Ende das Ding dann noch über n paar Jahre abschreiben und solche Spässe...
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Naja, wenn man sowieso schon wenigstens eine Minimalbuchhaltung für EÜR incl. Vorsteuer/Umsatzsteuer macht, weil man USt-pflichtiger Gewerbler oder Freiberufler ist, dann würde ich, wenn ichs als Arbeitsgerät (ggf. incl. Abschreibung) oder gleich als Sofortabschreibung oder Betriebsausgabe laufen lassen kann, schon mitnehmen, und dann verschenk ich auch keine 38€. Die USt-ID kostet mich nix, und die UStVA/USt-Erklärung muß ich sowieso machen, es sind halt ein paar Zeilen im Formular, die jemand, der nie etwas importiert, sein ganzes Leben lang nie benutzt. Wie gesagt, wenn man's einmal weiß, wie es geht, ist es kein besonderer Aufwand.
lG Matthias, der seit 20 Jahren seine Buchhaltung komplett selber macht