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Alt 11.10.2012, 19:23   #9
runner96
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 22.04.2012
Beiträge: 37
tempo 15 ist eben für mache Triathleten Schrittgeschwindigkeit
runner96 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2012, 19:28   #10
Meik
Szenekenner
 
Benutzerbild von Meik
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 8.530
Zitat:
Zitat von runner96 Beitrag anzeigen
tempo 15 ist eben für mache Triathleten Schrittgeschwindigkeit
Nicht?
__________________
------------------------------------
#bocholterwsv_triathlon #meikweidemann
www.aasee-triathlon.de
Meik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2012, 19:36   #11
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von Vinoman Beitrag anzeigen
Das Problem bei der Argumentation ist mE, dass Du als Radler praktisch keine Chance hast, wenn Du das Rad nicht quasi schiebst. Was ist denn, wenn Du an jemanden in Schrittgeschwindigkeit vorbeifährst und er plötzlich eine Bewegung in deinen Weg macht. Mit Pech kann auch das noch ordentlich Bruch erzeugen und Rufen hilft bei Stöpselträgern schon mal garnicht und wenn's schlecht läuft rennen sie dir erst recht ins Rad.
Das ist ein nicht aufzulösendes Dilemma, denn Omas und Kleinkinder mit 0-4 km/h passen einfach nicht zusammen auf einen Weg mit Radfahrern mit 15-40 km/h. Hier differieren Geschwindigkeitsunterschiede um den Faktor 10. Das ist als würde auf einer Landstraße ein PKW mit 40 km/h und ein anderer mit 400 km/h unterwegs sein. Völlig unvorstellbar.

Das Problem ist nun, dass die Alternative die Straße auch für die Radfahrer zusammen mit den Kraftfahrzeugen nutzbar zu machen (Stichwort Radwegbenutzungspflicht) auf keinerlei Verständnis der Autofahrer Fraktion trifft. So ist der Radfahrer gewungen sich entweder stets mit Autofahrern anzulegen oder aber, wie im dargelegten Fall, einem nicht unbeträchtlichen Risiko für die eigene Gesundheit, aber auch die Gesundheit dritter unbeteiligter auszusetzen.
__________________
nix
Pascal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2012, 19:54   #12
dickermichel
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 2.034
"Aber der Radfahrer darf sein Rad nur so schnell bewegen, dass er es jederzeit beherrscht und abbremsen kann. Soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das wäre in diesem Fall angemessen gewesen. Der Radler ist zur besonderen Rücksichtnahme angehalten."

Finde ich absolut korrekt - das sollte zwar auch für alle PKW- und LKW-Fahrer gelten, denn die verringern ihr Tempo auch meist nicht um ein km/h, wenn sie an einem auf einer kleinen Straße vorbeischießen - aber gerade bei Rad- UND Gehwegen ist der schnellere in der Pflicht, also der Radler.
Da muß man halt eine andere Route wählen oder sich gedulden.

Und ich habe mich selbst als Fußgänger schon oft genug über Radler geärgert, die mit unverminderter Geschwindigkeit an einem vorbeipreschen und darauf setzen, daß der Fußgänger keinen falschen Schritt macht - das ist unverantwortlich.

Und das sagt der Michel, der sehr gerne mit dem Rad rast, aber halt nur, wenn die Straße es erlaubt.
dickermichel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2012, 20:00   #13
PT1
 
Beiträge: n/a
ich teile die Ansicht des dicken Michaels.
Da muss man auch gar nicht lamentieren.
Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.
Fährt ein Radfahrer mit MP3 - ist auch hier die Versicherung fein vor. Mit Recht.

Das Problem ist aber bisher auch gewesen: Fährt ein Radfahrer bei ausgewiesenem Radweg auf der Straße und kommt es zu einem Unfall: Der Radfahrer hat zu 50% Teilschuld (wenigstens), weil er den vorgeschrieben Radweg nicht genutzt hat.
Hier tut sich seit Kurzem etwas: Die Radwegbenutzungspflicht scheint nun auf der Kippe, es gibt Städte, die schildern ab, weil die Benutzungspflicht eine zwingende Notwendigkeit ergeben muss.

Ich persönlich fahre bei Landstraßen gerne auf dem Radweg, so er ordentlich ausgebaut ist. Fußgängern kündige ich mich mit einem laut gesprochenem "Klingeling" an.
Innerstädtisch ist es besser, die Straße zu nutzen, vereinzelt aber ist mir das zu gefährlich. Dann Radweg - aber nur, wenn getrennt vom Fußweg.
Denn andernfalls hat der Fußgänger immer Vorrang.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2012, 20:01   #14
Lecker Nudelsalat
Ehemals strwd
 
Benutzerbild von Lecker Nudelsalat
 
Registriert seit: 08.10.2006
Ort: at home
Beiträge: 4.667
Zitat:
Zitat von Carlos85 Beitrag anzeigen
Der Artikel ist doch ein einziger Witz...

...
Der Witz bist Du, das war ein kombinierter Fuß/Radweg, da hat der Schwächere, sprich Fußgänger, absolute Vorfahrt. Notfalls muss man zum Überholen sogar absteigen.
Lecker Nudelsalat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2012, 20:34   #15
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Die Verteilung finde ich etwas hart, da die Oma den Radfahrer gesehen hat und trotzdem alles falsch gemacht hat, was man falsch machen konnte.

Aber die 15 km/h würde ich dem Radfahrer bei diesen Verletzungen nicht unbedingt abnehmen. Vielleicht war er zumindest gedanklich schon so langsam.

Und wird das automatisch zu einem "Grundsatzurteil", weil das der Anwalt der Geschädigten gegenüber der Zeitung sagt ?

Im "Notfall" brüll ich einfach, was das Zeug hält, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht wirklich am Verkehr teilnehmen, sondern nur auf sich bezogen im Verkehr rumeiern. Für deren großen Schrecken kann ich dann halt auch nichts.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2012, 20:48   #16
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 38.478
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Die Verteilung finde ich etwas hart, ...
+1
Hart und unverständlich.

Auch wenn ich unbenommen der Tatsache, dasses nicht widerlegbar sein dürfte, die 15km/h nicht glaube, halte ich es auf nem für Fussgänger und Radler gleichberechtigt zu nutzenden Weg für notwendig, dass auch die Oma Sorge trägt und sich verhält, dass niemand anders zu Schaden kommt.
Hätte sie das in dem masse wie der Radfahrer, wäre es zu dem Unfall sicherlich nicht gekommen.

Ich rufe jedenfalls nicht lange und brems auch nicht ab, sondern seh zu, dass ich vorbeikomme, ehe ich bemerkt werde...
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
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