Zitat:
Zitat von DasOe
Grundsätzlich gilt:
Zitat von Sportordnung DTU
F.1.j) Liegt die Wassertemperatur unter 14,0 °C darf ein Schwimmen nicht durchgeführt werden.
Lediglich bei den Schülern werden die Schwimmstrecken verkürzt, ansonsten kann der Einsatzleiter zwingend das Tragen eines Neoprens anordnen und die max. Schwimmzeit wird festgelegt. D.h. wer keinen Neopren trägt und/oder die maximale Schwimmzeit überschreitet wird disqualifiziert.
Alles andere regelt diese Tabelle (F.1.l) in der Sportordnung.
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Diese Tabelle legt für längere Schwimmstrecken unterschiedliche Mindesttemperaturen fest. (z.B. 16° ab 3001m)
Wie ist das mit dem Neo, wenn die Temperatur 14° beträgt und die Schwimmstrecke 3800m? Eben, fällt aus der Tabelle raus.
Vielleicht sollte mal jemand diese Tabelle etwas eindeutiger und übersichtlicher gestalten...