Die sind wohl noch in der Findungsphase und da wird sich so mancher noch wundern, wen oder was er da eigentlich gewählt hat. Für mich persönlich haben sie sich schon allein mit dem Beschluß zum "bedingungslosen Grundeinkommen" unwählbar gemacht - aber ok.
Andererseits finde ich die Begründung aber durchaus sympathisch:
Zitat:
Zitat von phonofreund
Eine Bevormundung von Erwachsenen "beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der Piraten und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft", so der Wortlaut der Erklärung.
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Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es bei Drogen/Doping sinnvoller wäre, diese grundsätzlich freizugeben,
jedoch mit der folgenden Zusatzbedingung:
Der Hersteller oder der In-Verkehr-Bringer muß vollständig über alle Inhaltsstoffe und
alle (Neben-)Wirkungen informieren.
Im Falle von körperlichen Schäden gibt es eine weitreichende Haftung. Diese gilt auch für Spätschäden. Die Ansprüche verjähren nach frühestens 30 Jahren, besser noch später.
Muß man halt noch ein bißchen ausformulieren.