Zitat:
Zitat von Thorsten
Per Einzugsermächtigung abgebuchte Beträge kann man einfach so zurückbuchen lassen, ohne dass man dafür Gründe angeben muss. Dann holt die Telefongesellschaft sich die Kohle vom Vertragspartner, der immer noch du bist, natürlich plus Rücklastschriftkosten etc. Und du musst sehen, dass du die Kohle von dem wiederbekomst, dem du die Karte gegeben hast.
Ich habe das vor Jahren mit meiner früheren Karte für einen meiner besten Kumpels gemacht, der damals erstmal sehen wollte, ob er ein Handy braucht usw. (ja, darüber hat man früher mal nachgedacht!). Hätte es aber niemals hier in einem Forum der breiten Masse angeboten.
Meine Meinung: Guten Freunden ja, ansonsten lieber die 100 € berappen und in Ruhe auslaufen lassen. Kannst du noch "downgraden" auf einen Tarif mit weniger Grundgebühr?
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Würde ich mal ähnlich sehen ...
Wenn du's "irgendjemanden" gibst ... derjenige "fröhlich um die Welt telefoniert" und keinen Cent zahlt, bleibt das erstmal alles an dir hängen ... auch wenn du seine Telefonummer hast ...
Wenn du den Vertrag nicht übertragen kannst, solltest du demjenigen schon wirklich vertrauen können ...
