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Zitat von marc74
Die B+M IXBack hat ne Zulassung fürt Rennräder unter 11 kg...
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Nein, bitte nicht verwechseln: die ixback hat ein Prüfzeichen, welches die Verwendung im Geltungsbereich der StVZO zulässt.
Hat eine Leuchte dieses Prüfzeichen, darf sie an allen Arten von Fahrrädern in der vorgesehenen Weise (weiss vorne, rot hinten, ...) verwendet werden.
Nur an Rennrädern unter 11kg darf eine Batteriebeleuchtung als einzige Beleuchtungseinrichtung verwendet werden.
Alle anderen Fahrradarten brauchen zunächst eine dynamobetriebe Lichtanlage, Batteriebeleuchtung (mit Prüfzeichen...) darf darüberhinaus als Zusatzbeleuchtung verwendet werden.
Streng genommen benötigen Rennräder aber auch neben der Batteriebeleuchtung die anderen, vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen: Rückstrahler/Leuchtringel an den Laufrädern, zwo rote Strahler nach hinten, gelbe an den Pedalen und nen weissen nach vorne. Klingel eh und zwo unabhängig voneinander wirkende Bremsen ebenfalls. Alles aussserm Licht muss dabei fest am Rad montiert sein.
Vor diesem Hintergrund muss man sich auch als Deutscher bestimmt keine grossen Gedanken um Regressansprüche machen, wenn die Beleuchtung kein Prüfzeichen hat: das Rennrad entspricht ohne das ganze Geraffel sowieso nicht den Bestimmungen der StVZO.