Und was soll das bringen?
Ihr müsst euch davon verabschieden, dass man da drüberspachteln kann wie bei ner Rostbeule am Auto oder ne Gewebematte drüberkleistert wie beim GFK-Kanu, wenns wieder dicht werden soll.
Wenn der Rahmen gebrochen ist, gibts keine Möglichkeit, die Faserstränge/-matten wieder herzustellen. Einfach nen Carbonmattenwickel aussenrum und a bisserl Härter drüberjauchen bringt nix, weil der Kraftfluss dadurch nicht wiederhergestellt wird.
@mysticds: Ober- bzw. Unterrohr kannste vergessen, bei Monocoque eh. Ein Hauch einer Chance hätte bei nem Fertigteilrahmen am Hinterbau bestanden, wenn der in Muffen des Hauptrahmens eingeklebt ist. Da besteht die (theoretische) Chance, den Hinterbau rauszuschneiden und nen neuen einzukleben. Ist aber ein Wahnsinnsaufwand, weil das alte Geröhr mit der Hand aus den Muffen ausgeräumt werden muss, ohne diese zu weit aufzuweiten, sonst werden die Klebespalte zu gross.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Perfekt, wird original bei der Herstellung ja auch nicht anders gemacht.
Das grösste Problem ist es, den alten Krempel auszuräumen.
Die Klebestelle hat üblicherweise ne höhere Belastbarkeit als das Material an sich;- dies lässt sich hervorragend über die Fläche steuern. Bevor da was passiert, lösen sich die miteinander verbackenen Carbonlagen.
Das ist ja der Vorteil der "gebauten" Carbonrahmen: nahezu idiotensicher vom Kraftverlauf über die Muffen, wenngleich schwerer als Monocoques.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
denn er wie du haben wohl eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben.
Sowas unterschreibt man zwar, juristisch gesehen ist die Erklärung aber nicht viel mehr Wert als das Papier auf dem sie steht. Einige Gesetze kann man nicht mit Verzichtserklärung, AGBs etc ausser Kraft setzen.
Sowas unterschreibt man zwar, juristisch gesehen ist die Erklärung aber nicht viel mehr Wert als das Papier auf dem sie steht. Einige Gesetze kann man nicht mit Verzichtserklärung, AGBs etc ausser Kraft setzen.
Das sieht mein Kumpel, der gerne 9000Euro für seinen Schrotthaufen bekommen hätte, klar anders.
Seine Rechtsanwälte haben sich die Zähne dran ausgebissen. Zu Recht: die erklärst ja, dass du auf Forderungen gegenüber anderen, die dich schädigen, verzichtest (ausser sie handeln grob fahrlässig oder gar vorsätzlich). Das kannst du ganz einfach tun;- es ist kein Problem, auf seine Rechte zu verzichten.
Nur kannste dann, nachdem wirklich ein Schadensfall eingetreten ist, nimmer raus. Und ohne so nen Wisch zu unterschreiben, kannste ja mal versuchen, ein Sicherheitstraining, Rennstreckentraining oder freies Blasen aufm Ring zu machen. Selbst bei ner banalen Radtouristikfahrt oder nem Triathlon entbindeste mit deiner Anmeldung den Veranstalter und seine Schergen weitgehend seiner Haftung (ausser, wiedermal: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Mein Kumpel hat sogar versucht, über seine bzw die Versicherung der Unfallverursacherin an Kohle zu kommen: no way, selbst die Rechtsanwälte seiner Versicherung haben ihm gesteckt, dass er und sie keine Chance haben, da was zu holen, wenn er zuvor selbst nen Haftungsausschluss unterschreibt.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Ich kann mich noch an meine Zeit als Kriterienfahrer erinnern. Da hatte ich einen Vereinskollegen, der in einer Saison 3 Rahmen erlegt hatte. Da ist es vollkommen egal ob er Alu oder Stahl oder Carbon ist. Wenn es ein richtiger Sturz ist, dann ist nicht viel zu machen. Bestenfalls ist es nur ein Laufrad gewesen, meist war es aber mehr.
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There are no short cuts. You have to do the miles!
...und da du schriebst, dass der Rahmen in nem Rennen abgeschossen wurde: da hast du, Vorsatz ausgenommen, eh keine Möglichkeit, vom "Unfallgegner" Schadensersatz einzufordern, denn er wie du haben wohl eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben.
Vielleicht kommt es auch noch auf den genauen Wortlaut des Haftungsausschlusses an. Wenn ich mir z.B. die Verzichtserklärung und Haftungsbefreiung vom 70.3-CH ansehe (Punkt 5 und 6), dann verzichtet man nur gegenüber Veranstalter, Ausrichter und Helfer auf Haftungsansprüche, von den anderen Teilnehmern kann ich aber nichts lesen. Doch ich bin auch kein Fachmann in solchen Dingen.