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Alt 19.09.2007, 10:56   #9
drullse
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Beiträge: 17.058
Zitat:
Zitat von F 18 Beitrag anzeigen
Wir haben nen einigermaßen fitten Marathonläufer hier, der besteht die Vorsorgeuntersuchung auch nicht, also so ganz ist die Analogie durchgefallen=couchpotatoe nicht zutreffend.
Wie Kupferle sagt: da muss was Anderes vorliegen. Die G26/3 beinhaltet lediglich

- Herz-Kreislauftest
- Hörtest
- Sehtest
- Urinprobe

Das sollte für ihn ja alles kein Problem sein, es sei denn er hat was an den Ohren oder Augen. Unsere "Durchfaller" sind alle wegen mangelnder Fitness aussortiert worden.
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„friendlyness in sport has changed into pure business“

Kenneth Gasque

Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":

"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
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Alt 19.09.2007, 10:59   #10
apanasana
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Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 141
Zitat:
Zitat von Flow Beitrag anzeigen
Die Geschichte muß ja für einigen Aufruhr gesorgt haben, lese ich sie doch nicht zu ersten Mal von dir ...

Ja, das hat mich echt schwer beeindruckt, dass man sich nur dann bewegt, wenn man nicht anders ans Ziel kommt. Das ganze lässt sich übrigens auch auf Rolltreppen, Lifte etc. anwenden.
Das gleiche Unverständnis schlägt mir von denen entgegen. ("Du bist doch völlig irre. Nein, du bist wie ein Astronom, du hast einfach den Bezug zu normalen Dimensionen verloren. 60km Rad fahren sind nicht NUR 60km Rad fahren.")
apanasana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2007, 11:05   #11
Osso
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Beiträge: 771
Zitat:
Zitat von apanasana Beitrag anzeigen
:Das ganze lässt sich übrigens auch auf Rolltreppen, Lifte etc. anwenden.
Sag bloß Du bist eine von den unverschämten Gören, die auf der Rolltreppe trotzdem noch Stufen unter die eigenen Füße nehmen.

Sowas gehört sich nicht. Stell dir mal vor da erschreckt sich jemand und bekommt ein Herzkasper.
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Eck' ich immer wieder an
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Alt 19.09.2007, 11:46   #12
Flow
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Alt 19.09.2007, 12:24   #13
Meik
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Beiträge: 8.529


Aber bei soviel Training darf man sich doch die Rolltreppe gönnen.

Wobei ich zugeben muss auch "spätberufener" zu sein. Bis zum Abi war ich auch ein mässig übergewichtiges Kind. Bewegen? Ihh, wozu denn? Zumindest waren meine Eltern so vernünftig (Danke!) dass das nicht zu sehr ausgeatet ist und ich trotzdem reichlich draussen unterwegs war.

Das ist aber auch etwas das mir IMHO an der Schule fehlt. Da gibts so einen (bescheidenen) Schulsport. Aber mal ein paar Hintergründe was Training bewirkt, wie der Stoffwechsel funktioniert, was gesunde und ausgewogene Ernährung bedeutet usw. fehlte zumindest bei mir vollständig. Dafür lernt man viele tolle Dinge mit denen man im normalen Leben nix anfangen kann.

Und der Kakao, die Schokoriegel und Süssigkeiten werden weiterhin noch auf dem Schulhof verkauft. Statt Obst, Brot, und anderer gesunder Dinge.

Gruß Meik
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Alt 19.09.2007, 13:05   #14
F 18
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Beiträge: 1.026
Zitat:
Zitat von drullse Beitrag anzeigen
Wie Kupferle sagt: da muss was Anderes vorliegen. Die G26/3 beinhaltet lediglich

- Herz-Kreislauftest
- Hörtest
- Sehtest
- Urinprobe

Das sollte für ihn ja alles kein Problem sein, es sei denn er hat was an den Ohren oder Augen. Unsere "Durchfaller" sind alle wegen mangelnder Fitness aussortiert worden.
Vermutlich hat dem Arzt das Urin bei der Urinprobe nicht geschmeckt
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Alt 19.09.2007, 13:23   #15
harald m.
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Ort: Hamburg east-side
Beiträge: 331
Zitat:
Zitat von kupferle Beitrag anzeigen
Morgen...
ich bin seit gestern Abend in der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger bei der FFW.Jetzt haben die uns erst mal erzählt, dass von den 23 gemeldeten Teilnehmern gerade 14 zugelassen sind.Das bedeutet, daß bald die Hälfte keine ärztliches ok bekommen hat!!
Was mich dabei traurig stimmt, ist die Tatsache dass es sich um junge Menschen zwischen 18 und 20 Jahren handelt.Sind die wirklich so unfit heute?
Was meint Ihr?
ja sind sie, ich darf mir das Elend beruflich angucken bei unseren Einstellungstest . Zur G 26/3 gibts es im Netz z. B. das hier :


Die G 26


1) Sinn und Zweck einer G 26:

Der Sinn und Zweck einer G 26-3 liegt, wie bei allen arbeitsmedizinischen Untersuchungen, darin festzustellen, ob die Tätigkeit unter Atemschutz die Gesundheit des Feuerwehrmannes gefährden kann. Die Absicht bei einer G 26-3 Untersuchung ist nicht (wie man meinen könnte) die Eignung des Feuerwehrmannes zum Atemschutz festzustellen.

Die Tätigkeit unter Atemschutz ist die größte Herz-Kreislauf-Belastung welche der Arbeitsmediziner kennt. (CSA ist natürlich noch schlimmer). Neben den „üblichen“ Einsatzgefahren liegt die Gefährdung des Feuerwehrmannes in der Kreislaufbelastung.
Es ist wiederholt zu Todesfällen wegen Herz-Kreislauf Versage unter Atemschutz gekommen. Die FUK teilt mit, das zuletzt 2003 in Bayern ein FM in der Übungsstrecke (!) verstorben ist. Genauere Informationen bietet auch die Homepage: www.Atemschutzunfaelle.de.
Wegen der vielen (häufig unterschätzten) Gefahren für den AGT ist es daher unbedingt notwendig, das der Atemschutzgeräteträger/in körperlich und geistig fit ist.


2) Vorschriften

Die G-26 zählt zu den speziellen arbeitsmedizinischen (berufsgenossenschaftlichen) Untersuchungen. Diese sind alle in Art und Untersuchungsumfang in einer Unfallverhütungsvorschrift (BGV A 4 [hieß früher UVV 100]) festgelegt. Diese Untersuchung ist damit für den Verantwortlichen (in diesem Fall OBM) bindend! Außer zur Menschenrettung (da ist ja immer alles anders) darf ein Feuerwehrmann ohne gültige G 26 grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Natürlich auch nicht zu Übungs- und Ausbildungszwecken.
Eine Untersuchung gemäß G 26 dürfen auch nur bestimmte Ärzte, welche eine entsprechende Ermächtigung (=Zulassung) besitzen durchführen. Eine Liste/ Suchmaschine der ermächtigten Ärzte findet man auf der Homepage des Landesverband der Berufsgenossenschaften: www.lvbg.de.






3) Untersuchungsumfang

Wie oben angegeben ist der Untersuchungsumfang festgelegt. Er umfasst für alle(!) Feuerwehrleute unter Atemschutz:
Erhebung der Krankheitsvorgeschichte
Körperliche Untersuchung
Sehtest
Hörtest
Urinuntersuchung
Röntgen der Lunge (aber nur alle 6 Jahre)
Lungenfunktionsprüfung
Belastungs-EKG

Bei Feuerwehrleuten unter 40 Jahren ist die Leistungsanforderung (!) im Belastungs-EKG höher. Die häufig anzutreffende Meinung, dass ein Belastungs-EKG in diesem Alter nicht notwendig ist, ist schlichtweg falsch! Da es auch bei jüngeren Menschen unerkannte Herz-Kreislauf–Erkrankungen geben kann ist diese Einstellung auch gefährlich!

Bei Verdacht auf bestimmte Erkrankungen kann der Arzt auch weitergehende Untersuchungen (z.B.) Laboruntersuchungen durchführen oder anordnen. Die Kosten hierfür muß der Arbeitgeber also die Kommune tragen.

Einen juristischen Problemfall stellt das Röntgenbild der Lunge dar. Einerseits fordert die G-26 Vorschrift ein Röntgenbild, andererseits verbietet die Strahlenschutzverordnung ein Röntgenbild zu Vorsorgezwecken wie zum Beispiel G-26. Ein Problem was die Berufsgenossenschaften bald lösen wollen. Bis dahin muss jeder Arzt hier eine eigene Entscheidung fällen.


4) Ergebnis

Gemäß den Untersuchungsergebnissen kann der Arzt folgende „Urteile“ fällen:
Keine Bedenken
Keine Bedenken unter bestimmten Vorraussetzungen
Befristete Bedenken
Unbefristete Bedenken

Zur Erläuterung:

Keine Bedenken
bedeutet, das keine gesundheitliche Gefährdung für den Feuerwehrmann/frau besteht. Eine Nachuntersuchung vor Ablauf von 3 Jahren reicht aus. Bei Feuerwehrleuten welche älter als 50 Jahre sind, bereits nach einem Jahr.
Keine Bedenken unter bestimmten Vorraussetzungen
bedeutet, dass unter bestimmten Vorraussetzungen eine Gefährdung nicht besteht. Diese Vorraussetzungen werden im Bemerkungenfeld genannt. Zum Beispiel: „Verkürzte Nachuntersuchung“ oder Maskenbrille erforderlich.



Befristete Bedenken
bedeutet, dass der Feuerwehrmann/frau aus gesundheitlichen Gründen keinen Atemschutz tragen darf, es besteht aber die Möglichkeit, dass sich der Zustand wieder bessert. Darüber wird in einer Nachuntersuchung entschieden.
Unbefristete Bedenken
bedeutet, das der untersuchende Arzt nicht ausschliessen kann, dass der Feuerwehrmann/frau durch das Tragen von Atemschutz zu schaden kommt. Ein Einsatz würde das Feuerwehrmitglied gefährden, er ist deshalb nicht als AGT einzusetzen.

Die einzelnen Untersuchungs-Ergebnisse müssen dem Feuerwehrmann/frau mitgeteilt werden. Wie in allen anderen Fällen unterliegt der Arzt aber der Schweigepflicht. Dem „Arbeitgeber“ in diesem Falle dem OBM/Atemschutzgerätewart darf nur das Endergebnis in der oben genannten Form mitgeteilt werden.
harald m. ist offline   Mit Zitat antworten
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