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Alt 12.08.2009, 14:27   #9
Rob
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Beiträge: 197
Bis auf den - m.E. Blödsinn - mit den linksseitigen Radwegen ein super Artikel, der mir mehr als aus der Seele spricht.

Ich versuche - weil ich ja auch und nicht wenig Autofahrer bin - wann immer es geht, einen vorhandenen Radweg zu benutzen. Vielleicht hatte ich deshalb schon 2 Speichenbrüche ?!

Manche Radwege sind wirklich in desaströsem Zustand und dann dazu alle möglichen dahinschleichenden Radler und Ausflügler, Kinder, Hunde etc.
Und dann das Beste, alle par 100m ist Schluss mit Radweg, ab auf die Strasse, dann wieder zurück, genau wie im Artikel beschrieben.

Und dann natürlich alle paar 100m auch entsprechende Randsteine etc. Da freut sich der LRS...

Auch ich sehe mich deshalb zunehmend genötigt, trotz Vorschrift auf der Strasse zu bleiben und eben nicht den Radweg zu nutzen.

Die Beschimpfungen der Autofahrer muss man dann eben hinnehmen.

Einmal habe ich versucht, einem das mit den Laufrädern zu erklären und das ein RR eben nicht mit MTB oder Klapprad etc. vergleichbar ist, worauf der meinte, dass man sich dann eben kein so ein Sch...rad kaufen soll
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Alt 12.08.2009, 15:15   #10
neonhelm
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Ort: Bei den Neandertalern...
Beiträge: 11.527
Zitat:
Zitat von Rob Beitrag anzeigen
Manche Radwege sind wirklich in desaströsem Zustand
Das ist ja zunehmend der Fall, da die Gemeinden kein Geld zum Reparieren haben.

In einem freundlichen Brief auf die Gefährdung hinweisen und bitten, an dieser Stelle die Benutzungspflicht aufzuheben. Dann hat die Gemeinde vier verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren:

a) Nix tun. Wenn was passiert, laufen sie aber Gefahr, verklagt zu werden. Das wollen sie normalerweise vermeiden.
b) Reparieren. Werden sie nicht tun, da zu teuer.
b) Schild mit "Radwegschäden" drauf aufhängen. Das entbindet dich von der Benutzungspflicht (Zumutbarkeit). Muss die Gemeinde aber ein extra Schild kaufen und anbringen.
c) Radwegzeichen abnehmen. Das entbindet dich auch von der Benutzungspflicht. Wo kein Schild, da kein Radweg. Für die Gemeinde der billigste und einfachste Weg.
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Alt 12.08.2009, 15:23   #11
GrrIngo
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Zitat:
Zitat von neonhelm Beitrag anzeigen
c) Radwegzeichen abnehmen. Das entbindet dich auch von der Benutzungspflicht. Wo kein Schild, da kein Radweg. Für die Gemeinde der billigste und einfachste Weg.
Naja, ein Radweg ist immer noch da, wenn auch nicht mehr benutzungspflichtig. Aber hier haben einzelne Gemeinden auch schon eine Lösung für das Problem gefunden: rundes weißes Schild mit rotem Rand und einem schwarzen Fahrradsymbol. Der Rad/Fußweg verläuft daneben etwas abgesetzt, nicht mehr dazugehörend, und dennoch in Ermangelung einer Alternative benutzungspflichtig.

Gruß
GrrIngo
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Alt 12.08.2009, 15:29   #12
neonhelm
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Zitat:
Zitat von GrrIngo Beitrag anzeigen
Der Rad/Fußweg verläuft daneben etwas abgesetzt, nicht mehr dazugehörend, und dennoch in Ermangelung einer Alternative benutzungspflichtig.
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Alt 12.08.2009, 15:33   #13
GrrIngo
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Zitat:
Zitat von neonhelm Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Straße für uns gesperrt. Radweg nicht dazugehörend, da abgesetzt, also zulässig. Und da offiziell nicht benutzungspflichtig, besteht auch kaum Instanthaltungsaufwand. Nun aber: keine Alternative zum 'nicht benutzungspflichtigen' Radweg bedeutet?

Gruß
GrrIngo
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Alt 12.08.2009, 15:40   #14
neonhelm
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Zitat:
Zitat von GrrIngo Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Straße für uns gesperrt. Radweg nicht dazugehörend, da abgesetzt, also zulässig. Und da offiziell nicht benutzungspflichtig, besteht auch kaum Instanthaltungsaufwand. Nun aber: keine Alternative zum 'nicht benutzungspflichtigen' Radweg bedeutet?
Ach so, die Straße mit Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) gesperrt.

Gut, für die meisten innerörtlichen Radwege dürfte die Beschilderung nicht durchführbar sein und auch außerorts fallen mir hier nicht allzu viele Beispiele ein. Sollte die Gemeinde hier sowas planen oder gar durchführen, würden die Kosten der Aktion höchstwahrscheinlich ebenfalls einen Aufschrei auslösen.
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Alt 21.09.2009, 17:32   #15
neonhelm
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Alt 21.09.2009, 19:22   #16
Metronom
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Wenn ich mich nicht irre, hat sich doch die Benutzungspflicht für Radwege zum 01.09.09 geändert, und nur noch dort wo es ausdrücklich verlangt ist, wird von der Stadt/Gemeinde wg erhöhter Gefahr für Radfahrer festgesetzt, besteht Benutzungspflicht, ansonsten liegt es im Ermessen des Radfahrers die Strasse zu benutzen.

Grüsse

Metronom
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