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Zitat von LidlRacer
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Der Gesetzestext allein sagt nicht viel aus, weil er nicht definiert, was eine Urkunde ist.
Der Begriff ist in der Rechtswissenschaft glaube ich recht weit gefasst. Ich meine, dass darunter auch einfache unterschriebene Schriftstücke fallen können. Zumindest kann wohl bereits das Fälschen der Unterschrift, falls es denn tatsächlich die von Martin Schulz ist, als Urkundenfälschung angesehen werden.Das man sich etwas Mühe gegeben hat, das Schreiben Offiziell aussehen zu lassen, wird es nicht weniger schlimm machen.
Daneben dürfte z.B. die SPD auch nicht begeistert sein, dass ihr (vermutlich markenrechtlich geschütztes) Logo verwendet wird.
M.