Zitat:
Zitat von sabine-g
wird eh nicht stattfinden, daher schieb doch aufs nächste Jahr
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Das schwirrt mir auch schon ne Weile im Kopf rumm.
Wäre doppelt ärgerlich, weil das der einzige Vorbereitungswettkampf vor Roth wäre (wenn den Roth stattfindet) und weil laut Teilnahmebedingungen auch die Kohle futsch wäre.
§ 7 Ausfall/Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, höherer Gewalt, Bedingungen der Wettkampfstrecke, Sicherheitsgründen, oder aus jedem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt, erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt :-).
Startplatz auf 2020 schieben geht laut Teilnahmebedingungen eigentlich auch nicht.
Da wäre man auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.