Nein, ich bin freiberuflicher Trickfilmer. Da hat man wahrscheinlich weniger als ein Hartz IV Empfänger nachdem man Miete, Krankenkasse, Steuern usw gelatzt hat.
Ich will mit Ämtern grundsätzlich nichts zu tun haben. Es reicht, dass ich micht mit dem Finanzamt auseinander setzen muss.
Mir ging es wie gesagt nur darum zu wissen, ob ich, wenn ich 50 Euro zahle(was ich gerade überwiesen habe), trotzdem ein Gerichtsschreiben/Schufaeintrag bekommen kann, weil ich icht die gesamte Summe sofort zahle.
Sollte ich gegen das Schreiben eventuell Einspruch erheben?