Doch, aber halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren.
Immer daran denken:
Fahrradwege sind nicht Wege für Fahrräder, sondern Wege für Autos, damit das "Fahrrad weg" ist.
Das erklärt, warum das meiste so ist, wie es ist.
Hab da mal ne Frage, wenns die Diskussion gerade schon gibt.
Sind Vorfahrt-Achten-Schilder an einem Radweg zulässig, der parallel zu einer Vorfahrtsstraße entlang führt.
Also konkret: Die Autos neben dir haben an der Einmündung Vorfahrt, du als Radfahrere allerdings net, weil am Radweg ein Vorfahrt Achten Schild montiert ist.
Doch, aber halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren.
Immer daran denken:
Fahrradwege sind nicht Wege für Fahrräder, sondern Wege für Autos, damit das "Fahrrad weg" ist.
Das erklärt, warum das meiste so ist, wie es ist.
Es ist 2 Jahre her ...... schönes Sommerwetter ..... ich auf dem TT ....... leicht abschüssige Strecke aus dem Wald heraus in ein Wohngebiet, deswegen mit über 40 unterwegs ....... hinter mir schon einige Zeit ein "gehörter/gefühlter" Lieferwagen oder Kleinbus ........ Fahrradweg beginnt, das Auto schreit mich von hinten an "Achtung, der Fahradfahrer vor uns sofort rechts ranfahren und anhalten" .... 5 Minuten die üblichen Vorwürfe und Diskussionen ....... kommt eine wackelige Oma mit Taschen am Lenker entgegen der Fahrtrichtung vorbei, sage ich "wenn die Oma einen Schreck bekommt beim vorbeifahren und hinfällt, ohne Helm, bin ich der Dumme, genau deswegen fahr ich auf der Strasse!" Sagt so ein Dicker von denen "Sie können hier nicht rumrasen, wie Sie wollen, auf dem Radweg haben Sie 6km/h zu fahren" .... ich fange an zu da musste ein Kollege von diesem auch und wir haben uns im Guten getrennt
Soviel zum Thema " halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren"
Ich entdecke immer Schilder an Radwegen: Radwegschäden. Den Radweg muss ich doch dann nicht benutzen?!
Laut Polizist der mich mal angehalten hat weil wir zu Zweit nebeneinander auf der Straße mit Rennrädern fuhren, obwohl ein mit blaues Radschild gekennzeichneter Radweg vorhanden war: "Egal ob Radschild oder nicht, wenn man Radweg für unzumutbar erachtet, darf man in jedem Fall die Straße nutzen. Wenn ein blaues Radschild vorhanden ist und der Radweg in Ordnung ist, MÜSST ihr den Radweg nutzten, wenn KEIN Radschild vorhanden ist, ein Radweg aber schon, dürft ihr euch aussuchen ob Straße oder Radweg. Als Rennradfahrer lassen wir euch aber auch bei blauen Rad-Schildern die Straße nutzen, aber NICHT nebeneinander, aber wenn ihr schon die Straße nutzt!!!"
Ich weiß es nicht. Laut dem Polizisten ist das so. Wenn zu viele Dellen auf dem Radweg sind, dann ist das schlecht für mein Bike, darum darf man dann die Straße nutzten.
Auch hat ein Kumpel sich mal mit einem Polizisten gestritten, ob der Radweg nun mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist oder nicht. Ja, wenn ein Schild da steht, dann steht da ein Schild. Wann wird die Kennzeichnung aber aufgehoben??? Mein Kumpel fuhr auf der Straße, Radweg war vorhanden, und ein paar Meter weiter hinten auch ein blaues Radschild. In dem Teil wo er "erwischt" wurde, hat er aber eine Seitenstraße, also eine T-Kreuzung passiert und ist weiter gerade aus gefahren, und war darum der Meinung, dass das blaue Schild aufgehoben wurde, da nach der T-Kreuzung keine weiteres Schild aufgestellt wurde. Zwar ging das nicht vor Gericht, aber letzten Endes hat der Polizist keine Lust mehr auf die Diskussion gehabt, und hat meinen Kumpel auf der Straße weiter fahren lassen. Mit anderen Worten: selbst die Polizei weißt das nicht so genau!
Ich weiß es nicht. Laut dem Polizisten ist das so. Wenn zu viele Dellen auf dem Radweg sind, dann ist das schlecht für mein Bike, darum darf man dann die Straße nutzten.
Normale Argumentation: Dann fahr halt langsamer.
Zitat:
Mit anderen Worten: selbst die Polizei weißt das nicht so genau!
Die Polizei hat das auch nicht zu entscheiden. Sie beobachtet und stellt Verwarnungen aus, wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann musst Du es vor Gericht bringen und dort bekommst Du dann eine (nur für Dich und für diesen einen Fall) verbindliche Antwort. Der nächste Richter könnte es in kritischen Fällen wieder anders sehen.
Es gibt im Endeffekt nur vier Lösungmöglichkeiten:
1. Es vor Gericht bringen, sollte man von der Rennleitung angehalten werden.
2. Gegen die konkrete Radwegsbeschilderung vorgehen.
3. Gegen die aktuelle Gesetzeslage demokratisch vorgehen. dies halte ich für unmöglich, da die meisten Fahrradwegnutzer es einfach anders sehen ("Was, Du bist gegen Radwege?")
4. Es sportlich nehmen und die 10 Euro zahlen, wenn man erwischt wird.