denke ja. denn es wird sicherlich davon ausgegangen, dass man nicht in dritter reihe überholen kann, ohne auf die gegenfahrbahn zu kommen........
Auch das mit der Gegenfahrbahn erscheint mir nicht automatisch verboten. Es ist doch bei jedem Auto-Überholvorgang völlig normal und unvermeidlich, dass man die Gegenfahrbahn nutzt, warum sollten Radfahrer das nicht dürfen?
Ich lese im Forum immer wieder vom angeblich verbotenen in 3. Reihe überholen. In der DTU-Sportordnung steht sowas nicht. Und wenn es nicht ausdrücklich in der Ausschreibung, Wettkampfbesprechung etc. der speziellen Veranstaltung verboten wird, wüsste ich nicht, warum ich mich daran halten sollte. Würde ich das tun, würde ich als schlechter Schwimmer wohl oft einige Hundert Plätze weiter hinten landen. Das ist einfach unrealistisch.
Ich belasse es bei einem knappen "Rechts". Allerdings ist es, wie gerade bei der Challenge erlebt, in der Tat unrealistisch, die dritte Reihe nicht aufzumachen und zu warten, bis entsprechende Herrschaften, die völlig grundlos ohne den Hauch eines Überholvorgangs einfach in der Mitte der Fahrbahn fahren irgendwann am rechten Fahrbahnrand angekommen sind. Die Sauerstoffaufnahme allein für entsprechende Anweisungen an die "Hollandfraktion" würde vermutlich 20 Minuten Fahrzeit kosten .
Differenzieren würde ich allerdings je nachdem ob die Gegenfahrbahn gesperrt ist (wie fast die gesamte Challenge Strecke) oder ob Gegenverkehr herrscht.
Also ich hatte es bei 2 Volkstrias und 1 OD, dass die Strecke nicht komplett für den Autoverkehr gesperrt war. Bei einem Wettkampf wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass man nicht auf die Gegenfahrbahn fahren darf. Ich nehme an aus Sicherheitsgründen. Sonst ist es ja wohl nur bei einer durchgezogenen Linie?!
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Ein absolutes Muss. Alleine die Blicke wenn man im Wettkampf vor dem Überholen klingelt
Dritte Reihe ist in der StVO nicht verboten, genausowenig Rechtsüberholen innerorts oder im Stau (=volle Radstrecke). Auch die Gegenfahrbahn ist kein Thema solange keiner von vorne kommt.