Bei einer OD mit komplett gesperrter Radstrecke hatte ich einmal die Situation, dass in der Wettkampfbesprechung klar erklärt wurde, dass man rechts von der Mittellinie fahren muss und zum Überholen in die Gegenspur fahren darf - wie gesagt - komplett gesperrte Strecke.
Wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, wird das sicher nicht erlaubt sein. Die Frage ist sicher pauschal nicht zu beantworten. Die Regelung sollte aber bei jedem Triathlon aus der Ausschreibung hervorgehen und auch bei der Wettkampfbesprechung erklärt werden.
Bei nicht gesperrten Strassen würde ich eventuell auch die Formulierung „STVO ist einzuhalten“ im Auge behalten…
Üblicherweise muß ich um ein KfZ zu überholen immer auf die Gegenspur.
Aus der StVO lässt sich meiner bescheidenen Meinung nach das Verbot des überfahren der Mittellinie für einen Überholvorgang nicht herleiten.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Die in der Regel einzuhaltende StVO lässt das Befahren der Gegenfahrbahn zu, es gibt zunächst in der Sportordnung keine Passage, die das verbietet und damit ist es zunächst erlaubt. Warum auch nicht?
Aus Sicherheitsgründen oder auf Grund behördlicher Anordnungen kann es in bestimmten Wettkämpfen oder auf bestimmten Streckenabschnitten verboten werden. Das muss aber explizit bekanntgegeben werden.
Alles andere halte ich für Meinung und Ansicht, mehr nicht. Sanktioniert wird der Verstoß gegen eine Regel und nicht wegen der Meinung, dass das nicht erlaubt sei.
Ich bin aber immer dafür, sich als Veranstalter (oder auch EL, TD) zunächst an die aufgestellten Regeln zu halten und diese erst zu erweitern/verschärfen, wenn es eine echte Notwendigkeit dafür gibt.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Ich hatte schon befürchtet, dass es da keine eindeutige Meinung zu gibt.
Generell sehe ich es auch so, dass es nicht gegen die STVZO widerspricht und somit erlaubt ist.
Das Überholen in dritter Reihe plus, ist ja auch immer so ein fragewürdiges Thema.
Auch das ist ja nicht explizit verboten und somit erlaubt.
Wenn ich heuer in Kraichgau nur in zweiter Reihe überholt hätte und noch die Mittellinie nicht überquert hätte, wäre ich ja elend langsam gewesen. Das musste man quasi ständig machen. Ich bin auch kein Weltklasse-Schwimmer und habe mich zudem noch bei wahrscheinlich zu langsamer Zeit angestellt.
Bzgl. eures Hinweises mit der Wettkampfbesprechung: Ich habe noch nie was zu dem Thema bei einer Besprechung gehört... weder Mittellinie noch dritte Reihe.
Die in der Regel einzuhaltende StVO lässt das Befahren der Gegenfahrbahn zu, es gibt zunächst in der Sportordnung keine Passage, die das verbietet und damit ist es zunächst erlaubt. Warum auch nicht?
Aus Sicherheitsgründen oder auf Grund behördlicher Anordnungen kann es in bestimmten Wettkämpfen oder auf bestimmten Streckenabschnitten verboten werden. Das muss aber explizit bekanntgegeben werden.
Alles andere halte ich für Meinung und Ansicht, mehr nicht. Sanktioniert wird der Verstoß gegen eine Regel und nicht wegen der Meinung, dass das nicht erlaubt sei.
Ich bin aber immer dafür, sich als Veranstalter (oder auch EL, TD) zunächst an die aufgestellten Regeln zu halten und diese erst zu erweitern/verschärfen, wenn es eine echte Notwendigkeit dafür gibt.
Ich dachte immer es war nicht erlaubt (siehe meinen Post #2), aber es scheint dass ich da falsch lag.
Deine Sicht wird auch bestätigt in den „rules and regulations“ von Ironman:
„ d) All athletes must obey all traffic laws while on the cycling course unless otherwise specifically directed by a Race Referee or Race Official with actual authority. Unless otherwise directed in accordance with the preceding sentence, all athletes must come to a complete stop when required by a traffic sign or traffic control device and must not proceed through any intersection unless such intersection is clear of oncoming traffic. In no case can a cyclist cross a solid yellow line indicating a no passing zone unless specifically directed to by a Race Referee or Race Official with actual authority; (30 or 60 Second Time Penalty (as applicable) or, depending upon severity of violation, DSQ)“
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Teil einer seriösen Vorbereitung ist immer, sich Ausreden zurechtzulegen.
Als grobe Verstöße sind insbesondere anzusehen:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Unübersichtlichkeit
Sofortige DSQ:
Das Überfahren einer durchgezogenen Linie
Ich denke mit gesundem Menschenverstand kommt man am besten ins Ziel. Überholen in dritter Reihe (bzw. auf Gegenfahrbahn ausweichen) eben nur wenn es übersichtlich und gefahrlos möglich ist. Ansonsten grundsätzlich auf der rechten Fahrbahn bleiben.
In Roth ist vor mir ein Teilnehmer links an einer Verkehrsinsel vorbeigefahren, und das noch direkt vor einem KaRi. Dass der ihn gleich rausgezogen hat war klar. Ob er dann weiterfahren durfte weiss ich nicht.