Eine Tageslizenz für einer MD oder LD kostet gut 20 Euro, die kassiert Jeschke und muss diese abführen, wenn er insgesamt gut 1000 Starter auf der MD und der LD hat, sind das 20000 Euro. Das hat jeder andere WK auch, der soviel Starter hat. Und genau die wollte der NRWTV haben, nicht mehr und nicht weniger. Natürlich ist nicht alles Gold bei der DTU aber in diesem Fall sind die nicht das schwarze Schaf der Herde. Für die 20000 Euro kauft die DTU die Versicherung für die Lizenzerwerber, stellt die Kari's und noch einiges mehr. Natürlich klingt das nach viel Geld, wenn man jetzt aber mal das Startgeld für die 1000 Starter zusammennimmt, kommen da ganz andere Summen raus.
Also der CTW sollte besser nicht auf armer Veranstalter machen, denn die Preise sind ganz schön gepfeffert.
Wenn ich das Urteil richtig lese, ging es in dem Urteil um die Veranstalterabgabe nach Punkt 9 der Abgaben- und Gebührenordnung für die keine Gegenleistung erfolgt (Seite 3 des Urteils, erster Absatz & Seite 11)und nicht um die Tageslizenzen.
Kampfrichter, Versicherung über Tageslizenzen etc. sind wohl, wenn ich das Urteil und die Abgabenordnung richtig lese, in dieser Abgabe nicht enthalten sondern gesondert zu zahlen.
Die Startgelder sind deswegen gepfeffert, weil es die Haupteinnahmequelle des CTW ist und immer war. Man war über all die Jahre seit 2005 nie befähigt gewesen, einen Namenssponsor zu gewinnen, der einen größeren Teil des Budgets hätte tragen können.
Genau das geht aber früher oder später in die Hose und rechnet sich nicht mehr. Man gerät dann schnell in finanzielle Schieflage und die Hemmschwelle Rechnungen zu kürzen oder gar nicht zu bezahlen wird überschritten. Man legt die - eigentlich vorher immer akzeptierten - Bestimmungen (wie die Startgeldabgabe) dann so aus, wie es einem selber passt. Bis hin zu Rechtsstreitigkeiten, und davon gab und gibt es einige.
Wenn ich das Urteil richtig lese, ging es in dem Urteil um die Veranstalterabgabe nach Punkt 9 der Abgaben- und Gebührenordnung für die keine Gegenleistung erfolgt (Seite 3 des Urteils, erster Absatz & Seite 11)und nicht um die Tageslizenzen.
Kampfrichter, Versicherung über Tageslizenzen etc. sind wohl, wenn ich das Urteil und die Abgabenordnung richtig lese, in dieser Abgabe nicht enthalten sondern gesondert zu zahlen.
Matthias
Das ändert aber nichts daran, dass alle Veranstalter diese Abgeben zahlen müssen und dies auch tun, wie man das nun beweisen will, welches Geld für welche Leistung verwendet wird, ist Sache der Anwälte.
Fakt ist, alle Veranstalter, ausser Jeschke, zahlen die Abgaben an den Verband, ob sie diese nun auf die Tageslizenzen draufrechen oder wie auch immer die erwirtschaften ist ein anderer Schuh, und bisher hat noch niemand, ausser Jeschke, gemeint er bekäme dafür keine Gegenleistung.
Die Startgelder sind deswegen gepfeffert, weil es die Haupteinnahmequelle des CTW ist und immer war. Man war über all die Jahre seit 2005 nie befähigt gewesen, einen Namenssponsor zu gewinnen, der einen größeren Teil des Budgets hätte tragen können.
Genau das geht aber früher oder später in die Hose und rechnet sich nicht mehr. Man gerät dann schnell in finanzielle Schieflage und die Hemmschwelle Rechnungen zu kürzen oder gar nicht zu bezahlen wird überschritten. Man legt die - eigentlich vorher immer akzeptierten - Bestimmungen (wie die Startgeldabgabe) dann so aus, wie es einem selber passt. Bis hin zu Rechtsstreitigkeiten, und davon gab und gibt es einige.
mehr muss eigentlich nicht mehr gesagt werden. alles andere ergibt sich daraus schlüssig...