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Alt 29.11.2011, 17:01   #137
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 397
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Genau. Die Psychiater schlossen im Ergebnis auf "Unzurechnungsfähigkeit" zum Tatzeitpunkt und das würde psychiatrische Sicherheitsverwahrung bedeuten.
Objektiv gesagt muss das nicht so sein.

Schuldunfähig heißt zunächst einmal, dass man nicht bestraft werden kann.

Ob es jetzt zu einer Sicherungsverwahrung kommt, kommt auf die Zukunftsprognose an.

Gut. Bei ihm dürfte es ziemlich sicher eine Sicherungsverwahrung geben.

Ich habe aber selbst auch schon andere Fälle erlebt. Ich habe mal einen Mann wegen versuchten Totschlags verteidigt.

Er wurde als schuldunfähig im Tatzeitpunkt eingestuft. Aber aufgrund von Umständen, deren Wiederholung auszuschließen waren (eine bestimmte Konstellation des Zusammenlebens).

Er verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
TomX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2011, 17:45   #138
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.431
Zitat:
Zitat von TomX Beitrag anzeigen
Objektiv gesagt muss das nicht so sein.

Schuldunfähig heißt zunächst einmal, dass man nicht bestraft werden kann.

Ob es jetzt zu einer Sicherungsverwahrung kommt, kommt auf die Zukunftsprognose an.

Gut. Bei ihm dürfte es ziemlich sicher eine Sicherungsverwahrung geben.

Ich habe aber selbst auch schon andere Fälle erlebt. Ich habe mal einen Mann wegen versuchten Totschlags verteidigt.

Er wurde als schuldunfähig im Tatzeitpunkt eingestuft. Aber aufgrund von Umständen, deren Wiederholung auszuschließen waren (eine bestimmte Konstellation des Zusammenlebens).

Er verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
Schon richtig, ich meinte natürlich, ohne es explizit zu schreiben, im Falle von Breivik, sofern das Gericht die Meinung der Gutachter teilt.

Natürlich sollte man differenzieren, ob jemand z.B. in einem akuten psychotischen Schub gewalttätig wurde und dekompensiert ist oder aufgrund einer z.B. chronischen, strukturellen, paranoiden Schizophrenie und die Wiederholungsgefahr in der Paranoia oder in einer psychopathologischen Persönlichkeitsstruktur begründet ist.

Was ich gelesen habe, gibt es auch noch Unterschiede im Rechtssystem zwischen Norwegen und DE. In DE könnte jemand eine solche psychiatrische Diagnose wie bei Breivik gestellt bekommen und u.U. trotzdem als (voll, bedingt) Schuldfähig verurteilt werden, in Norwegen schliesst sich das wohl bei "geistigen Erkrankungen" und anderen aus.

-qbz
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2011, 15:26   #139
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 397
Sollte das hier wahr sein, würden sich jetzt wirklich Abgründe auftun:

http://www.stern.de/panorama/heilbro...r-1757092.html
TomX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2011, 15:37   #140
alpenfex
Szenekenner
 
Benutzerbild von alpenfex
 
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 2.890
Zitat:
Zitat von TomX Beitrag anzeigen
Sollte das hier wahr sein, würden sich jetzt wirklich Abgründe auftun:

http://www.stern.de/panorama/heilbro...r-1757092.html
selten einen dermassen schlecht geschriebenen Artikel gelesen.
alpenfex ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2013, 20:51   #141
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.431
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses

Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
(vom 16.11.2011)
Für mich gibt es noch deutlich mehr Fragen:
Die 9 Leute (acht Migranten türkischer Herkunft, ein Grieche) wurden jeweils regelrecht hingerichtet und es war immer dieselbe Waffe. Eine Menge von Tatmotiven scheiden dadurch schon mal aus: Beziehungstat, geschäftlichen Streit / Rache, aber auch Schutzgelderpressung.
Für jemanden der auf dem rechten Auge nicht blind wäre oder die Spuren in diese Richtung bewusst vertuscht, wäre es doch Pflicht, in so einem Fall auch in die Richtung rechtsextremistischer Täter zu ermitteln. Ich dachte, gute Polizeiarbeit bestünde darin, in alle Richtungen zu ermitteln. Diese wird ansonsten in Mordfällen in DE geleistet (sehr hohe Aufklärungsquote). Es gab auch eine Phantomzeichnung, die den mutmasslichen Tätern nicht unähnlich ist, und die Überwachungskameraaufnahmen des Nagelbombenattentäters mit einem Fahrrad in Köln.

Zum Verfassungsschutz: Diese Organisation bezahlt Leute mit rechtsextremistischer Gesinnung für Informationen aus der Naziszene und schützt diese sog. Info-Quellen. Aufgrund der ergebnislos verlaufenen Ermittlungen im Fall der Nazimorde halte ich die Thematisierung der Rolle des Verfassungschutzes und Nachforschungen in dieser Richtung auch für berechtigt.

-qbz
Der 1000-seitige Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses liegt jetzt vor mit diversen Beschlussempfehlungen und konkreten Vorschlägen für Polizei, Justiz und Verfassungsschutz.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-917878.html

"Die wichtigste Lehre: Polizei und Verfassungsschutz sollen in Zukunft für rechtsextreme Motive und für Opfer von rechtsextremer Gewalt sensibilisiert werden."

das bedeutet z.B konkret für die Polizei:

"Polizei: Bei Straftaten gegen potentielle Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalt soll die Prüfung einer politischen Motivation der Täter zur Pflicht werden. Interkulturelle Kompetenz soll fester Bestandteil bei der Polizeiausbildung werden. Rechtsextrem oder rassistisch motivierte Taten sollen statistisch besser erfasst werden."

Am besten wäre natürlich meines Erachtens, bei den Ermittlungsbehörden würden zukünftig auch mehr Migranten arbeiten (etwa proportional zum Bevölkerungsanteil).

Der vorläufige Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses

-qbz

Geändert von qbz (23.08.2013 um 13:25 Uhr). Grund: Link zum Ausschuss hinzugefügt
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
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