In die Richtung geht's hier in D auch. Wie geschrieben, das Blaulicht ist ne Verwaltungsanordnung, aber wenn die z.B. nicht zugegangen ist, weil man nix gehört hat, dann bleibt's bei der ursprünglichen Vorfahrtsregelung für den Schadensersatz. Die Ausrede "ich hab nix gehört, die Musik war grad so so Klasse und ich hab 'n bisschen aufgedreht" "könnte" da aber zu ner anderen Beurteilung führen. Man muss sicher nicht bei grüner Ampel vorsichtig in die Kreuzung einfahren. Normale Aufmerksamkeit allerdings kann natürlich schon erwartet werden. Eben Einzelfallabwägung, pauschal kann man da ja auch nicht zu sachgerechten Ergebnissen kommen.
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Relax, no worries!
Geändert von Rhing (23.06.2013 um 16:50 Uhr).
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