Lustig wie du mir Ideologie vorwirfst, und dann selber sowas in deine Tastatur erbrichst.
Der Unterschied ist, du trägst eine Waffe und ich nicht.
Aber es gibt in Deutschland kein Polizeiproblem, nöööööö... jeder der behauptet ist rassistisch der rasse Polizist gegenüber
Schilder mir mal kurz wie du glaubst, dass eine Kontrolle der Einhaltung der Verordnung in der Rigaer Str 94 durch die Polizei ablaufen wird.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Ist am Ende des Tages wohl eine Frage für Juristen - ich sehe das anders, verstehe aber die Argumentation von deiner und Lauterbachs Seite. Zurücktreten (von was auch immer? Er trägt ja aktuell kein offizielles Amt?) für die Meinung ist auch ein bischen sehr hoch gehängt...
Da wird´s jetzt wieder viel Diskussionen geben und große Aufschreie bei den Corona-Kritikern. Vielleicht muss man aber gar nicht so viel ändern an der aktuellen Auslegung der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Benjamin Jendro, Sprecher der GdP hat schon vor 2 Wochen in der Welt gesagt:
Zitat:
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.
Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durchaus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgendwo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen.
… zur Gefahrenabwehr dürfen die Kolleginnen und Kollegen dort rein. Es geht dann um die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig.
Er tritt natürlich nicht zurück (wovon auch), rudert aber etwas zurück: "Um es noch einmal für alle klarzustellen, weil es viel Kritik gibt: ich lehne es ab, dass Polizei oder Ordnungskräfte Wohnungen kontrollieren. Die Privatwohnung bleibt voll geschützt. Trotzdem müssen wir an Bürger eindringlich appellieren, jetzt jede private Feier zu vermeiden" https://twitter.com/Karl_Lauterbach/...97952422813697
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Sorry aber was du noam hier unterstellst, sehe ich absolut nicht, er hat meiner Meinung nach versucht auf deine Punkte einzugehen. Jetzt noch mehr Schärfe rein zu bringen mit "du trägst eine Waffe und ich nicht" scheint mir nicht angebracht.
Es geht mir nicht um noam als Person bzw. dass ich der Meinung wäre, dass er mich erschiessen möchte, falls das so rüberkommt.
Ich bin der Meinung, dass an Polizisten hohe moralische Ansprüche gelten - gerade weil sie eine bewaffnete Truppe sind und das Gewaltmonopol darstellen. ME sind Aussagen wie Noams genau das, was das Vertrauen in die Polizei erodieren lässt.
Ob die X-Te polizeidiskussion hier her gehört sei dahingestellt. Mein Zusammenhang war ja, dass die Polizei eben definitiv Kapazitäten hat.
Ist am Ende des Tages wohl eine Frage für Juristen - ich sehe das anders, ...
Massenkontrollen von Wohnungen ohne konkreten Anlass durch Ordnungskräfte gehen selbstverständlich nicht.
Aber derzeit darf die Polizei ja nicht einmal in begründeten Verdachtsfällen eine Wohnung ohne staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschluss betreten, denn eine private Party (siehe Arnes Beispiel der Burschenschaft mit Partykeller, in den 100 Leute passen) ist zwar mittlerweile nach dem infektionsschutzgesetz eine Straftat, aber trotzdem keine Tat, die das Betreten der Wohnung gegen den Willen des inhabers erlaubt, so dass die Tat schwer beweisbar ist.
Massenkontrollen von Wohnungen ohne konkreten Anlass durch Ordnungskräfte gehen selbstverständlich nicht.
Aber derzeit darf die Polizei ja nicht einmal in begründeten Verdachtsfällen eine Wohnung ohne staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschluss betreten, denn eine private Party (siehe Arnes Beispiel der Burschenschaft mit Partykeller, in den 100 Leute passen) ist zwar mittlerweile nach dem infektionsschutzgesetz eine Straftat, aber trotzdem keine Tat, die das Betreten der Wohnung gegen den Willen des inhabers erlaubt, so dass die Tat schwer beweisbar ist.
Gesetze sind ja durchaus änderbar. Ich sehe halt große fallstricke, wenn man der Polizei zu viel Spielraum beim „Verdachtsmoment“ gibt - mein Misstrauen dieser Behörde gegenüber habe ich ja oft genug zum Ausdruck gebracht. Deshalb tue ich mich schwer damit, wie das in der Praxis aussehen soll - auch wenn ich auf der anderen Seite natürlich nicht möchte, dass solche Parties statt finden.
Aber derzeit darf die Polizei ja nicht einmal in begründeten Verdachtsfällen eine Wohnung ohne staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschluss betreten,
Das wird sie auch dann nicht dürfen. Zum einen ist die StA gesetzlich genausowenig legitimiert Beschlüsse zu fassen wie die Polizei und zum anderen ist der Richtervorbehalt im Grundgesetz Art 13 Abs. 2 festgeschrieben.
Gefahr im Verzuge besteht nur dann, wenn das Einholen eines richterlichen Beschlusses das Ziel der Maßnahme gefährdet. Da es hier lediglich um das Feststellen der Identitäten der "Partygäste" geht, handelt es sich bei dem Anlass um eine Zeitlage. Man kann ja so lange vor der Tür warten bis ein richterlicher Beschluss vorliegt oder die Identität der Person beim Verlassen der Wohnung feststellen.
Am grundgesetzlich festgeschriebenen Richtervorbehalt kann man auch mit der tollten Verordnung nichts ändern.
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