Ich darf vielleicht an dieser Stelle ergänzen, dass der von Arne verlinkte Münchner-Merkur-Artikel von Herrn Targatsch, dem Tegernse-Organisator lanciert wurde und damit natürlich vor allem dessen Meinung widerspiegelt.
Hab' ich mir schon so gedacht und nicht natürlich alles andere als die feine Art von ihm und von MM auch nicht gerade als journalistisch hochwertige Arbeit anzusehen.
Problem ist leider, dass sich sein Standpunkt recht gut in zwei Zeilen zusammenfassen lässt, die Verbandsseite aber deutlich länger zu lesen wäre.
Zitat:
Zitat von hanse987
Ich sehs ganz einfach. Mit dem Startpass unterschreibe ich einen Vertrag mit Rechten und Pflichten.
Wenn ich jetzt meine Pflichten verletzte und am ungenehmigten Wettkampf starte, dann darf ich halt einfach eine Zeit lang nicht mehr bei der DTU "mitspielen". Wenn mir DTU Wettkämpfe mehr wichtig sind, dann darf ich halt nicht an ungenehmigten Wettkämpfen teilnehmen. Aus meiner Sicht ganz einfach!!!
Kurz zur Versicherung. Meine private Haftpflicht schließt sportliches Training mit ein, aber eine Rennveranstaltung aus. Ich glaube nicht, dass ich meiner Versicherung klar machen kann, dass es z.B. am Tegernsee um ein Training handelt!
Soweit klar, den Standpunkt kann ich auch nachvollziehen. Da aus meiner Sicht die "Pflichten" etwas überwiegen, unterschreibe ich den Vertrag eben nicht.
Wenn deine Versicherung die Risiken beim Training abdeckt, bleibt für dich ja "nur" die Versicherung bei Wettkämpfen. Die hätte ich ja auch mit dem Lösen einer Tageslizenz, wenn ich das richtig sehe. Zudem würde ich ja auch mit der Tageslizenz auch den Verband unterstützen.
Dennoch hätte ich gegenüber einem Startpassinhaber mehr Freiheiten, weil ich bei Teilnahme einer nicht genehmigten Veranstaltung nicht gesperrt werden kann. In dem Punkt habe ich also nur durch meinen Startpass einen deutlichen Nachteil gegenüber einem nicht im Verein organisierten Sportler. Das ist ein Punkt, der für mich einfach unlogisch ist.
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Dennoch hätte ich gegenüber einem Startpassinhaber mehr Freiheiten, weil ich bei Teilnahme einer nicht genehmigten Veranstaltung nicht gesperrt werden kann. In dem Punkt habe ich also nur durch meinen Startpass einen deutlichen Nachteil gegenüber einem nicht im Verein organisierten Sportler. Das ist ein Punkt, der für mich einfach unlogisch ist.
Matthias
Du vergisst, dass es im Triathlon ab der olympischen Distanz aufwärts so gut wie keine nicht genehmigten Veranstaltungen gibt (mir sind zumindest keine bekannt).
Wenn du nun als "Nicht-Startpassbesitzer" beim Tegernsee-Triathlon starten willst und trotzdem einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz haben willst, musst du, da der Tegernsee-Triathlon ja nicht die Möglichkeit bietet einen veranstaltungsbezogenen Versicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung im Rahmen der Tagesizenz zu erwerben, alleine für diesen einen Fall deine normale Standard-Haftpflichversicherung aufstocken bzw. eine zuätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, die auch die Wettkampfteilnahme einschließt. Bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Versicherung teurer ist als die par Euro beim Gruppenversicherungsvertrag über die ARAG.
Du hättest also nur bei diesem einen Wettkampf mehr Freiheiten (zu höheren Versicherungskosten) und bei jeder anderen Kurz-, Mittel- und Langdistanz müsstest du dann trotzdem noch die Tageslizenz dazulösen, obwohl du den ARAG-Versicherungsschutz eigentlich gar nicht brauchst, da du ja (für viel Geld) deinen privaten Versicherungsschutz bereits aufgestockt hast. Für einen Start in Roth kostet die Tageslizenz für Nicht-Startpassbesitzer übrigens 30,-€.
Das, was du "Freiheit für Nicht-Startpassbesitzer" nennst, geht also (zumindest für aktive Triathleten) ziemlich ins Geld.
Du vergisst, dass es im Triathlon ab der olympischen Distanz aufwärts so gut wie keine nicht genehmigten Veranstaltungen gibt (mir sind zumindest keine bekannt).
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Klar, oder man geht das Risiko ein und starte ohne Haftpflicht. Das wäre dann ja das persönliche Risiko jedes Teilnehmers.
Der letzte Kommentar bezog sich nicht auf Tegernsee, sondern auf genehmigte Wettkämpfe allgemein. Wenn ich bei einem genehmigten Wettkampf eine Tageslizenz löse, habe ich doch für diesen Wettkampf den gleichen Versicherungsschutz wie ein Startpassinhaber, kann aber im Gegensatz zu diesem nicht für die Teilnahme an einem nicht genehmigten Wettkampf gesperrt werden. In diesem einen Punkt wird der Startpassinhaber also aus meiner Sicht benachteiligt.
Das Problem ist das wir in einer Demokratie leben und ich mir herausnehme auch bestehende Strukturen zu hinterfragen statt sie als Gottgegeben anzunehmen und nicht mehr verändern zu wollen...
wenn dir das nicht passt dann wandere doch in den Iran aus
Wieso ich? Mir gefällt's hier! Du bist doch hier der Stänkerer und Meckerer.
Leider nicht der Weltverbesserer. Meckern machen viele. Is'n anderes Wort für "hinterfragen". Ist auch nix gegen zu sagen. Aber entscheidend ist doch, wie's besser gemacht wird. Und da kommt nicht so viel. Auch jetzt biste auf meine Frage nicht eingegangen. Also, brauchen wir'n Verband, soll also diese Struktur abgeschafft werden? Wie soll der sonst finanziert werden?
Und zu "gottgegeben" und Demokratie hat ja schon jemand anders was richtiges gesagt.
Der letzte Kommentar bezog sich nicht auf Tegernsee, sondern auf genehmigte Wettkämpfe allgemein. Wenn ich bei einem genehmigten Wettkampf eine Tageslizenz löse, habe ich doch für diesen Wettkampf den gleichen Versicherungsschutz wie ein Startpassinhaber, kann aber im Gegensatz zu diesem nicht für die Teilnahme an einem nicht genehmigten Wettkampf gesperrt werden. In diesem einen Punkt wird der Startpassinhaber also aus meiner Sicht benachteiligt.
Ja, da hast du sicher recht. Man könnte überlegen, ob diese Regel so bestehen muß, aber...
Das Ziel der DTU ist das alle Triathlonwettbewerbe nach den Regeln der DTU durchgeführt werden. Dieses Ziel unterstützen alle Mitglieder der DTU, weil sie die Satzung anerkannt haben. Die DTU (der zuständige Landesverband) muss versuchen die Veranstalter davon zu überzeugen die Veranstaltung genehmigen zu lassen und Abgaben zu zahlen. Das geht nun mal leichter, wenn man 26.000 potentielle Starter hinter sich weiß, die mit Sicherheit nicht starten werden, wenn die Veranstaltung nicht von der DTU genehmigt wurde.
Geändert von Franco13 (02.07.2014 um 17:05 Uhr).
Grund: ein Wort fehlt
alleine für diesen einen Fall deine normale Standard-Haftpflichversicherung aufstocken bzw. eine zuätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, die auch die Wettkampfteilnahme einschließt. Bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Versicherung teurer ist als die par Euro beim Gruppenversicherungsvertrag über die ARAG.
ist bei der Standart Haftplficht der HUK alles mit drinnen... die versichert noch mehr als die ARAG und koset im Jahr 45€ ....
Das Ziel der DTU ist das alle Triathlonwettbewerbe nach den Regeln der DTU durchgeführt werden. Dieses Ziel unterstützen alle Mitglieder der DTU, weil sie die Satzung anerkannt haben. Die DTU (der zuständige Landesverband) muss versuchen die Veranstalter davon zu überzeugen die Veranstaltung genehmigen zu lassen und Abgaben zu zahlen. Das geht nun mal leichter, wenn man 26.000 potentielle Starter hinter sich weiß, die mit Sicherheit nicht starten werden, wenn die Veranstaltung nicht von der DTU genehmigt wurde.
So ähnlich hört sich der Typ mit dem Baseballschläger der dem italienischen Restaurant seinen Schutz verkauft auch in etwa an...
Aber schön das du diese erpresserische Funktion der DTU inkl. Nötigung und Bedrohung so einfach darstellst das Sie jeder versteht
Ja, da hast du sicher recht. Man könnte überlegen, ob diese Regel so bestehen muß, aber...
Das Ziel der DTU ist das alle Triathlonwettbewerbe nach den Regeln der DTU durchgeführt werden. Dieses Ziel unterstützen alle Mitglieder der DTU, weil sie die Satzung anerkannt haben. Die DTU (der zuständige Landesverband) muss versuchen die Veranstalter davon zu überzeugen die Veranstaltung genehmigen zu lassen und Abgaben zu zahlen. Das geht nun mal leichter, wenn man 26.000 potentielle Starter hinter sich weiß, die mit Sicherheit nicht starten werden, wenn die Veranstaltung nicht von der DTU genehmigt wurde.
Richtig zusammengefasst.
Der Organisator vom Tegernsee-Triathlon hat jetzt zwei Jahre lang 2012 und 2013 das Beste aus beiden Welten gehabt, nämlich Starter mit und ohne Startpass bei seiner Veranstaltung, eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Betreuung des Wettkampfes durch erfahrene BTV-Kampfrichter und das alles zu quasi null Kosten, weil er auch in diesen Jahren schon keine Veranstalterabgabe geleistet hat und auch keine Tageslizenzen verlangt hat.
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Dieser für den Veranstalter paradiesische Zustand hätte aus seiner Sicht ruhig so weitergehen können, denn in dieser Zeit ist der Tegernsetriathlon auch noch einmal ordentlich von der Teilnehmerzahl her angewachsen. 2012 und 2013 hat es seitens des BTV keine Sperren gegeben. 2012 war der BTV, wie ihr evt. wisst zu sehr mit sich selber beschäftigt, so dass das Problem nicht auf der Tagesordnung stand. 2013 gab es hinter den Kulisse schon viele Diskussionen, das Problem war bekannt aber aus Verbundenheit mit dem früheren, sehr verbandstreuen Veranstalter und weil man dachte, dass man sich für 2014 noch vernünftig einigen könnte, wurde auch 2013 auf große Veröffentlichungen und Sperren verzichtet.
Wenn wir jetzt 2014 genauso zahnlos agieren würde, wären alle anderen Veranstalter, die regulär ihre Abgaben entrichten und mit denen es nie Probleme gibt, zu recht sauer auf den Verband, der mit zweierlei Maß misst, denn die z.t. geringfügig teureren Konkurrenzveranstaltungen müssen diese Mehrkosten ja auch gegenüber den Sportlern rechtfertigen können.