Den Beschuldigten wird ein Tötungsdelikt vorgeworfen, da ist ein Verteidiger zwingend erforderlich (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO); zur Not wird einer gerichtlich bestellt (§ 141 StPO).
Dessen ungeachtet ist es doch wohl völig normal, wenn jemand sich im Rahmen eins Strafverfahrens eines Rechtsbeistands bedient. Dieser Rechtsbeistand ist dann verpflichtet, im Rahmen von Recht und Gesetz das Beste für seinen Mandanten zu versuchen, anderenfalls produziert er einen Haftungsfall.
Vielleicht solltet Ihr 'mal Eure Einstellung zum Rechtsstaat überdenken.
Morschä erstmal Herr Anwalt,
atme mal tief durch
Ich habe doch nicht gesagt, daß sich die Galgenvögel keines Rechtsbeistands bedienen dürfen. Dürfen sie natürlich, wir leben doch in einem Rechtsstaat.
Auffällig finde ich, daß dieser Personenkreis scheinbar sofort und direkt nach der Tat einen heißen Draht zu ihrem Anwalt haben.... Ach so, ist ja normal, wer hat denn nicht die Nummer (s)eines Anwalts im Handy gespeichert
Ich bin froh, daß ich kein Anwalt bin und solche Spacken verteidige!
Scheint aber für einige kein Problem. Ist doch alles super geregelt in einem Rechtsstaat.
Auffällig finde ich, daß dieser Personenkreis scheinbar sofort und direkt nach der Tat einen heißen Draht zu ihrem Anwalt haben....
Weil natürlich bei solch bekannten Fällen sich schnell ein Anwalt findet, der sich einen Namen machen will.
Nicht so schön ist dabei, dass u.U. die übelsten Typen die besten Anwälte bekommen.
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Goals without plans are wishes.
Nu wird's aber wirklich hanebüchen. Klang ja gestern schon durch, aber bin immer wieder erstaunt, wie schnell rechtsstaaliche Prinzipien in Abrede gestellt werden.
Nein, werden sie ja nicht, nur haben die staatlichen Maßnahmen im Vorfeld, wie so oft, versagt. Es kommt halt auf die Perspektive an, ich war 6 Jahre bei der Exekutive tätig und was ich da erlebt habe, lässt dann am System zweifeln. Das ist halt die Praxis.
Zitat:
Zitat von neonhelm
Das ist unter anderem ein Grund, warum ich gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene bin. Das mit dem Unfug ist so schon schlimm genug. wieviel Geld ist denn eigentlich bisher in Wolfgang 2.0 geflossen? Wenn sich da mal alle aufgeregt hätten und dafür Sorge getragen hätten, dass das Geld der Kinder- und Jugendarbeit zugute kommt.
Siehst du, aus dem Grunde bin ich auch dagegen! Leider ist laut Wahl-O-Mat nur die Wolfgang-Partei gegen Volksentscheide auf Bundesebene. Da sind wir mit ihm ja einer Meinung
Nein, werden sie ja nicht, nur haben die staatlichen Maßnahmen im Vorfeld, wie so oft, versagt. Es kommt halt auf die Perspektive an, ich war 6 Jahre bei der Exekutive tätig und was ich da erlebt habe, lässt dann am System zweifeln. Das ist halt die Praxis.
Ich lebe in einem sozialen Brennpunkt und ich habe gut 10 Jahre immer wieder auch beruflich mit Projekten der Jugenhilfe zusammengearbeitet. Mir erzählst du nix Neues.
Das ist ganz großes Kino für die Kinder, wenn die mit der Limo nach Köln gekarrt werden und da im Nachmittagsprogramm auftreten dürfen, du hast die gleichen Nasen über die Jhare immer wieder und und und...
Aber nicht das System ist das Problem, es ist der fehlende Wille, das System entsprechend auszugestalten. Gucks dir doch an: Polizei? Das geht doch auch weniger Leuten. Und denen, die da für uns bei jeder Fahrzeugkontrolle ihr Leben hinhalten, wird mit mageren Angestelltenvrträgen gedankt. Sozialarbeit? Ja, ganz dringendes Thema. Da werden wir sofort nach der Wahl was tun. Stellt sich nur die Frage, nach welcher....?
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One week without training makes one weak.
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Kaum jemand wird die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und damit den Anspruch auf Rechtsbeistand bestreiten.
Aber die Auffälligkeit wie zeitnah Täter und Anwalt zueinander finden ist doch erstaunlich. Wenn ansonsten beim Anwalt angerufen würde und um Termin gebeten würde, wie lange wäre die Wartezeit für einen Termin?
Natürlich sollte der Anwalt den Täter gut beraten. Aber wie glaubwürdig ist den diese gestern verlautbarte Entschuldigung des einen Täters? Das ist vermutlich ausschließlich auf Anraten des Anwaltes hin geschehen, der dies dem Täter angeraten hat so zu Handeln. Kostet schließlich nichts es zu tun und soll Eindruck schinden und für Strafmilderung sorgen.
Und natürlich wird ein psychologisches Gutachten erstellt. Und es wird nicht erstaunen (mutmaße ich jetzt...), das der Täter (bzw. die Täter) nicht voll schuldfähig sein wird. Und vielleicht hatte er auch Alkohol getrunken und/oder war bekifft. Nochmal Strafmilderung dafür. Und übrig bleibt eine Familie des Opfers die ein Leben lang nicht mehr zur Normalität zurückfinden wird. Und ein Täter der in absehbarer Frist wieder auf den Resetknopf drückt.
Der frühere Bundesminister Spranger rief ... auf, den von zwei Jugendlichen zu Tode geprügelten Mann mit dem Bundesverdienstkreuz zu ehren. Er habe mit seinem beherzten Einschreiten ein Zeichen für Zivilcourage und gegen den zunehmenden Verfall des Wertebewusstseins in der Gesellschaft gesetzt. «Er hat Mut und Verantwortung gezeigt, wo Eltern mit schwersten Erziehungsfehlern versagt haben. Dafür gebühren ihm Anerkennung und Ehre des Staates.»
Der frühere Berliner Justizsenator Rupert Scholz (CDU) verlangte ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Gaffer. Unterlassene Hilfeleistung werde mit bis zu einem Jahr Haft bestraft ... Am Bahnhof waren laut Polizei rund 15 Menschen, als die beiden Jugendlichen den Mann mit mehr als 20 Schlägen und Tritten zu Boden prügelten.