Sehr schönes Juristendeutsch, für Laien wie mich kaum verständlich und ein zumindest scheinbarer Widerspruch in sich.
Der erste Teilsatz bedeutet, bei "Vorsatz" muss die Versicherung nicht zahlen.
Was aber bedeutet die Formulierung "Verpflichtung in Ansehung des Dritten"?
Tritt die Versicherung also doch immer in Vorleistung und holt sich ggf. wenn der "Vorsatz" gerichtlich bestätigt ist die Leistung beim Schädiger (=Versicherungsnehmer) zurück?
Na ja, so steht's halt im Gesetz. Im Ergebnis ist Dein Verständnis richtig. Die können halt nicht "Vorsatz" reinschreiben, weil das z.B. auch gilt, wenn der Halter die Versicherung gekündigt hat. Dann besteht im Innenverhältnis (Versicherer - Versicherungsnehmer) auch keine Leistungspflicht, im Außenverhältnis (Versicherer - Geschädigter, Dritter - aber bis zum Fristablauf sehr wohl. Einen Widerspruch sehe ich da nicht. Das muß ja auch differenziert geregelt sein. Die Versicherung muß halt zahlen, um den Geschädigten auf jeden Fall zu schützen. Davon soll aber der, der vorsätzlich handelt oder seine Versicherung nicht zahlt, natürlich nicht profitieren.
Wie nicht anders zu erwarten war, leugnet mein Unfallgegner natürlich meine Darstellung des Unfalls & auch seine Versicherung kann keine (Mit-) Haftung erkennen...
Ich glaube, dass der Typ einfach die Klappe hält und seinen Anwalt machen lassen wird...frei nach dem Motto: Ich werde nur zugeben, was man mir nachweisen kann.
Er würde ja sonst eine Straftat zugeben.
Dies zieht die ganze Sache halt in die Länge, da wir wohl nun auf jeden Fall Klagen müssen und evtl. sogar erst mal die Strafverhandlung gegen ihn abwarten müssen.
So viel zum aktuellen Stand der Dinge.
__________________
Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wie nicht anders zu erwarten war, leugnet mein Unfallgegner natürlich meine Darstellung des Unfalls & auch seine Versicherung kann keine (Mit-) Haftung erkennen...
Ich glaube, dass der Typ einfach die Klappe hält und seinen Anwalt machen lassen wird...frei nach dem Motto: Ich werde nur zugeben, was man mir nachweisen kann.
Er würde ja sonst eine Straftat zugeben.
Dies zieht die ganze Sache halt in die Länge, da wir wohl nun auf jeden Fall Klagen müssen und evtl. sogar erst mal die Strafverhandlung gegen ihn abwarten müssen.
So viel zum aktuellen Stand der Dinge.
War in der Tat nicht anders zu erwarten. Zum Glück hast du Zeugen!
Jou, bleib da bloß dran. Er hat zunächst mal die Betriebsgefahr vom Auto zu vertreten. Dann stellt sich erst die Frage des Mitverschuldens und da er Dich gesehen hat, muß er auch Abstand halten, m.E. unabhängig davon, ob dort ein Radweg ist oder nicht. Wenn der nicht befahrbar war, um so besser für Dich.
So am Rade auch immer wieder interessant: "30-jähriger Student"...
Hier OT aber trotzdem: was ist daran interessant? Ich war auch mit 30 Student, weil ich nach Ausbildung und Arbeit nochmal angefangen habe zu studieren...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."