Kernaussage:
1. Die neuen Neos vpn ZeroD und Speedo, die definitiv versuchen Paddles zu imitieren und eine bisherige GRauzone des Regelwerks auszunutzen, sind verboten(und zwar ab sofort) .
2. Alle bisher erlaubten Neoprenanzüge (also auch solche mit "Grippanels", geriffeltem Neopreneinsatz am Unterarm o.ä.) bleiben erlaubt.
"Wir sind das Volk!" will sagen, letztlich setzt unser Verband im Wesentlichen das um, das was seine Mitglieder wollen (zumindest der Anteil, der Mitglieder, der bereit ist an formalen und informellen Entscheidungsprozessen mitzuwirken)
Zur informellen Mitwirkung an Entscheidungsprozessen zählen durchaus Threads, wie dieser, denn ich weiß, dass genügend Verbandoffizielle hier interessiert mitlesen.
"Anbei daher eine Konkretisierung der neuen Regel, die aufgekommene Unsicherheiten beseitigen hilft. Grundsätzlich: Die bisher gängigen Anzüge sind weiter erlaubt.
Beschluss der Technischen Kommission der DTU
Neuentwicklungen im Bereich Kälteschutzanzüge
Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme mit gleichmäßigen Armflächen ohne Überlappungen, Taschen o.ä. haben. Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.
Damit fallen diese Ausführungen von Kälteschutzanzügen unter Artikel F.1.g) der DTU-Sportordnung (unerlaubte Hilfsmittel)."
Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen. ist also nach wie vor enthalten und so eine raue Oberfläche vergrößert nunmal die Armoberfläche, das ist eben Physik.
Wieso wäre das falsch? Sicherlich hätte die DTU da deutlich früher reagieren können (vor Jahren nämlich als das aufkam mit den rauen Oberflächen), es ist aber nunmal so, dass eine vergrößerte Oberfläche einen größeren Wasserwiederstand schafft und du dich im Wasser besser abdrücken kannst - auch wenn der Effekt nur minimal ist.
Außerdem wurde ja in der Vergangenheit niemand gewzungen sich so einen Neo zu kaufen
Viele Grüße,
der Brandi
ich denke du hast es falsch interpretiert. Ich interpretiere es so: Ein normaler Neo vergrößert um wenige mm die Armoberfläche, das ist ok. Eine rauhe Oberfläche macht den Kohl nicht fett, interessiert auch keine Sau. Angenähte Lappen, Taschen, Lamellen, Flügel, Propeller, Paddles, Flossen, Schaufeln, etc. vergrößern die Armoberfläche signifikant und sind damit ein unerlaubtes Hilfsmittel. Waren sie eigentlich schon immer, aber da es jetzt solche NEOs zu kaufen gibt, ist der Verband so nett und weist noch deutlicher drauf hin.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
ich denke du hast es falsch interpretiert. Ich interpretiere es so: Ein normaler Neo vergrößert um wenige mm die Armoberfläche, das ist ok. Eine rauhe Oberfläche macht den Kohl nicht fett, interessiert auch keine Sau. Angenähte Lappen, Taschen, Lamellen, Flügel, Propeller, Paddles, Flossen, Schaufeln, etc. vergrößern die Armoberfläche signifikant und sind damit ein unerlaubtes Hilfsmittel. Waren sie eigentlich schon immer, aber da es jetzt solche NEOs zu kaufen gibt, ist der Verband so nett und weist noch deutlicher drauf hin.
Hi!
Für mich ist klar wie der Verband es meint, die Formulierung "Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen." ist trotz "Erläuterung" immer noch Mist:
Wenn ich ganz ganz streng bin, sind die Neos mit "rauer Fläche" zu verbieten weil sie nunmal die Oberfläche im Gegensatz zu "normalen, glattem" Neopren vergrößern, das ist simple Physik. Wie gesagt, meiner Meinung nach muss die Formulierung da dringend überarbeitet werden, ein Kampfrichter kann dich sonst ausschließen weil es nunmal so in den Regeln steht
Diese "Präzisierung" seitens der DTU hat meiner Meinung nach nichts präzisiert (und das kritisiere ich).
Wenn man in 2 Sätzen sich widersprechende Aussagen reinbringt, gehört derjenige gestraft, der das verbrochen hat (nämlich die DTU / TK). Dann ist es nur fair, wenn der Athlet sich den passenden Passus (dass die gängigen Anzüge erlaubt bleiben) wählt.
Die Fähigkeit zum Hinterfragen der eigenen Regelformulierungen vermisse ich übrigens seit 20 Jahren bei der DTU (davor habe ich noch keinen Triathlon gemacht, sonst wäre es vielleicht auch schon länger). Die sind eher zufrieden, dass sie einen Anwendungsfall abdecken als unzufrieden, dass sie drei andere nicht abdecken .
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
...Die Fähigkeit zum Hinterfragen der eigenen Regelformulierungen vermisse ich übrigens seit 20 Jahren bei der DTU (davor habe ich noch keinen Triathlon gemacht, sonst wäre es vielleicht auch schon länger). Die sind eher zufrieden, dass sie einen Anwendungsfall abdecken als unzufrieden, dass sie drei andere nicht abdecken .
Das sehe ich in der Tat auch so. Die TK hat sich an die Sportordnung zu halten. Für darüber hinausgehende Änderungen fehlt ihr die "Gesetzgebungskompetenz", wenn ich Bunter Hund richtig verstehe. Hab die Satzung der DTU jetzt nicht überprüft, aber da müssen wohl die Landesverbände zustimmen und das geht nur bei nem DTU-Verbandstag.
Die TK kann aber sicher Interpretationshilfen geben, aber eben im Rahmen der Sportordnung.
Relevant sind
Zitat:
Zitat von SportO
F DAS SCHWIMMEN
F.1 Allgemeine Bestimmungen
...
g) Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken/Strümpfe, Paddles, Schnorchel.
...
F.3.1 Kälteschutzanzüge / Neoprens
Die maximale Gesamtmaterialstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil.
Kälteschutzanzüge (Neoprens) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden.
(.
Die TK schreibt dazu:
Zitat:
Zitat von TK
Entwarnung für den Einsatz gängiger Kälteschutzanzüge
Es gibt eine neue Handlungsempfehlung für die Kampfrichter zum Thema "Kälteschutz- bzw. Neoprenanzug", bei der wir uns in den aktuellen Verbandsnachrichten etwas missverständlich und nicht präzise genug ausgedrückt haben. Diese steht im Zusammenhang mit der Thematik "unerlaubte Hilfsmittel". Anbei daher eine Konkretisierung der neuen Regel, die aufgekommene Unsicherheiten beseitigen hilft. Grundsätzlich: Die bisher gängigen Anzüge sind weiter erlaubt.
Beschluss der Technischen Kommission der DTU
Neuentwicklungen im Bereich Kälteschutzanzüge
Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme mit gleichmäßigen Armflächen ohne Überlappungen, Taschen o.ä. haben. Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.
Damit fallen diese Ausführungen von Kälteschutzanzügen unter Artikel F.1.g) der DTU-Sportordnung (unerlaubte Hilfsmittel).
In der SportO steht nirgendwo was von "einlagig", da steht auch nix von "ohne Überlappungen". Warum also diese "tollen" Erklärungen, die durch nix in der SportO gedeckt sind. Da steht lediglich direkt zum "Kälteschutzanzug", dass er max. 5 mm haben darf. Allenfalls ergänzend kann die Vorschrift in Abs. 1 hinzugezogen werden. Daraus folgt für mich:
5 mm darf die maximale Stärke sein. Das ist schon jahrelang so, zumindest so lange ich an Triathlons teilnehmen, also seit 2004 (wobei ich die ersten 2 Jahre die SportO nicht kannte ).
Die Regelkonformität kann doch schon nach dem Wortlaut der SportO allenfalls dort fraglich sein, wo ein Neo 2 mm stark ist und "Grips" oder sonst was hat, mit dem noch 3 mm "aufgebaut werden, so dass die 5 mm Gesamtstärke nicht überschritten werden. Der ganze Mist mit der "Vergrößerung der Armfläche" ist doch Blödsinn. Natürlich kommt es gegenüber dem nackten Arm zu ner Vergrößerung, auch bei einer Materialstärke von 2 mm, und zwar im wahrscheinlich erst mal relevanten Querschnitt, nämlich um 4 mm, 2 oben und 2 unten. Natürlich vergrößert sich auch der Umfang und sonst noch was. In der SportO steht auch diesbezüglich nix und wenn die SportO ausdrücklich 5 mm starke Neos erlaubt, erlaubt sie damit auch ne "Vergrößerung" um 5 bzw. oben und unten von 10 mm. Alles andere findet in der SportO keine Stütze.
Allenfalls im Beispiel mit 2 mm Anzugstärke und 3 mm Grips besteht Interpretationsspielraum und evtl. Klarstellungsbedarf. Will die TK damit sagen, dass auch bei 2 mm starken Anzüge keine "Ausbuchtungen", Tasche etc. angebracht werden dürfen, die über die 2 mm hinausgehen? Warum sagt sie das dann nicht einfach, um damit auch klarzustellen, dass insoweit die Regel F1g anzuwenden ist?
Ansonsten gibt es keine Regeländerung sondern allenfalls eine neue, ich meine klarstellende Interpretation, wobei die Klarstellung allerdings erneut einen untauglichen Versuch darstellt (war jetzt eher was für die Juristen). Was war das denn vor ein paar Monaten, als allein die "freie Übersetzung" des englischen Textes "nicht ganz korrekt" war. Hab ich momentan schon wieder vergessen. Ich bin nicht für die hier ziemlich weit verbreitete "Funktionärsschelte". Die Mädels und Jungs machen das in ihrer Freizeit. Ich versuche auch, Job, Familie, eigenes Training und Ehrenamt unter einen Hut zu bekommen. Da bleibt das eigene Training schon manchmal auf der Strecke und wenn dann einige hier motzen, das seien keine Triathleten, kann ich nur sagen: Was macht Ihr eigentlich in Richtung Kampfrichter, Jugendarbeit oder sonst was. Nur trotzdem an die TK: Manchmal ist weniger einfach mehr und geht einfach mal vom Wortlaut der bestehenden Regelungen aus.
Zur Jugend: Ich verstehe und respektiere Hafus Argument. Und da sollte man auch nicht zu genau sein. Ich hab keine Kinder, stell mir das aber so vor, dass die vom Ältesten an den Nächstjüngeren weitergegeben werden. Und das ist ja auch vernünftig. Krieg das bei den Schischuhen bei den Kindern meiner Schwester und meinem Bruder mit. Und eben da sollte es ne Bestandschutzregelung geben und da auch mal nicht sooo genau geguckt werden. Bei den Erwachsenen aber sieht das anders aus. Der Neo hält ne Weile, auch wenn die Hersteller Glauben machen wollen, die neuen seinen besser und besser. OK, die wollen verkaufen und wer's glaubt, .... Das Kriterium kann doch nicht sein, "ich hab mir den gerade erst gekauft", um schneller zu werden oder obwohl die SportO mit der 5 mm Regelung sehr klar ist, oder weil ich sie nicht kenne. Das kann doch bei Erwachsenen kein Kriterium sein.
Was war das denn vor ein paar Monaten, als allein die "freie Übersetzung" des englischen Textes "nicht ganz korrekt" war. Hab ich momentan schon wieder vergessen.
Och, sie haben doch schon vor ein paar Jahren
Zitat:
Zitat von ITU competion rules 2013
2.5. Eligibility:
d.) Athletes aged 15 to 17 years old are eligible to compete in the Youth category.
e.) Athletes aged 16 to 19 years old are eligible to compete in the Junior category.
f.) Athletes aged 18 to 23 years old are eligible to compete in the U23 category.
4.2. Wetsuit Use: a.) Wetsuit use is governed by the following tables:
Elite, U23, Junior and Youth athletes:
Swim Length / Forbidden Above / Mandatory Below
Up to 1500 m / 20º C / 14º C
1501 m and longer / 22º C / 16º C
übersetzt und dabei kam unsere DTU-Sportordnung raus:
Was bedeutet, dass ALLE ab 20 Grad ohne Neo starten, sobald sich im Feld ein einziger Junior (OD, bis 1500 m) oder JugendA/Junior (SD, bis 750 m) befindet. Dass muss kein herausragender ITU-Jugendlicher sein, da reicht ein "kleines Schülerlein" bei seiner ersten Volksdistanz mit Trekkingrad, Bade-Shorts und Baumwoll-T-Shirt aus.
Aber man musste ja wohl die sich im Alter auch noch überschneidenden "Leistungsklassen" Youth / Juniors unbedingt mit Jugend A und Junioren übersetzen.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Wenn ich ganz ganz streng bin, sind die Neos mit "rauer Fläche" zu verbieten weil sie nunmal die Oberfläche im Gegensatz zu "normalen, glattem" Neopren vergrößern, das ist simple Physik
Naja, zum einen ist Oberflächenberechnung Mathematik () und zum anderen kannst du dann genau so gut sagen, dass man eine bestimmte dicke des Neoprens vorschreiben muss, denn ein Neopren, der 2mm dicker ist, hat in Summe bestimmt eine größere Oberfläche, als ein Neo der selben Größe mit 2mm geringerer Dicke und rauher Oberfläche.
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Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
Naja, zum einen ist Oberflächenberechnung Mathematik () und zum anderen kannst du dann genau so gut sagen, dass man eine bestimmte dicke des Neoprens vorschreiben muss, denn ein Neopren, der 2mm dicker ist, hat in Summe bestimmt eine größere Oberfläche, als ein Neo der selben Größe mit 2mm geringerer Dicke und rauher Oberfläche.
Wieso "muss"? Die Maximumstärke IST vorgeschrieben.
@Thorsten: Die andere Sache waren durch diese Kompressionsklamotten, ist mir wieder eingefallen. Dann gibts noch diese Geschichte, das man beim Überholen nicht auf die Gegenfahrbahn dürfe. Da konnte mir auch noch niemand sagen, wo das steht.