Meines Erachtens verhält es sich so:
Hat jemand konkrete Symptome (oder auch besondere Auffälligkeiten bei z.B. einem EKG, Blutuntersuchung etc.), die möglicherweise von einer Herzerkrankung kommen könnten, liegt eine Indikation für die weitere diagnostische Abklärung vor und die GKV zahlt die Untersuchungen incl. gegebenenfalls der Behandlung natürlich.
Als reine Vorsorgeuntersuchung oder sportärztliche Leistungsuntersuchung hingegen müssen die Leistungen im Falle von Herzdiagnostiken selbst bezahlt werden.
Bei letzterem könnte sich u.U. auch ein "Verdacht" auf eine Herz- und Kreislauferkrankung ergeben und die GKV übernähme die weiteren diagnostischen Abklärungskosten.
(ich selbst gehöre leider ernsthaft zur 1. Kategorie)
-qbz
Geändert von qbz (06.09.2011 um 08:32 Uhr).
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