/.../Worum es aber geht: Kann es denn sein, dass ein gesperrter Doper bei Veranstaltungen startet, welche bis auf einer Genehmigung und einem im Verband organisierten Verein, 1:1 einem "regulären" Triathlon entspricht und dass ihm dann die Sperre nicht verlängert wird?
Antwort der NADA dazu: „/.../In diesem Fall ist uns der Sachverhalt bereits bekannt. Weitere Recherchen und die Nachfrage bei der Deutschen Triathlon Union haben ergeben, dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./...“
Außerdem (Ironietaste an):
Wenn selbst ein Präsidiumsmitglied der DTU, von der Sperre wissend weil damit naturgemäß befasst, diese Veranstaltung aktiv unterstützt und den Athleten auf Platz 1 wertet (2018&2019), kann doch daran nichts verwerfliches ein? (Ironietaste aus)
Sicher alles so Landkreis-Stars und "Großkopferte", die auch gerne mal Sponsoring betreiben. Da drückt man eben ein Auge zu. Scheint ja 'nen Sportladen zu haben. Jo Provinzgröße
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Die SG Mörsbach ist nach meiner weiteren Recherche auch kein eingetragener Verein, ansonsten müsste man ihn als“ eingetragenen Verein“ auch bei den zuständigen Amtsgerichten der Gegend finden.
Die SG Mörsbach bezeichnet sich als „e.V.“, es kann aber sein, dass es nie zu einer Eintragung gekommen ist und die Bezeichnung also nicht zutrifft. In diesem Falle wäre das für das zuständige Finanzamt interessant....
Die SG Mörsbach war sogar, nach Info des zuständigen Landesverbandes, bis vor einigen Jahren Mitglied im Rheinland-pfälzischen Triathlon Verband - bis jemand mal die Satzung und den steuerlichen Freistellungsbescheid einforderte. Damit war die Veranstaltung auch raus aus der Obhut der Verbände.
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Interessant.
Bei 400 Teilnehmern und 35€ Startgeld pro Teilnehmer handelt es sich um eine alles andere als kleine Veranstaltung mit einem Umsatz von mindestens 14 000,-€ (eher mehr, weil ja auch noch Sponsorengelder hinzu kommen), die vermutlich einfach so seitens der Veranstalter kassiert werden, und (ohne anerkannte Gemeinnützigkeit und Eintragung ins Verbandsregister) umsatzsteuerpflichtig wären.
Antwort der NADA dazu: „/.../In diesem Fall ist uns der Sachverhalt bereits bekannt. Weitere Recherchen und die Nachfrage bei der Deutschen Triathlon Union haben ergeben, dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./...“
Außerdem (Ironietaste an):
Wenn selbst ein Präsidiumsmitglied der DTU, von der Sperre wissend weil damit naturgemäß befasst, diese Veranstaltung aktiv unterstützt und den Athleten auf Platz 1 wertet (2018&2019), kann doch daran nichts verwerfliches ein? (Ironietaste aus)
Soll das ein Witz sein also das:
dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./.
Bei Köln so ein Stress und hier ist alles okay....sprich in Köln drohte man den Teilnehmern mit Sperre. Hier sagt man lapidar das der Veranstalter machen kann was er will da er es eh nicht DTU genehmigen lassen hat....
Wenn da die DTU nicht mal den Roten Teppich ausgelegt hat für GEISTERVERANSTALTUNGEN.
Die Antwort ist von der NADA. Du vermischst hier zwei Dinge.
Aber die NADA hat bei der DTU nachgefragt und die DTU ist offensichtlich nicht in der Lage den Inhalt ihres eigenen Anti-Doping-Codes juristisch korrekt zu interpretieren.
Der betreffende Paragraph des DTU-Anti-Doping-Codes lautet nämlich:
Zitat:
Zitat von DTU-Antidopingcode
Teilnahmeverbot während einer Sperre
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder sportlichen
Aktivitäten teilnehmen (außer an autorisierten AntiDoping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von der DTU einem sonstigen Unterzeichner oder
einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners autorisiert oder organisiert werden, oder an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden
1. In dem Augenblick, in dem die Firma eines Präsidiumsmitglied der DTU die Zeitnahme eines Triathlons übernimmt (und das DTU-Präsidium gehört ja zu den Unterzeichnern des Antidopingcodes) handelt es sich bei der Veranstaltung, auch wenn keine offizielle Verbandsgenehmigung beantragt wurde, um einen "Wettkampf, der von ... einem sonstigen Unterzeichner " zumindest mitorganisiert wurde. Denn die professionelle Übernahme der Zeitnahme ist ja zweifellos ein wesentliches Element der Wettkampf-Organisation.
2. Das Veranstaltungsverbot gilt neben den Wettkämpfen der obigen Kategorie auch ausdrücklich bei Wettkämpfen, die von einem "...nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden" (sic) Als was ist denn die SG Mörsfeld einzustufen, wenn nicht als "nationaler Veranstalter"?
Es gäbe also gleich zwei Hebel aufgrund derer man problemlos die Antidopingkommission zur erneuten Püfung des Falles einberufen könnte. Dass man es nicht tut, ist ein Indiz dass der Verband hier seiner Kernfunktion, nämlich dem Schutz des Regelwerkes und Sicherstellung der integrität des Sportes aus irgendeinem Grund nicht nachkommen will.
Die Geschäftsbeziehungen eines Präsidiumsmitglied des Dachverbandes mit einer wilden Veranstaltung, gegen die die Landesverbände seit Jahren kämpfen könnten ein wesentlicher Grund sein, dass man den ganzen Vorgang unter den Teppich kehren möchte.
Die Geschäftsbeziehungen eines Präsidiumsmitglied des Dachverbandes mit einer wilden Veranstaltung, gegen die die Landesverbände seit Jahren kämpfen könnten ein wesentlicher Grund sein, dass man den ganzen Vorgang unter den Teppich kehren möchte.
Dann kann man ja nur sagen: Pech für die CTW Veranstalter das sie keine Kumpels und Buddies bei der DTU haben
Wie gesagt die DTU öffnet so Tür und Tor für Geisterveranstaltungen
HaFu, wie Du meinen Posts im Threads entnehmen kannst, vertrete ich zum Threadthema die selbe Position wie Du.
Ich hatte aber einen Beitrag von JamesTri zitiert, in welchem er etwaige Sperrungen in Köln und die Aussage der NADA in einen Topf geworfen hat.