Danke, aber das sind nicht meine Punkte in dieser Diskussion. Es geht vor allem darum, daß die Argumentation von Arne über die überwiegende Gewichtung des Klimaschutzes über allen anderen Grundrechten aus dem Urteil nicht belegbar abzuleiten ist, höchstens als individuelle Interpretation. Er hat mich aufgefordert, mich damit auseinanderzusetzen, und ich kann seine Interpretationen darin nur zum Teil wiederfinden; er konnte mir dafür bisher kein Zitat finden, das mich überzeugt (s. Post oben).
Ich möchte auf den Ausgangspunkt Eurer Diskussion aufmerksam machen. Der besteht in der Frage, ob das Grundgesetz die Regierung und die Politik verpflichtet, erstens jetzt für CO2-Emissionsionsminderung zu sorgen und diese nicht unverhältnismässig den späteren Generationen überlassen darf und zweitens dass der Umfang dieser Emissionsminderungen bis zur anvisierten "Klimaneutralität" zeitlich gerecht zu verteilen ist und drittens für die Redukttionsverteilung ein in CO2-Angaben konkretisierter Plan bis zur Klmaneutraliät vorliegen muss. Alle 3 Fragen sind eindeutig mit Ja zu beantworten. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seinen zusammenfassenden Leitsätzen zum Urteil dies gerade für die Politik expressis verbis klar ausformuliert bzw. die verbindliche Interpretation zu ihrem Urteil für alle selbst erstellt.
Zitat:
4. Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen. Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.
Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.
Ich möchte auf den Ausgangspunkt Eurer Diskussion aufmerksam machen. Der besteht in der Frage, ob das Grundgesetz die Regierung und die Politik verpflichtet, erstens jetzt für CO2-Emissionsionsminderung zu sorgen und diese nicht den späteren Generationen überlassen darf und zweitens dass der Umfang dieser Emissionsminderungen bis zur anvisierten "Klimaneutralität" zeitlich gerecht zu verteilen ist und drittens dafür ein mit CO2-Angaben konkretisierter Plan bis zur Klmaneutraliät vorliegen muss. Alle 3 Fragen sind eindeutig mit Ja zu beantworten. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seinen Leitsätzen dies gerade für die Politik expressis verbis ausformuliert.
Ich möchte auf den Ausgangspunkt Eurer Diskussion aufmerksam machen. Der besteht in der Frage, ob das Grundgesetz die Regierung und die Politik verpflichtet, erstens jetzt für CO2-Emissionsionsminderung zu sorgen und diese nicht den späteren Generationen überlassen darf und zweitens dass der Umfang dieser Emissionsminderungen bis zur anvisierten "Klimaneutralität" zeitlich gerecht zu verteilen ist und drittens dafür ein mit CO2-Angaben konkretisierter Plan bis zur Klmaneutraliät vorliegen muss. Alle 3 Fragen sind eindeutig mit Ja zu beantworten. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seinen zusammenfassenden Leitsätzen zum Urteil dies gerade für die Politik expressis verbis klar ausformuliert bzw. die verbindliche Interpretation zu ihrem Urteil für alle selbst erstellt.
Natürlich geht das nicht allein. Der Methodiker in mir sagt aber, dann muß eine saubere Zielformulierung auch dieser Tatsache Rechnung tragen. Ziele, die ich allein aus eigener Kraft nicht erfüllen kann, sind keine sinnvollen Ziele für mich.(...) Entsprechend mag man als Ziel "Klimaneutralität" für Deutschland setzen (egal ob realistisch, und ob dann importierter Kohlestrom erlaubt ist, etc.), aber nicht max. xy °C globale Erwärmung, das ist Unfug.
aber das st doch festgelegt? Das Pariser Abkommen von 2015 legt als globales Ziel die Einschränkung der globalen Erwärmung auf 1,5 C fest. Die einschlägigen Modell quantifizieren den verfügbaren Spielraum für Emission von Treibhausgasen (Spoiler: wir haben fast alles verbraucht) und von dort leitet sich die zeitliche Vorgabe bis zur Klimaneutralität ab. Die muss - weil wir Jahrzehnte nichts getan haben - in der nahen Zukunft erreicht sein.
Und was, wenn dies in der verbleibenden Zeit nicht gelingt?
Sofort Erbschaftssteuer ab 1 Million auf 95 % und für Klimaschutz verwenden.
Dann wird wieder von Neuem über die internationalen und nationalen Klimaschutz-Zielmarken sowie die Verteilungsfragen gestritten werden und die künftige Generation entscheidet angesichts der Technik-, Klima- und Wetterlagen, ob sie primär aufschiebende, generationenübergreifende Verteilungsplanung oder akute Notfall(interventions)hilfe betreibt.
Und was, wenn dies in der verbleibenden Zeit nicht gelingt?
rein technisch, rechtlich, politisch jetzt?
Welche Hebel hat das Verfassungsgericht, wenn die Politik nicht liefert? K.A.
Was mich wenig optimistisch stimmt ist eine im Vergleich dazu mikroskopisch kleine Sache: das Urteil zur Reform der Grundsteuer erging 2018, Umsetzung "läuft"
Welche Hebel hat das Verfassungsgericht, wenn die Politik nicht liefert? K.A.
Da gibt es schon Möglichkeiten - jedoch nur aufgrund einer Klage (Opposition, Umweltverbände, ...) gegen etwas Konkretes. Das BVerfG wird nicht von sich aus aktiv. Am Ende könnte das BVerfG sogar temporäre Regelungen erlassen, die gelten, bis der Gesetzgeber selbst Regelungen erlässt. Das ganze Spiel dauert ewig und es ist ein hin- und her. Is wie beim Schach: Spiel verloren aufgrund Zeit Überschreitung - da is es egal wie gut du stehst.
Sofort Erbschaftssteuer ab 1 Million auf 95 % und für Klimaschutz verwenden.
Geht m.E. am Ziel vorbei. Es fehlt doch weder an Ideen, Möglichkeiten noch an Geld. Es fehlt an Umsetzung aus allerlei Gründen. Hauptsächlich aus Egoistischen i.W.S.