Der gewünschte Seitenabstand scheint sich zwischen 1 bis 1,5m einzupendeln, freut mich

.
Was hat dies für Konsequenzen bezüglich dem Überholen in dritter Reihe?
Nochmals dank an DasOe
Die Hälfte der Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter.
Üblicherweise fahre ich vielleicht 20-30 cm vom rechten Strassenrand entfernt(geschätzt

), wenn es größere Bodenunebenheiten gibt, bis zu 50cm.
Wenn es wirklich einer mal schaffen sollte, mich zu überholen

nicht vergessen, der Besenwagen darf nicht vorbei

) , wäre er also höchstens im Bereich von 1,5 bis 2m. Dann wäre es theoretisch sogar möglich in dritter Reihe(3 bis 3,5m) zu überholen, ohne die Mittellinie zu überqueren, obwohl ist dies wirklich so schlecht?
Woher kommt eigentlich der Mythos des "Überholen in dritter Reihe verboten"? Gibt es in der STVO oder im Regelwerk der DTU einen Bezug?
Falls nicht, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass dies gefahrlos möglich ist? Keine Gefährdung des Gegenverkehrs laut STVO würde bedeuten frei Sicht, genügend Geschwindigkeitsüberschuss, ausreichend Seitenabstand, noch etwas?
Schönes Grübeln
