Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß.
Fußballverein ist abgesichert.
Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert.
das sehe ich auch so, aber wenn ein Verein eine Veranstaltung anbietet die nicht in der Satzung steht?
z.B. Fussballverein macht mal so nebenbei einen Triathlon
Im zweifelsfalle zugunsten der Versicherung.
Weil diese kann die Schadensregulierung erst einmal ablehnen und dann muß der Geschädigte im Zweifelsfalle vor Gericht die Regulierung erstreiten.
Lieber Pioto, ich habe keine Ahnung wie viel Erfahrung Du mit Versicherungen hast. Meine sind jedenfalls auf einer relativ breiten Basis und eben nicht sonderlich positiv.
Sie halten sich in aller Regel sehr genau an das vertraglich vereinbarte.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Ich fasse mal zusammen wie ich das Thema verstanden habe:
Als Startpassinhaber bin ich verpflichtet vor einem Start zu überprüfen, ob die Veranstaltung genehmigt ist und auch eine entsprechende Genehmigungsnummer hat. Bei meinen gebuchten Wald- und Wiesentriathlons steht maximal drin dass diese genehmigt sind bzw. nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe.
Oder betrifft die Problematik nur einzelne, dem jeweiligen Landesverband gut und lange vorher bekannte Veranstaltungen und wie komme ich an diese Informationen? Reicht da ein aktueller Blick auf die jeweilige Landesverbandseite mit den aktuellen Hinweisen?
Zitat:
Zitat von runningmaus
oh, bei uns im Verein (Hessen) wurde vorher (vor Startpass beantragen) geklärt und erklärt, was ein Startpass bedeutet, und daß genehmigte Veranstaltungen immer auf der ersten Seite der Ausschreibung eine Genehmigungsnummer haben müssen.
Nur mit dieser Nummer ist es dann auch genehmigt ...
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?
Steht doch mittendrin:
Teilnahme:
Es kann nur teilnehmen, wer im Besitz
a) einer Lizenz seines nationalen Triathlon-Verbandes oder
b) einer Tageslizenz ist.
Eine Tageslizenz kann für Euro 30,- mit der Anmeldung angefordert werden.
Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen.
Geändert von cfexistenz (23.07.2014 um 15:16 Uhr).
I...nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe....?
Wenn dieses Logo (in Bayern müsste da auch noch eine Genehmigungsnummer mit dabei stehen) in der Ausschreibung enthalten ist, dann ist deine "Bringschuld" als Startpassinhaber erledigt und du kannst dir weitere Recherchen ersparen.
Die Veranstaltung ist dann aus Athletensicht regulär. Natürlich könnte man so ein Logo auch fälschen, aber im Bereich der DTU sind mir solche Fälle bislang nicht bekannt geworden.
Wir haben in der BTV-Satzung bislang nur den Passus drin, dass die Ausschreibung die sportrechtliche Genehmigungsnummer "enthalten muss", wo genau in der Ausschreibung war bislang nicht präzisiert. Um das für die Zukunft übersichtlicher zu gestalten gibt es ab nächstem Jahr eine Art Verbands-Gütesiegel, dass mit der Genehmigungsnummer auf die allererste Seite der Ausschreibung in der Kopfzeile oben gedruckt werden muss.
Wir versuchen also durchaus an der Unterscheidbarkeit reglärer von "wilden" Veranstaltungen und den allgemeinen Kommunikationsprozessen zu arbeiten.
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?
Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission.
Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen.
Die Argumentation Tageslizenz = Genehmigung greift aber z.B. bei Volksdistanzen nicht.
Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist:
Zitat:
6.3. Alle Mitglieder ohne Startpass können eine Zusatzversicherung in Höhe von 5 € pro Jahr abschließen. Die Meldung über die abzuschließenden Zusatzversicherungen sind durch die Mitgliedsvereine mit Namen und Anschrift der zu Versichernden an den BTV zu senden. Für Versicherungen die im Laufe eines Jahres abgeschlossen werden, wird immer der komplette Jahresbeitrag fällig.
Es hat also in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, eine Versicherung ohne Startpass abzuschließen, womit ja ein Hauptargument des Startpasses weggefallen wäre. Gibt es da Gründe, warum diese Option nicht mehr besteht?
Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission.
Andere Ausrichter schaffen es locker den Satz "Die Veranstaltung ist vom BTV genehmigt" in die Ausschreibung zu bringen. Und ein Eintrag für diese Flaggschiffveranstaltung in den Wettkampfkalender zu bringen ist auch einfach. Wenn man denn wollte.