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Alt 02.06.2010, 11:21   #105
F 18
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Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.026
Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach sollte es das Amt der Präsidenten weiterhin geben. Die grobe Prüfung vor Ausfertigung ist mE Gold wert.

Desweiteren braucht ein Land einfach eine(n) Repräsentanten/-in. Soll die Merkel das etwa auch noch übernehmen, die ganzen Krötentunnel einzuweihen etc.?

Eine Person, die mir einfällt, die das gut übernehmen könnte, wäre jemand wie Ulrich Wickert. Den finden alle nett, kann gut sprechen, die Franzosen mögen ihn auch, war Krawatten-Mann des Jahres...
Gold? dafür, dass bisher acht mal Gesetze nicht abgenickt wurden seit Einführung des Amtes, da scheint Gold wert ja zuzutreffen.

Repräsentanten haben wir auch genug: Ministerpräsidenten, Minister, Staatssekretäre was machen die denn?? Frau Merkel hätte dann auch mehr Möglichkeiten sich publikumswirksam in unangenehmen Zeiten dünn zu machen, das würde so manche Peinlichkeit ersparen.
F 18 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2010, 11:27   #106
FinP
 
Beiträge: n/a
Wenn man davon ausgeht, dass auch der Bundestag/-rat ein Interesse daran hat, dass alles grundgesetzkonform ist, dann finde ich 8 verweigerte Unterschriften viel.

Wir haben in unserem System eine Gewaltenteilung: Merkel, die Minister und Staatssekretäre repräsentieren nur die Exekutive. Die Judikative und Legislative haben ihre eigenen Repräsentanten. Desweiteren Föderalismus: Die Ministerpräsidenten nur die Länder etc.

Es fehlt mE schon einer, der für das Ganze steht. Von mir aus dürfte der auch eine viel größere Kontrollfunktion haben, also bspw das Recht, in alle (!) Ausschüsse sich reinzusetzen, in alle Verschlusssachen reinzugucken etc..
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Alt 02.06.2010, 11:50   #107
F 18
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Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.026
Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
Wenn man davon ausgeht, dass auch der Bundestag/-rat ein Interesse daran hat, dass alles grundgesetzkonform ist, dann finde ich 8 verweigerte Unterschriften viel.

Wir haben in unserem System eine Gewaltenteilung: Merkel, die Minister und Staatssekretäre repräsentieren nur die Exekutive. Die Judikative und Legislative haben ihre eigenen Repräsentanten. Desweiteren Föderalismus: Die Ministerpräsidenten nur die Länder etc.

Es fehlt mE schon einer, der für das Ganze steht. Von mir aus dürfte der auch eine viel größere Kontrollfunktion haben, also bspw das Recht, in alle (!) Ausschüsse sich reinzusetzen, in alle Verschlusssachen reinzugucken etc..
Man muss auch mal beachten was da nicht unterschrieben wurde....

Ausserdem gibt es ja gegen die Gesetze die Möglichkeit des Klageweges dies scheint das wesentlich besser greifende Instrument zu sein, auch wenn ich mir über die Unabhängigkeit unserer Gerichtsbarkeit etwas Sorgen mache, aber freier als der Bundespräsident scheints immer noch.
F 18 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2010, 11:53   #108
FinP
 
Beiträge: n/a
Den Klageweg gibt es natürlich, aber doch erst wenn das Gesetz ausgefertigt und vielleicht sogar schon in Kraft ist. Also tendentiell vielleicht zu spät.
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Alt 02.06.2010, 20:46   #109
DragAttack
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Beiträge: 922
Zitat:
Zitat von FuXX Beitrag anzeigen
Aber das geht doch auch gar nicht. Er kann doch nicht allen im Schloss erzaehlen "ich hoer in 2 Wochen auf." Das sickert dann eh durch und die Presse fragt dann, warum sowas nicht dem deutschen Volke mitgeteilt wird. Der geordnete Uebergang ist nach dem Ruecktritt zu organisieren. 30 Tage sollten genug Zeit dafuer sein.
Es gibt noch immer einen Unterschied zwiscehn `allen im Schloss erzählen´ und sich im engen Kreis mit den Bundeslanzlerin und wenigen weiteren zu besprechen.

Kochs Abgang war intern auch seit nem Jahr bekannt ohne das es nach durchgesickert wäre und ohne dass sich jemand über fehlende Information beschwert hätte.

Gruß Torsten
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Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück
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Alt 02.06.2010, 20:59   #110
Meik
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Beiträge: 8.560
Zitat:
Zitat von F 18 Beitrag anzeigen
Man muss auch mal beachten was da nicht unterschrieben wurde....
Die Frage wäre ob das überhaupt durchsetzbar wäre. Nach GG hat er ja keine "echten" Befugnisse, die Unterschrift ist nur ein formaler Akt. Die Unterschrift verweigern wäre ja quasi ein Veto-Recht das der Präsi gar nicht haben dürfte, er gehört ja formal zu keiner der Gewalten.

Wenn das Verweigern der Unterschrift keinen zum Umdenken bewegt oder andere rechtliche Schritte gegen das Gesetz eingeleitet werden - kann er dann eigentlich dazu gewzungen werden? Oder einfach sein Vertreter unterzeichnen?
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Alt 03.06.2010, 14:20   #111
Kinesis
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Beiträge: 195
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
Die Frage wäre ob das überhaupt durchsetzbar wäre. Nach GG hat er ja keine "echten" Befugnisse, die Unterschrift ist nur ein formaler Akt. Die Unterschrift verweigern wäre ja quasi ein Veto-Recht das der Präsi gar nicht haben dürfte, er gehört ja formal zu keiner der Gewalten.

Wenn das Verweigern der Unterschrift keinen zum Umdenken bewegt oder andere rechtliche Schritte gegen das Gesetz eingeleitet werden - kann er dann eigentlich dazu gewzungen werden? Oder einfach sein Vertreter unterzeichnen?
Das ist kein formaler Akt!

Der Bundespräsident hat die Pflicht neue Gesetze verfassungsrechtlich zu überprüfen. Kommt er dabei zu dem Schluss das diese nicht verfassungkonform sind, darf er sie nicht unterzeichnen. Aber auch nur dann!

Nun sollen Bundespräsident und Regierung diese Bedenken im Dialog lösen.

Können sie sich nicht einigen, hat die Regierung die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dort wird entschieden ob das Gesetz verfassungskonform ist.
Ist es mit der Verfassung zu vereinbaren muss der Bundespräsident unterschreiben. Wenn nicht, muss die Regierung das Gesetz ändern oder zurückziehen.
Kinesis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2010, 14:54   #112
Meik
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Ort: Rhede
Beiträge: 8.560
Zitat:
Zitat von Kinesis Beitrag anzeigen
Der Bundespräsident hat die Pflicht neue Gesetze verfassungsrechtlich zu überprüfen. Kommt er dabei zu dem Schluss das diese nicht verfassungkonform sind, darf er sie nicht unterzeichnen. Aber auch nur dann!
Davon steht aber nichts im Grundgesetz:
"Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet"

Demnach wäre es nur ein formaler Akt. Von Prüfung oder möglicher Verweigerung der Unterschrift steht da nichts bei seinen Befugnissen oder Aufgaben.
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