MW könnte ja seine GPS-Daten veröffentlichen, dann würde man ja sehen, ob er lediglich stehen blieb, zur Seite zum Athleten oder gar ein, zwei Schritte zurück lief. iaux hat seinen Teil geliefert, die Gegenseite könnte den Sachverhalt recht fix aufklären.
Körperverletzung ist: Das Menschenrecht/Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt. Das BVG hat sich zB auch bei der Gurtanlegepflicht mit diesem Grundrecht beschäftigt. Oder beim Impfen bei der Bw oder Zwangsbehandlungen in Gefängnissen ...
Könnt ihr vielleicht aufhören, mit juristischem Halbwissen um euch zu werfen?
Das verursacht bei jedem, der halbwegs Ahnung hat echt körperliche Schmerzen
Könnt ihr vielleicht aufhören, mit juristischem Halbwissen um euch zu werfen?
Das verursacht bei jedem, der halbwegs Ahnung hat echt körperliche Schmerzen
Ich wollte ähnliches schreiben.
Grundrecht und Strafrecht in einem Satz zu erwähnen, wie auch BVG, war entlarvend.
Grundrecht und Strafrecht in einem Satz zu erwähnen, wie auch BVG, war entlarvend.
Was ist falsch daran, dass sich das BVG mit Grundrechten wie zB dem Recht auf körperliche Unversehrtheit beschäftigt? Und: Es muss doch keine Misshandlung vorliegen um eine Körperverletzung zu haben? BItte um Aufklärung. Man lernt ja gerne dazu - danke
EDIT: Und noch eine Frage drangehängt: Wo ist denn die Verbindung zum Strafrecht?
Soll ich nochmal erläutern was ich meinte? Evtl liegt da ein Missverständnis vor?
Körperverletzung?? ....verstehe ich nicht ...MW sollte dem Betroffenen (iaux) einen Faustschlag verpasst haben? iaux konnte aber seinen WK fortsetzen und war, ob seiner weiteren Leistungsfähigkeit, wahrscheinlich nicht verletzt?
Das erweckte den Eindruck, als stünde man auf der Position: "Da wurde doch niemand verletzt, es wurde niemandem Schmerz zugefügt also ist es auch keine Körperverletzung"
Daraufhin schrieb T.omas:
Zitat:
Zitat von T.omas;1469308[I
....eine Körperverletzung eine körperliche Misshandlung, die geeignet ist, das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen...
Das erweckte zusammen mit obigem von tri-memory den Eindruck, dass dass eine körperliche Misshandlung evtl im ugs Sinne (und ich wette, so wurde das auch von dem einen oder anderen verstanden) vorliegen müsste.
Darum geht es aber doch im Grunde nicht, sondern um die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Das ist das zu schützende Rechtsgut dahinter. Insofern kann diese körperliche Misshandlung auch ganz was anderes sein. Es ist dabei doch nicht ausschlaggebend ob jemandem unmittelbar Schmerzen zugefügt wurden.
Selbst wenn man jemandem die Haare abschneidet kann das Körperverletzung sein - außer natürlich man willigt, wie beim Friseur üblich, ein. Das Haare abschneiden aber nicht weh tut, weiß ja jeder. War nicht auch das Thema Körperverletzung in den Medien, als es um die Luftverschmutzung NOx etc ging? Auch gibt es doch BGH Urteile (hier jetzt ausdrücklich nicht BVG) in denen bestätigt wurde, dass ärztliche Behandlungen Körperverletzungen sein können. Dazu müssen die aber nicht weh tun.
Man kann zum Beispiel beim BVG (hier ausdrücklich nicht BGH) nachsehen, wann sich das Gericht mit eben diesem Rechtsgut beschäftigt hat. Macht man das, wird klar, dass es auch noch andere Dinge gibt, die eben genau dieses Recht verletzen könnten. Der Umkehrschluss (wie auch immer der genau aussehen mag) ist natürlich nicht zulässig und auch nicht, dass sich das BVG mit Strafverfahren im Ggs. zum BGH beschäftigt. Mea culpa, wenn ich oben zu lakonisch und missverständlich war
1. die Abkürzung BVG ist so nicht gebräuchlich . Entweder BVerfG (Bundesverfassungsgericht), oder BVerwG (Bundesverwaltungsgericht). In Strafsachen urteilt letztinstanzlich übrigens der BGH
2. ich gehe mal davon aus, dass du dich mit deinen Ausführungen auf ein Urteil der Verfassingsgerichtsbarkeit beziehst.
Das BVerfG entscheidet, nach den einschlägigen Normen des BVerfGG und des GG im Rahmen der Verfassungsbeschwerde über die von Jedermann erhobenen Behauptungen, durch die öffentliche Gewalt in Grundrechten verletzt zu sein. Die von die zitierten Urteile beziehen sich alle auf staatliche Maßnahmen.
Im Gegensatzsatz dazu soll das Strafrecht die Verletzung von Rechtsgütern durch private Personen(und eben nicht durch den Staat) sanktionieren. Es stimmt zwar , dass das Verfassungsrecht in bestimmten Konstellationen auf die sekundäre Ebenen des einfachen Gesetzesrechts Einfluss ausübt.
Jedoch gilt dies nicht für Fälle, in denen sich die GesetzesAnwendung eindeutig und klar aus dem anwendbaren Sekundärrecht ergibt.
Gemäß 223 Abs. 1 StGB liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine andere Person körperlich misshandelt, oder an der Gesundheit geschädigt wird, dabei ist (wie oben richtig ausgeführt) eine körperliche Misshandlung gegeben, Wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Dies ist im Fall eines; auch nur leichten Faustschlages in den Bauch unproblematisch zu bejahen. Eine Substanzverletzung, welche die zweite Tatbestandsalternative in Form der Gesundheitsschädigung erfordert, ist deshalb konkret nicht notwendig.
Also muss man nicht auf dem Zusammenhang gerissene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgreifen
Der Text war mir zum Tippen etwas zu lange. Sorry für die fehlenden Kommata und die Groß-& Kleinschreibung
Danke für deine Erläuterung. Ich habe meine Ausführungen ja auch nochmal im Beitrag auf der vorherigen Seite präzisiert. Hoffe es ist nun klarer was ich meinte?
Das mit der Abkürzung BVG is mir schon klar. Die Bezeichnungen (MuSchG, JArbSchG oder so n Zeug) sind mir viel zu unhandlich - sorry. Gelobe aber Besserung.
Was ist falsch daran, dass sich das BVG mit Grundrechten wie zB dem Recht auf körperliche Unversehrtheit beschäftigt?
Nichts.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Und: Es muss doch keine Misshandlung vorliegen um eine Körperverletzung zu haben?
Eine Körperverletzung hat im Normalfall keine Chance vor das BVerfG zu kommen, eine Misshandlung ebenso wenig.
Zitat:
Zitat von Helmut S
EDIT: Und noch eine Frage drangehängt: Wo ist denn die Verbindung zum Strafrecht?
Den Zusammenhang hast Du hier hergestelllt:
Zitat:
Zitat von Helmut S
Körperverletzung ist: Das Menschenrecht/Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
Das hier ist auch eine interessante Interpretation:
Zitat:
Zitat von Helmut S
Das BVG hat sich zB auch bei der Gurtanlegepflicht mit diesem Grundrecht beschäftigt.
Naja, soweit ich mich erinnere wurde das Recht sich einem größeren Verletzungsrisiko auszusetzen durch die Gurtpflicht eingeschränkt. Du darfst jetzt nur noch angeschnallt als Geisterfahrer fahren oder die Geschwindigkeit übertreten.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M