Zitat:
Zitat von StefanW.
Oder Du verschliesst Deine Augen vor dem, was die obere Ebene dieser Partei sagt und wie sie handelt.
|
Hast du ein Beispiel, wo die oberste Ebene der AfD konkret verfassungsfeindlich oder mit der erkennbaren Absicht, die demokratische Grundordnung abzuschaffen, gehandelt hätte, oder sich auch so geäußert hätte? Ich gehe davon aus, daß das dann als gesetzeswidrig angesehen und entsprechend durch die Justiz verfolgt wurde (bitte jetzt nicht mit Höckes lächerlichen "alles für Deutschland" kommen, sondern mit Konkreterem). Oder dürfen sowas nur einfache Reichsbürger nicht, aber sehr wohl AfD Parteimitglieder?
Zitat:
Zitat von StefanW.
Falls Dich interessiert, was das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Rechtsextremismus versteht, dann kannst Du dies auf deren Homepage nachlesen.
|
habe ich. Und ich finde es interessant, wie eng das dort gezeichnete Bild sich auf den Aspekt verengt, daß für Rechtsextremisten
"die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den Wert eines Menschen entscheide", mit ein paar Sätzen zu Antisemitismus, Queer-Feindlichkeit und Verharmlosung der NSDAP. Antisemitismus ist in der AfD wenig zu sehen, Queer-Feindlichkeit bei der Vorsitzenden schwer glaubhaft zu machen, und darüber zu sprechen, daß unterschiedliche Ethnien und Kulturen nun mal wesentliche Unterscheidungsmerkmale von Menschen sind, und diese auch bewertet, impliziert nicht automatisch, daß man dadurch immer auch andere abwertet, das ist erst durch konkrete Handlungen oder geplante Maßnahmen zu belegen.
Ich kann da eher der differenzierteren
Wikipedia-Beschreibung folgen, demnach Rechtsextremismus ein viel breiteres Feld ist, bei dem auch autoritäre Gesellschaftsbilder die wesentliche antidemokratische Komponente darstellen. Gibt es dafür Belege bzgl. AfD?
Zitat:
Zitat von StefanW.
Doch, die Begründung veröffentlicht das BfV, nur das Gutachten nicht.
|
Dann verstehen wir unterschiedliches unter Begründung. Was ich bisher lese ist in etwa: wir haben Belege, daß die AfD rechtsextrem ist, denn sie ist unserer Meinung nach so, wie wir Rechtsextremismus definieren. Deshalb stufen wir sie so ein. Begründung wäre für mich an Hand konkreter Aussagen von Parteiführern und aus dem Parteiprogramm die Absicht zur Beseitigung der Demokratie oder grundgesetzwidrige Ziele und Absichten nicht als "so kann man es auch interpretieren", sondern als "zweifelsfrei nur so zu verstehen" erkennbar ist (z.B. die Pläne der Irren-Truppe um Prinz Reuß). Das sollte bei über 100 Seiten zu dem Thema doch möglich sein, ohne das wird auch kein Gericht die AfD verbieten können. Wenn diese Belege drin stehen, warum nicht veröffentlichen? Das Vorgehen schadet der Glaubwürdigkeit massiv. Letzterer Satz ist mein Hauptproblem mit der aktuellen Veröffentlichung.