Doch, die Geschäftsordnung des Parlaments legt das Parlament fest und nicht die Regierung. Das ist ab Seite 17 ausgeführt.
Die Parteien ändern auch nix, sondern die gewählten Parlamentariere agieren (mit Mehrheit) in einem Parlament.
Soweit ich das verstanden habe, wollten die Parteien über einen Antrag die Regeln ändern, in welchen Wahlgängen wer aufgestellt werden kann, damit schneller jemand ausserhalb der AfD aufgestellt werden kann. Diese Regeln können aber normalerweise erst geändert werden, wenn ein Parlament steht. Dies war aber zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall. Der Afd-Alterspräsident hat diesen Antrag ignoriert.
Verstehe jetzt nicht, warum es trotzdem gehen soll. Aber ok, Verfassungsgericht wird es schon wissen warum.
Du weißt schon, dass du hier organisierte Kriminalität und "Flüchtlingsproblematik" in nicht konstruktiver und nicht richtiger Weise durch Zusammen-Darstellen vermengst?
Du hast das "meiner Meinung nach" vergessen, denn mehr ist das nicht, was du schreibst.
Problem ist mMn genau eins und läßt sich deshalb auch zusammen darstellen. Schon illegale Grenzübertritte unter Zuhilfenahme von Schleusern oder Umgehen der Schengen Regeln ist organisierte Kriminalität.
T.
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Übrigens wurde gestern, sorry, bereits vorgestern, auch bei den österreichischen Nachbarn gewählt.
Keine Ampel, kein Heizungsgesetz, kein grüner Vizekanzler, weniger Asylsuchende aufgenommen;- aber knappe 30% für die FPÖ.
Komisch.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Übrigens wurde gestern, sorry, bereits vorgestern, auch bei den österreichischen Nachbarn gewählt.
Keine Ampel, kein Heizungsgesetz, kein grüner Vizekanzler, weniger Asylsuchende aufgenommen;- aber knappe 30% für die FPÖ.
Komisch.
Ich folge Österreich nicht so, das thematische Profil, das die Tagesschau gestern runterratterte um den Kandidaten der FPÖ zu charakterisieren wirkte auf mich schon ziemlich weit draussen um das mal so zu sagen jetzt müssen die mal schauen, oder? (Ignorant wie ich bin lag ich aber dennoch richtig damit dass die Starkregentage in AU keinen politischen Einfluss hatten)
Du hast das "meiner Meinung nach" vergessen, denn mehr ist das nicht, was du schreibst.
Problem ist mMn genau eins und läßt sich deshalb auch zusammen darstellen. Schon illegale Grenzübertritte unter Zuhilfenahme von Schleusern oder Umgehen der Schengen Regeln ist organisierte Kriminalität.
T.
Natürlich ist alles, was ich schreibe "meiner Meinung nach" - da hast du Recht (und das ist bei dir, nehme ich an, auch nicht anders....)
Ich stimme dir auch zu, dass Schleusen usw. "organisierte Kriminalität" ist. Der Zusammenhang von Bandenkriegen von in großen Teilen schon lange im Land befindlichen Migranten mit aktuellen Einwanderungsspitzen ist aber ("meiner Meinung nach") nicht so stark vorhanden und gegen die Zusammenschau verwehre ich mich...
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
2917 haben CDU / SPD ein neues BKA-Gesetz beschlossen. Gegen einzelne Bestimmungen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte beim Bundesverfassungsgericht geklagt und mit der Klage Erfolg gehabt. Ein sehr erfreuliches Urteil mit hoffentlich wegweisendem Charakter.
Zitat:
"Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Bundeskriminalamt-Gesetz Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar (Az.: 1 BvR 1160/19). Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.
Heimliche Überwachungsmaßnahmen stellten einen besonders schweren Eingriff dar, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Wenn sich solche Maßnahmen lediglich gegen Kontaktpersonen richteten, müsse daher eine »spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufklärenden Gefahr« vorliegen. Diesen Anforderungen genüge die entsprechende Regelung im BKA-Gesetz nicht.......
Die GFF feierte das Urteil als »Erfolg für die Freiheitsrechte«. Diese Entscheidung stärke das Recht, über die eigenen Daten zu bestimmen, und sei zudem eine Aufforderung an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, neue Überwachungsbefugnisse ausreichend bestimmt und präzise zu formulieren."