Eine Frau hat eine Verfügung gegen das RKI angestrebt.
Bisher wurde nichts darüber berichtet.
War es hier schon besprochen?
Ich bin gespannt was da rauskommt.
Eine Frau hat eine Verfügung gegen das RKI angestrebt.
Bisher wurde nichts darüber berichtet.
War es hier schon besprochen?
Ich bin gespannt was da rauskommt.
Ist der ganze Antrag lediglich auf Art. 1 & 2 GG begründet? Also dass sich die Antragstellerin durch die Berichterstattung des RKI, konkret die Verwendung der Wortwahl "(sehr) beunruhigende Entwicklung", zum "Objekt staatlichen Handelns gemacht" und bedroht und somit in ihrer Menschenwürde und ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt fühlt (Seite 24 unten und Seite 25 oben)?
Und jetzt soll dem RKI vorgeschrieben werden, ab wann es in seinem Bericht welche Wortwahl verwenden darf bzw. nicht darf? Auf welcher Grundlage stehen denn die "Grenzwerte", die im Antrag genannt ist, ab der die obige Wortwahl erlaubt bzw. nicht erlaubt ist? Das ist doch rein subjektiv. Zudem werden die Begriffe immer mit den konkreten Zahlen genannt. Wenn die Antragstellerin die Wortwahl für die mitveröffentlichten Zahlen nicht angemessen hält, hat sie ja für sich schon festgestellt, dass die Lage nicht bedrohlich ist, fühlt sich aber dann trotzdem durch die Wortwahl bedroht?
Aus meiner Sicht lächerlich. Da wird versucht, einem Institut vorzuschreiben, wie es eine Situation beschreiben darf. Wohin soll das führen? Mich würde nicht wundernd, wenn außer heißer Luft nichts dabei rauskommt.
M.
Geändert von Matthias75 (04.09.2020 um 17:24 Uhr).
Ist der ganze Antrag lediglich auf Art. 1 & 2 GG begründet? Also dass sich die Antragstellerin durch die Berichterstattung des RKI, konkret die Verwendung der Wortwahl "(sehr) beunruhigende Entwicklung", zum "Objekt staatlichen Handelns gemacht" und bedroht und somit in ihrer Menschenwürde und ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt fühlt (Seite 24 unten und Seite 25 oben)?
Und jetzt soll dem RKI vorgeschrieben werden, ab wann es in seinem Bericht welche Wortwahl verwenden darf bzw. nicht darf? Auf welcher Grundlage stehen denn die "Grenzwerte", die im Antrag genannt ist, ab der die obige Wortwahl erlaubt bzw. nicht erlaubt ist? Das ist doch rein subjektiv. Zudem werden die Begriffe immer mit den konkreten Zahlen genannt. Wenn die Antragstellerin die Wortwahl für die mitveröffentlichten Zahlen nicht angemessen hält, hat sie ja für sich schon festgestellt, dass die Lage nicht bedrohlich ist, fühlt sich aber dann trotzdem durch die Wortwahl bedroht?
Aus meiner Sicht lächerlich. Da wird versucht, einem Institut vorzuschreiben, wie es eine Situation beschreiben darf. Wohin soll das führen? Mich würde nicht wundernd, wenn außer heißer Luft nichts dabei rauskommt.
M.
Ich kann es nicht beantworten. Deswegen beobachte ich und schau was entschieden wird.
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Einfach Spass an der Bewegung haben!
Der Rest kommt von allein....
Ich finde es an der Zeit intensiv darüber zu diskutieren welche Daten auf welche Art und Weise das RKI zukünftig zur Verfügung stellen sollte, damit die Menschen in die Lage versetzt werden beispielsweise die aktuelle Pandemie einzuschätzen.
Da hatte ich in den letzten Monaten das Gefühl, es gäbe da ziemlich wenige gesetztliche Vorgaben.
Falls dem so sein sollte, finde ich, ist es allerhöchste Zeit, das zu ändern.
Schließlich geht es um das Wohlergehen von unheimlich vielen Leuten.
Eine Frau hat eine Verfügung gegen das RKI angestrebt.
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Ich bin gespannt was da rauskommt.
Copy&Paste von der Facebookseite der Frau von heute:
★●★ Update: Stand der „ Maskenpflicht “ – Klage (auf Basis der Studie) ★●★
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mich mittlerweile in einem Schreiben auf folgendes hingewiesen:
- Der Eilantrag könne, in der dabei ja nur gröberen Prüfung der Angelegenheit, mit Sicherheit nicht positiv beschieden werden, da in vorherigen Verfahren zur „Maskenpflicht“ bereits festgestellt worden sei, dass bei einer solchen Prüfung weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrages ausgegangen werden könne.
In dieser Situation wird mir hier kein „negativer“ Beschluss zugestellt, mit dem ich gerichtlich „weiterziehen“ kann, sondern die Generalsekretärin schreibt: „Ich gehe davon aus, dass Sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf diesen Hinweis nicht weiterverfolgen wollen. Vorsorglich weise ich darauf hin ..“ (es folgt die Nennung einer der Antragstellerin möglicherweise auferlegbaren Strafgebühr).
Zusätzlich zu den o. g. Informationen erhält der Hinweis von ihr außerdem dies (einen m. E. überstrapazierten, ewig dogmatisch perpetuierten Satz bzw. Inhalt, dem jede wirkliche Evidenzprüfung vorenthalten wird): Grundsätzlich müssten die Grundrechtsbeschränkungen „gegenüber der fortbestehenden Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei einer Überforderung der personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems zurücktreten“. Und: Eine vorläufige Aussetzung einzelner Verordnungbestimmungen wie der Verordnung zur Mund-Nasen-Bedeckung „würde die praktische Wirksamkeit des Schutzkonzeptes in einem Ausmaß beeinträchtigen, das dem Gebot zuwiderlaufe“, eine in Kraft getretene Norm nur unter größter Zurückhaltung auszusetzen, „wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers“.
- Die Eröffnung des Hauptsacheverfahren fände auch nicht statt, bevor in einem anderen Verfahren zur „Maskenpflicht“, das man abwarte, nicht der Ausgang feststehe (was laaange dauern kann, wie ich weiß).
Eine relative „Blockierung“ für mein Anliegen.
Es wird jetzt erwogen, tatsächlich, bewusst auch unter Inkaufnahme der Strafzahlung, eine Entscheidung des Eilantrages zu verlangen, um mit diesem Bescheid „weiterziehen“ zu können.
(Und in diesem Verlangen nochmal auf die m. E. totalitär anmutende Dramatik hinzuweisen, dass sich die gesamte „Corona-Verordnung“ jeglicher Rechtsprüfung vollständig entzieht, wenn eben NICHT einzelne Bausteine von ihr sehr zeitnah zur juristischen Prüfung zugelassen werden.
Außerdem wird eine Mitsendung der RKI-Unterlassungsklage zur Akte erwogen, die genau das „Unfehlbarkeits-Dogma“ aufzubrechen versucht. Neue Erkenntnisse (der „Masken-Studie“) sind in meinem Antrag schließlich auch zentral verwoben und schwere Nachteile für die Gesundheit vieler Menschen und für den sozialen Frieden in diesem Land bei Abweisung / weiterem rechtlichen Zuwarten sind doch nun wirklich auch gegeben – und damit meine ich NICHT eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch „Corona“.)
Vermutlich, weil für manche die Quelle wichtiger ist, als der Inhalt, und für die anderen sind die Inhalte gut nachvollziehbar, wozu es wenig hinzuzufügen gibt.
Ich finde es legitim und nachvollziehbar wenn Leute von Quellen wie Journalistenwatch angewidert sind. Zumal LidlRacer im Posting 10575 einen Grund seines Ekels nannte.
Es ist natürlich erlaubt fragwürdige Quellen zu verwenden, denn Unsinn ist nicht verboten. Man sollte dann aber auch den schriftlichen Gegenwind aushalten.
Habe heute den Podcast von Kanzler a.D. Schröder gehört. Er spricht darüber, was sich für ihn persönlich in der Corona Phase geändert hat und wie er die Reaktion der Bundesregierung einschätzt. Insbesondere stellt er positiv heraus, dass die Bundesregierung dank der starken Wirtschaft der letzten Jahre in der Lage war ein so großes Hilfspaket zu schnüren, dass das deutsche Gesundheitssystem zwar teuer ist, aber es in der Krise seine Leistungsfähigkeit gezeigt hat und auch die finanziell schwächeren Erstklassige Versorgung bekommen, was in vielen (wirtschaftlich vergleichbar starken) Ländern nicht immer der Fall ist.
Er spricht auch darüber wie wenig Handlungsspielraum Politiker in Krisen haben, wenn sie nicht auf Wissenschaftler hören (deren Wissensstand sich zum Glück zeitlich gesehen weiter verbessert) und es geht dann schief, werden sie an den Pranger gestellt.
Natürlich darf nicht unerwähnt bleiben, dass er die wirtschaftliche Stärkeperiode (auch) auf seine eigene Agenda zurück führt. Nichts desto trotz fand ich es ein positiv gelagerten Podcast.
Eine Frau hat eine Verfügung gegen das RKI angestrebt.
Bisher wurde nichts darüber berichtet.
War es hier schon besprochen?
Ich bin gespannt was da rauskommt.
Ist schon spannend, auf welche Ideen Juristen kommen. Zwar hätte ich auch den Wunsch, daß objektive Daten nicht durch verbales "framing" verzerrt dargeboten werden. Konkret finde ich auch, daß die Zahlen absolut nicht rechtfertigen, von "beunruhigenden" Entwicklungen zu sprechen, und damit öffentlich Angst zu schüren; auch sollte nicht nur in den Listen sondern in der Öffentlichkeitsarbeit mehr auf die konstant sehr niedrigen Anteile der positiven Tests als auf die schiere Zahl (besonders nicht auf die sinnfreie kumulative Angabe seit März) fokussiert werden. Ich finde meine Infos auch so, aber eine breite Öffentlichkeit orientiert sich nun mal nicht an konkreten Zahlen, Fakten, sondern an der Stimmung, die die "Fachleute" verbreiten. Wenn sogar mein 87-jähriger Vater, selber Arzt, (allerdings mit nicht perfekten Deutschkenntnissen, da er es erst mit Ü50 gelernt hat) aus der medialen Darstellung den Schluss zieht, die ständig gemeldeten "Neuinfektionen" müssen tatsächlich symptomatisch Erkrankte sein (er konnte sich nicht vorstellen, warum sonst diese gemeldet werden sollten), dann läuft etwas schief.
Aber ich glaube nicht, daß das juristisch durchsetzbar wäre. Sonst müsste man auch alle Journalisten belangen können, die ihre Meinung mit den Nachrichten vermischen, ohne dies als persönliche Meinung zu kennzeichnen. Aber andererseits, alles juristische entzieht sich dem gesunden Menschenverstand, also bin ich auch gespannt, was draus wird.
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