Nochmal kurz off topic (Sorry):
Zitat:
Zitat von schoppenhauer
Nur Gewinne dürfen ausgeschüttet werden.
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Zitat:
Zitat von FLOW RIDER
Nur Gewinne dürfen ausgeschüttet werden. Falsch. Ich kann meinen free-cash-flow vollständig ausschütten, wenn ich will (und noch mehr).
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Genau genommen habt Ihr beide für Deutschland - zumindest begrifflich - nicht vollständig Recht.
Was ausgeschüttet werden darf, ist rechtsformabhängig (z. B. § 58 Abs. 4 AktG, § 29 Abs. 1 GmbHG). Grds. gilt, dass der Bilanzgewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf. Dieser setzt sich zusammen aus
Jahresüberschuss
ggf. - Verlustvortrag
ggf. + Gewinnvortrag
ggf. + aufgelöste Gewinnrücklagen
ggf. + aufgelöste Kapitalrücklagen
Da sich Kapitalrücklagen nicht aus Gewinn speisen, darf begrifflich auch etwas Anderes als Gewinn ausgeschüttet werden. Mit cash flow hat das allerdings recht wenig zu tun.