Zitat:
Zitat von Drop
Meldung vom 22.07.19 auf der NRWTV-Seite:
Der NRWTV weist auf Folgendes hin:
§ 3 (2) des Ligastatuts:
Athleten und Athletinnen, die bei einem Wettkampf starten, der nicht von der DTU oder einen der Landesverbände genehmigt wurde, können in NRW ein Jahr nicht mehr in der Liga eingesetzt werden.
https://www.nrwtv.de/aktuelles/wicht...r-ligastarter/
|
Was nicht so schön ist vom Verband:
Ich habe mir aus anderen Gründen am 01.07. das (?) Ligastatut von der NRWTV Homepage runtergeladen. Dateiname war: Ligastatut aktuell 24.03.2019.
Da stand noch drin:
(2) Athleten und Athletinnen, die bei einem Wettkampf starten der nicht von
der DTU oder einen der Landesverbände genehmigt wurde, können
in dem
Jahr nicht mehr in der Liga eingesetzt werden.
Jetzt gibt es das Ligastatut mit dem Namen "Ligastatut aktuell 24.03.2019_2" mit dem Text:
(2) Athleten und Athletinnen, die bei einem Wettkampf starten der nicht von
der DTU oder einen der Landesverbände genehmigt wurde, können in
NRW
ein Jahr nicht mehr in der Liga eingesetzt werden.
Paragraph 28 des Ligastatuts sagt folgendes aus:
§ 28 Änderungen des Liga-Statuts
Änderungen des Liga-Statuts, die im Ligaausschuss erarbeitet werden, bedürfen der
Zustimmung durch das Präsidium. Änderungsanträge müssen vor dem Verbandstag
dem Präsidium zur Entscheidung vorliegen.
Als Laie würde man vermuten, dass § 28 dazu dient, Änderungen am Verbandstag bekanntzugeben und Änderungen in der Saison eigentlich nicht vorgesehen sind....
Irgendwie riecht das nach einer "Lex Colonia".
Ich bin kein Jurist. Kann da irgendwer etwas zu so einer Änderung sagen?
Fair finde ich das (auch als Betroffener) erstmal nicht. Meines Wissens wurde die Änderung auch nicht kommuniziert, sondern eben nur der (neue) Absatz auf der Homepage zitiert.
Gruß
Sebastian