Wir haben uns als Gesellschaft ein gesetzliches Korsett gegeben, nach welchem wir unser Zusammenleben gestalten wollen. Diese Regeln werden durch die Exekutive überwacht und durch die Judikative bei Verstößen sanktioniert.
Egal welches Ziel man verfolgt: Man hat eben diese Regeln zu befolgen und wenn man es eben nicht macht, muss man eben mit den Konsequenzen leben.
Hier (nur weil das Ziel und die Gesinnung passt) die Regelverletzung ungeahndet zu lassen, unterminiert den Rechtsstaat, der uns in allen belangen Rechtssicherheit gibt.
Einfach formuliert: Es gibt mit Sicherheit genügend Menschen die sich wünschen, dass du durch deine offen formulierte Einstellung mal richtig eins vors Fressbrett gehauen bekommen solltest, damit du wieder zu Verstand kommst. Darf das dann auch nicht sanktioniert werden?
Vom Grundprinzip stimme ich dir absolut zu. Allerdings ist es ja keineswegs so, dass unser Rechtssystem eine automatisierte Regelmaschine ist, die nur mit den Fakten gefüttert werden muss und dann automatisch die richtige und immer gleiche Strafe auswirft.
Vielmehr gibt es seitens der Gericht erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Strafzumessung und der Umsetzung. Eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung ist schon ein sehr hartes Mittel, egal wie lange die Dauer tatsächlich ist. Wenn man dann sieht, wie milde oft Gewalttäter oder Steuerhinterzieher (Hoeneß) behandelt werden, dann scheint mir die hier verhängte Freiheitsstrafe gemessen am Vergehen doch völlig überzogen. Rechtlich mag das in Ordnung sein, ich kann mich aber nicht gegen den Anschein erwähnen, dass hier ein besonders drastisches, politisch motiviertes, Exempel statuierte werden sollte.
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Schau Dir mal die Agrarlobbyisten an, die in Berlin und Brüssel dafür sorgen, dass in der Massentierhaltung barbarische Zustände herrschen, und dass Landwirte einem zerstörerischen Preisdruck ausgesetzt sind, zum Nachteil von uns allen. Das sind Kriminelle, welche die Gesetze selbst mitgestalten und dadurch ihr Tun legalisieren.
Und so weiter. Aber was rege ich mich auf, es ist für die Katz.
Hinzu kommt, dass "unten" der Hinz dem Kunz sein SUV aus Umweltschutzgründen nicht gönnt und Kunz dem Hinz seine einmalige Urlaubsreise nicht. Es geht sogar noch weiter: wenn Hinz dem Kunz etwas von Lobbyismus sagt, beschipft Kunz den Hinz als Verschwörungstheoretiker.
Perfektes Spiel, in verschiedenen Formen seit Jahrhunderten. Früher eben durch Kirchen und Könige.
Vom Grundprinzip stimme ich dir absolut zu. Allerdings ist es ja keineswegs so, dass unser Rechtssystem eine automatisierte Regelmaschine ist, die nur mit den Fakten gefüttert werden muss und dann automatisch die richtige und immer gleiche Strafe auswirft.
Vielmehr gibt es seitens der Gericht erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Strafzumessung und der Umsetzung. Eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung ist schon ein sehr hartes Mittel, egal wie lange die Dauer tatsächlich ist. Wenn man dann sieht, wie milde oft Gewalttäter oder Steuerhinterzieher (Hoeneß) behandelt werden, dann scheint mir die hier verhängte Freiheitsstrafe gemessen am Vergehen doch völlig überzogen. Rechtlich mag das in Ordnung sein, ich kann mich aber nicht gegen den Anschein erwähnen, dass hier ein besonders drastisches, politisch motiviertes, Exempel statuierte werden sollte.
Sorry, aber wenn jemand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird und dann ankündigt weiter zu machen und am gleichen Tag die selbe Straftat nochmal begeht, kann es keine Bewährung mehr geben.
Das ist ja wie wenn ich wegen Taschendiebstahl zu Bewährung verurteilt werde und dann gleich dem Richter den Geldbeutel stehle.
Sorry, aber wenn jemand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird und dann ankündigt weiter zu machen und am gleichen Tag die selbe Straftat nochmal begeht, kann es keine Bewährung mehr geben.
Und zusätzlich wohl in der letzte Verhandlung angekündigt, in diesem Stil auch weitermachen zu wollen. spiegel.de:
Zitat:
Drei der vier Aktivisten waren am Vormittag der nun angeklagten Aktion bereits wegen einer anderen Straßenblockade zu Geld- und kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nur wenige Stunden nach dem Urteil saßen sie dann wieder auf der Straße. Nach Aussagen von Polizeibeamten versuchten zwei der Angeklagten zudem, sich am Asphalt festzukleben. Als das nicht gelang, klebten sich die beiden mit den Händen aneinander.
Mit der Aktion hätten die Aktivisten ihren Unmut über das vorhergegangene Urteil medial wirksam zum Ausdruck bringen wollen, sagte die Staatsanwältin. »Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann es nicht geben.« Die Angeklagten seien »völlig unbelehrbar«. Darauf ging auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ein. »Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen«, sagte sie. Weil drei der vier Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, weiter Straßen blockieren zu wollen, habe sie die Freiheitsstrafen verhängen müssen. »Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt«, sagte sie in Richtung der Angeklagten.
Man sollte bei der Strafmassdiskussion auch nicht ausser Acht lassen, um welche Klientel es eventuell geht.
Wir haben wahrscheinlich, weil das eigentliche Ansinnen ein hehres ist, dementsprechend edle Ritter vorm geistigen Auge.
Dass es schon zu allen Zeiten Arten von Demonstranten gegeben hat, die nicht unbedingt hart am Kern des Protestgrundes orientiert waren, sondern eher an Gründen der generellen Querulanz, lässt man dabei gerne ebenso ausser Acht, wie dass es Dumpfbacken wie aus der rechten und Querdenker-Szene bekannt sein könnten.
Das gehört ja ebenso zur bereits mehrfach behandelten Krux, dass der Grund des Protests zwar legitim sein mag, aber die Art des Protests (und eben der Protestierenden) ihn in den Hintergrund rückt.
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Living people eat dead mushrooms, living mushrooms eat dead people.
Nein, nicht generell. Eher mit der abmildernden Darstellung.
Die vier Punkte, die du wiedergegeben hast, sind jeder für sich bereits verheerend und gehen in keinster Weise auf die Folgen für die Menschheit ein.
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Was mir bei der Diskussion um die Haftstrafen für die Mitglieder der Letzten Generation untergeht, ist warum es eigentlich keine Haftstrafe für unseren Verkehrsminister und unseren Kanzler gibt.
Was mir bei der Diskussion um die Haftstrafen für die Mitglieder der Letzten Generation untergeht, ist warum es eigentlich keine Haftstrafe für unseren Verkehrsminister und unseren Kanzler gibt.
Unter dem Gesichtspunkt was da gerade von den obersten in der Politik getrieben wird, finde ich die Haftstrafe gleich doppelt lächerlich.
Danke
Zitat aus deinem Link: »Die Bundesregierung bricht geltendes Recht, indem sie keine geeigneten Maßnahmen zur Emissionsreduktion im Verkehr und im Gebäudebereich vorlegt.«
Das ist das eigentliche Problem und da traut sich die Justiz nicht ran. Menschen die genau darauf hinweisen zu verknacken ist sicher einfacher, löst aber kein Problem sondern beschäftigt sich nur mit Symptomen.
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Grüße
Tri-K
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