Ganz gefährlich sind auch Radwege, die außen um Kreisverkehre führen: die Vorfahrt ist nicht generell geregelt; manchmal hat der Radfahrer Vorrang, und die Autos, die rein- und rausfahren müssen ihn durchlassen, oft hat der Radweg aber kleine "Vorfahrt gewähren"-Dreiecke, so daß der Autofahrer Vorfahrt hat. Weder Radler, noch Autofahrer können sich auf einheitliche Zustände verlassen, und viele verhalten sich rein intuitiv, so wie sie es für richtig halten, ohne sich um die lokale Regelung zu kümmern.
Diese Radwege mit den Vorfahrt achten/gewähren Schilden sind streng genommen nicht Benutzungspflichtig. Die Radwege müssen die gleiche Vorfahrtsrechte haben wie der Kreisverker selbst. Sonst sind sie nicht Fahrbahnbegleitend. Dann fahre ich auf der Fahrbahn. Insofern ist das schon geregelt, die Regeln werden von den Behörden gebrochen.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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29.10.2017 3:15:05 FfM M
Ganz gefährlich sind auch Radwege, die außen um Kreisverkehre führen: die Vorfahrt ist nicht generell geregelt; manchmal hat der Radfahrer Vorrang, und die Autos, die rein- und rausfahren müssen ihn durchlassen, oft hat der Radweg aber kleine "Vorfahrt gewähren"-Dreiecke, so daß der Autofahrer Vorfahrt hat.
Die Beschilderung ist in den meisten fällen auch noch rechtswidrig und wird von Autofahrern falsch gedeutet und von Verkehrsplanern bewußt so falsch geplant.
Das Verhältnis Rechtsabbieger (und das ist einer der den Kreis verlässt) zum weiter den Kreis auf dem Radweg folgenden Radfahrer ist nach StVO gar keine Frage der Vorfahrt, kann also auch nicht durch ein Vorfahrt-Achten Schild geregelt werden. Der Autofahrer hat auch keine Beschilderung die ihm Vorfahrt geben würde, sprich das dämliche Schild ändert eigentlich nichts. Die Verschwinden auch nach und nach immer mehr, sobald da einer Widerspruch einlegt und das vor ein Verwaltungsgericht läuft ist das Thema durch.
Es sei denn der Radweg ist gar nicht straßenbegleitend, aber dann müsste er je nach Urteil (!) (dazu gibt es keine Regel!) mindestens 5-6m von der Straße entfernt sein. Aber dann braucht es auch kein Schild, dann ist ein Radweg eh der Straße untergeordnet.
Völliger Unfug den man sich da ausgedacht hat. Autofahrer die den Radverkehr unterordnen wollen obwohl die StVO in der Richtung nichts hergibt.
Diese Radwege mit den Vorfahrt achten/gewähren Schilden sind streng genommen nicht Benutzungspflichtig. Die Radwege müssen die gleiche Vorfahrtsrechte haben wie der Kreisverker selbst. Sonst sind sie nicht Fahrbahnbegleitend. Dann fahre ich auf der Fahrbahn.
Klingt schön. Ich fahre auch gerne direkt durch den Kreisverkehr - komme aber nicht immer gut vom Radweg auf die Fahrbahn runter und je nach Verkehr ist es auch nicht lustig, wenn Dich Autos noch im Kreisverkehr versuchen zu überholen, um vor Dir schnell rauszufahren.... also bleibt man schon oft auf dem Radweg.
Zitat:
Zitat von Meik
Die Beschilderung ist in den meisten fällen auch noch rechtswidrig und wird von Autofahrern falsch gedeutet und von Verkehrsplanern bewußt so falsch geplant.
Das Verhältnis Rechtsabbieger (und das ist einer der den Kreis verlässt) zum weiter den Kreis auf dem Radweg folgenden Radfahrer ist nach StVO gar keine Frage der Vorfahrt, kann also auch nicht durch ein Vorfahrt-Achten Schild geregelt werden. Der Autofahrer hat auch keine Beschilderung die ihm Vorfahrt geben würde, sprich das dämliche Schild ändert eigentlich nichts. Die Verschwinden auch nach und nach immer mehr, sobald da einer Widerspruch einlegt und das vor ein Verwaltungsgericht läuft ist das Thema durch.
Klingt auch gut. Ich wurde an einer solchen Stelle vor 1,5 jahren angefahren von einem, der spontan aus dem Stau im Kreisverkehr rausfuhr, während ich die Ausfahrt querte. Die Polizei hat mir als erstes 30 € Strafe wegen Mißachtung der Vorfahrt aufgebrummt, weil ja die Dreiecke da waren, also konnte ich nur angefahren werden, weil ich dies nicht beachtet habe (also sollte ich vorausahnen, daß, nachdem ich auf die Straße fahre, einer, der bis dahin stand, plötzlich Gas gibt ). Und das, obwohl der Fahrer (ca. 70, Nebenberuflicher Fahrer für Behinderten-Transporte) zugegeben hat, daß er mich übersehen hatte im Stress des Staus im Kreisverkehr - s. vorheriges Thema). Es war so formuliert, daß ich zwar Einspruch einlegen konnte, aber bei Ablehnung des Einspruchs sich die Kosten automatisch verdreifacht hätten. Das ist zwar Erpressung, aber wer hat da den Nerv, wirklich zu klagen? Ich habe bezahlt, und mein Protest gegen den Unsinn schriftlich kundgetan. Eine Reaktion kam natürlich nie.
Zitat:
Zitat von Meik
Völliger Unfug den man sich da ausgedacht hat. Autofahrer die den Radverkehr unterordnen wollen obwohl die StVO in der Richtung nichts hergibt.
Sowas sinnvoll neu regelnd wäre toll. Wenn ich mir aber so überlege, welch dicke Bretter ein Verkehrsministerium sonst bohren muß, dürften solche Themen wie Radwege und deren Vorfahrtsregelung höchstens als Übungsfeld für Praktikanten Priorität bekommen, und nicht in absehbarer Zeit neu geregelt werden.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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Überhaupt ist das Überhandnehmen von Touchscreen-Bedienungen im Auto, die man nicht mehr "blind", rein haptisch bedienen kann, eines der größten Risiken im Verkehr (Tesla ist da ein unrühmlicher Vorreiter). Auch wer sich daran hält, kein Handy zu bedienen, wird quasi gezwungen, für die Bedienung vom Verkehr wegzuschauen. Wäre ich Verkehrsminister, wäre eine meiner ersten Verordnungen, in Autos alle wichtigen, also häufig benutzten Bedienelemente (Heizung, Lüftung, Radio, Abschalten von Assistenzsystemen, etc.) als haptische Knöpfe zu erzwingen.
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Wie oft bist du denn schon in einem Tesla gefahren? Ich weiß nicht wann ich das letzte mal während der Fahrt das Display berührt habe. Alles was man darüber steuern kann lässt sich auch problemlos über Sprachsteuerung regeln. Dazu muss man keine Millisekunde den Blick von der Straße abwenden.
Wie oft bist du denn schon in einem Tesla gefahren? Ich weiß nicht wann ich das letzte mal während der Fahrt das Display berührt habe. Alles was man darüber steuern kann lässt sich auch problemlos über Sprachsteuerung regeln. Dazu muss man keine Millisekunde den Blick von der Straße abwenden.
Nicht in Tesla, aber anderen modernen Mietautos. Sprachsteuerung mag für manche die Lösung sein, ich finde es zu blöd, mit meinem Auto (oder einem sonstigen Gerät) zu reden und mir genau überlegen zu müssen, wie ich ihm vermitteln soll, was ich will. Ich halte es nicht für eine bessere Universallösung als Knöpfe, aber das mag jeder für sich entscheiden.
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Geändert von Schwarzfahrer (24.03.2025 um 15:47 Uhr).