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Zitat von Jahangir
Parteitage sind in Deutschland öffentlich, deswegen auch die Übertragungen auf Phönix.
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Nicht alle. Z.B. dürfen nach § 13 der FDP-Bundessatzung nur Mitglieder am Bundesparteitag teilnehmen; alle anderen (auch die Medien) sind nur Gäste iSd. § 25.
Bei der CDU können nach § 7 der Geschäftsordnung Öffentlichkeit und Presse (das sind also zwei verschiedene Dinge) ausgeschlossen werden
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Zitat von Jahangir
Was die Ausschüsse des Bundestages betrifft, so hinkt der Vergleich völlig. Die Ausschusssitzungen sind zwar grundsätzlich nicht öffentlich. Aber es muss ein ordentliches Protokoll geführt werden und du bekommst die Infos von dem Bundestagsmitglied aus deinem Wahlkreis wenn du ihm bzw. ihr eine Mail schreibst. Das geht ruck-zuck und nicht wie bei der DTU Geschäftsstelle, die eine Antwort für nicht nötig hält.
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Was nichts daran ändert, dass Dein ursprüngliches Beispiel nicht stimmt. Im Plenum gibt's die Schaufensterreden, in den Ausschüssen die Sachdiskussionen. Nur darauf bezog sich meine Anmerkung.
Bei DTU-Verbandstagen muss sicherlich auch ein Protokoll geführt werden. Dass die Geschäftsstelle nicht aus dem Quark kommt, ist ein anderes Thema.
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Zitat von Jahangir
Die Ausschusssitzungen kannst du mit den Treffen des DTU-Präsidiums vergleichen, aber nicht mit dem Verbandstag bei dem ein neues Präsidium gewählt wird!
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Nein, kann man nicht. Das eine ist eine Untergliederung des Legislativorgans, das andere das Exekutivorgan. Das DTU-Präsidium könnte im Beispiel ungefähr mit der Bundesregierung verglichen werden, aber nicht mit einem Bundestagsausschuss.
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Zitat von Jahangir
Ich habe auch noch nie für meine Mandanten vor Gericht eine "Show abgezogen". Was soll der Quatsch
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Wer hat denn Dich persönlich gemeint? Halt 'mal bitte den Ball etwas flacher.
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Zitat von Jahangir
Es gibt keinen vernüftigen Grund, die Öffentlichkeit beim Verbanstag auszuschließen. Ganz im Gegenteil.
Cengiz
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Stimmt. Aber wenn's dann so kommt, geht davon weder die Welt noch die Verbandsdemokratie unter.