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Zitat von DasOe
....beim nächsten außerordentlichen Verbandsrat am 08.11.2008 gekoppelt mit dem außerordentlichen Verbandstag im Anschluss an den Verbandsrat ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
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Wenn im Anschluss an den Verbandsrat die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, dann betrifft dies wohl allein den außerordentlichen Verbandstag. § 19 Satz der DTU Satzung bestimmt, dass der Verbandstag grundsätzlich öffentlich stattfindet. Nach Satz 2 kann die Öffentlichkeit durch einfache Mehrheit ausgeschlossen werden
Was also nicht geht, ist der Ausschluss der Öffentlichkeit im Vorfeld (außer man hält einen extra Verbandstag ab, auf dem bestimmt wird, dass beim Verbandstag am 8.11. die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird).
Es sollten möglichst viele Interessierte beim Verbandstag erscheinen und ihren Unmut kundtun, wenn man die Öffentlichkeit ausschließen möchte. Ich frage mich auch, was die Damen und Herren zu verbergen haben, wenn Deine Infos stimmen sollten.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist eine der wichtigsten Stützen des Rechtsstaatsprinzips. Nicht, dass es in Sportverbänden besonders rechtsstaatlich zugeht, aber den Mitgliedern der DTU fehlt bestimmt nicht so viel Mut und Charakter, dass sie die Öffentlichkeit ausschließen möchten.
Sollte es zu einer Anklage gegen M-O kommen und ein Strafgericht das Verfahren eröffnen, dann ist dieses Verfahren jedenfalls öffentlich - garantiert;-)